Seite 71
62 Der Johanniter-Orden im östlichen Nieder-Deutschland. ist, keine Tonsur, sondern das lange Haar des Freien. Da sich weder ein Schwertgürtel findet, noch, wie gesagt, das Schwert in der Hand gehalten wird, so muss es als sehr fraglich erscheinen, ob der Grossprior im gewöhnlichen Leben das Schwert trug, und mehr noch ist dies bei den gewöhnlichen Brüdern der Fall; waren sie nicht adelig, so führten sie auch keinen Wappenschild. Der Grossprior und mit ihm wohl die Kommendatoren durften das Schwert führen, thaten es aber wohl nur bei bestimmten Anlässen, zumal im Kriege. Nach alledem kann die äussere Erscheinung der Johanniter dieser Zeit nur stark geistlich gewesen sein.1) Gehen wir zu den Einrichtungen, Obliegenheiten und Rechten über. Die Lokaldinge wurden durch die Vorstände der einzelnen Stifter geordnet, die allgemeinen unterstanden dem Grossprior, der sie durch einen Bevollmächtigten erledigen lassen konnte. Ob etwas als lokale oder als Ordensangelegenheit zu betrachten sei, kam auf den einzelnen Fall an. Ordensangelegenheiten vertrat der Grossprior nach aussen, bezw. gegen Nichtordensglieder. Als Herzog Barnim von Pommern mit seinem Anhange Güter schädigte, die den Johannitern gehörten oder auf die sie Anspruch erhoben, gingen nicht die Pommerschen Johanniter gegen ihn vor, sondern der Grossprior und die Bruderschaft vom Hospital in Deutschland wandten sich beschwerdeführend an den Papst, der dann das Weitere veranlasste (Riedel VI, 17, 18). Aehnlich so lagen die Dinge 1283, wo es sich um einen Streit mit dem Bischofe von Ratzeburg über Patronat und Pfarrbesetzung in dem schwerinischen Eixen handelte. Obwohl dieses früher in Händen des Vorstandes von Werben überwiesen war, traten doch der Grossprior und die Brüder des Hospitals in Deutschland als Gegenpartei auf. Weil ihnen aber die Durchführung solcher Angelegenheit des Nordostens zu ferne lag, beauftragten sie den Kommendator von Werben für diesen Fall als Vertreter (M. U. B. II Nr. 1674). Der Grossprior, nicht an einen festen Sitz gefesselt, reiste beaufsichtigend und ordnend im Reiche umher. 1283 scheint er in Werben gewesen zu sein, wo er dessen Kommendator die eben genannte Vertretung in Gegenwart der Brüder von Werben übertrug. Zum zweiten Male weilte er 1313 dort an der Elbe (Riedel VI, 22, 402). Schon 1) Unter den Urkunden des Johanniter-Ordens befindet sich c. 1473 ein grosses Transsumpt für das Hospital des Findelhauses S. Spiritus in Saxia zu Rom, Augustiner-Ordens, mit Abbildungen. Von diesen zeigen 3, wie der Papst dem Konvente ein Breve überreicht. Hier ist die Tracht: schwarzer Mantel, vorn auf der Brust gleich unter dem Halse ein weisses griechisches Doppelkreuz, Kopf tonsuri. Wir werden hiermit nichts machen können, weil die Dargestellten offenbar nicht Johanniter, sondern Augustiner sind.