Seite 14
I. Die Anfänge der hohen Würden in Deutschland, besonders die der Ballei Brandenburg.
Die geistlichen Ritterorden waren eine Neubildung, welche erst allmählich zu festen Formen gedieh. Dies um so mehr, als sie eine räumliche Besitzausdehnung von gewaltigem Umfange erlangten. Die Machtbefugnisse, Verwaltungsbezirke und Amtsbezeichnungen mussten erst heranreifen oder gefunden werden.
Als es geschehen war, theilten der Johanniter- und der Templer-Orden ihren Bereich in Zungen, welche in Grosspriorate und Balleien zerfielen. Die den Balleien angehörigen Güter wurden in Kommenden oder Komthureien zusammengefasst, an deren Spitze ein Kommendator oder Komthur stand.
Zur Zeit seiner vollen Entfaltung besass der Johanniter-Orden folgende Grosspriorate deutscher Zunge: das von Deutschland, das von Böhmen (Oesterreich), von Ungarn, Siebenbürgen, Dänemark und die Ballei Brandenburg. Eine Zeitlang gehörte auch das Grosspriorat von Polen zur deutschen Gruppe. Mit der Geschichte dieser Einrichtungen, ihrer Unterabtheilungen und massgebenden Persönlichkeiten steht es durchweg schlecht. Delaville Le Roulx hat das Verdienst, in seinem grossartigen Chartulaire Général de l’ordre des Hospitaliers eine Grundlage für die Geschichte des Ordens und damit auch für die seiner Theile geliefert zu haben. Zwei Bände, die bis 1260 reichen, sind bisher erschienen. Immer massehafter gestaltet sich von da an das Material.
Die Grosspriorate der einzelnen Zungen des Johanniter-Ordens entwickelten sich in der zweiten Hälfte des 12. und in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Für die Vorstände derselben findet sich „prior“, „preceptor“ und „magister“, doch so, dass die Bezeichnung Prior für grosse Länder, wie Frankreich, England, Ungarn, Portugal, Irland, Spanien überwiegt. Daneben giebt es einerseits einen „preceptor in cismarinis partibus“, „preceptor cismarinus“ oder ähnlich (Delaville