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Der Wirkungskreis des ersten Herrenmeisters. 105

als markgräflicher Hofrichter pfleg, werkthätigen Antheil nahm. Das Ansehen, welches Gebhard noch genoss, nachdem er nicht mehr Herrenmeister war, geht daraus hervor, dass er 1340 in einer Urkunde König Waldemars als Zeuge gleich hinter dem Fürsten Albrecht von Mecklenburg, vor dem Hofmarschall und vor dem mächtigen und einflussreichen Johann von Buch genannt wird, wofür freilich auch seine Stellung als geistlicher Bruder mitgewirkt haben mag (M. U. B. 6050).

Die Gegend von Gebhards hauptsächlichem und eigentlich persönlichem Wirken scheint aber doch seine angestammte engere Heimath geblieben zu sein: die Gegend Braunschweig, Goslar, Hildesheim. Es zeigt eine beachtenswerthe Vertrauensstellung, dass er bei dem örtlich wichtigen Vergleiche zwischen Bischof und Stadt Hildesheim als Goslarer Bevollmächtigter auftrat. Wie er jene auch bei dem Bischofe genoss und für wie einflussreich dieser ihn hielt, zeigt dessen Schreiben an Gebhard und einen braunschweigischen Rathmann. Er berichtet hierin die Feindseligkeiten seiner Gegner und fordert sie auf, ihm mitzutheilen, was er dagegen thun solle, weil er ohne ihr Wissen und ihre Antwort nichts wider seine Widersacher unternehmen wollte (Doebner, Urkb. I, No. 857). Im Jahre 1334 entschied Herzog Otto von Braunschweig einen ärgerlichen Streit zwischen dem Propste und dem Kapitel des Stiftes St. Cyriaci bei Braunschweig. Die Bekanntmachung der Entscheidung übertrug er Gebhard von Bortfelde, was dieser „ihm anständiger Weise nicht verweigern konnte“ und er deshalb als Spruch und Mandat des Herzogs in urkundliche Form brachte.

Gebhards Zuneigung zur Stadt Braunschweig, im besonderen zu dem dortigen Johanniter-Hause, erweist die Urkunde von 1328. Hier verfügte er die Bestellung eines Priesters für die Kapelle dieses Hauses, um täglich eine Messe in derselben zu halten. Sollte dieses Amt jemals nachlässig verwaltet werden und die Konsuln von Braunschweig Abhülfe verlangen, so sei dem sofort zu entsprechen. Der Rath von Braunschweig war hier also als Aufsichtsbehörde gefasst, die über die ordentliche Befolgung der Verfügung zu wachen hatte.

Wie das Königthum, so war auch die Würde des Herrenmeisters ein Reiseamt. Seinen Wohnsitz hatte Gebhard in Braunschweig und Goslar, hier als Kommendator, dort als eine Art Oberbehörde. Als Herrenmeister besass er kein festes Heim. Er inspicirte die Kommenden und Ordensgüter, hielt Provincialkonvente ab und vollzog Rechtshandlungen für Kommenden und Besitzungen. Gewohnt hat er während seiner Reisen offenbar auf den Gutshöfen des Ordens, zumal in den Haupthäusern der Kommenden, wo er dann neben dem Kommendator residirte.