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52 Der Johanniter-Orden im östlichen Nieder-Deutschland. Güter (Jahrb. I, 3, 4). Der Johanniter-Orden entäusserte sich hier also geflissentlich abgelegener Besitzungen. Bei der rückläufigen Bewegung sind zwei Dinge für Werben wichtig geworden: der nicht besonders grosse eigene Hausbesitz und die abweisende Haltung der Landesherren: der Markgrafen von Brandenburg. Aus dem ganzen 13. Jahrhunderte haben wir nicht eine einzige Güterverleihung der Markgrafen für Werben, keinen einzigen Beweis werktätigen Wohlwollens, wenn nicht die Bestätigung eines Kaufes dafür angemerkt werden soll, die aber kaum mehr, als eine bloss landesherrliche Handlung gewesen ist. Diese Thatsachen fallen um so schwerer ins Gewicht, wenn wir sehen, wie Markgraf Albrecht in der Zeit von 1283 bis 1286 nicht weniger als vier wichtige Verleihungen von brandenburgischen Gütern für das werlesche Mirow gemacht hat.1) Die Verleihungen geschahen an den Kommendator und die Brüder von Mirow2) und an den Johanniter-Orden. Wollte der Markgraf Güter an den Orden verleihen, so wäre entschieden das Uebliche und Zunächstliegende gewesen, sie nicht einer auswärtigen Kommende zu überweisen, sondern der seines eigenen Landes. Da er aber jenes that, so enthielt seine Handlungsweise eine Zurücksetzung und Schädigung von Werben. Statt dessen scheint Werben am Grosspriorate einen Rückhalt gefunden zu haben, dem wohl daran lag, die weitverstreuten und locker gefügten Besitzungen des Nordostens fester zusammenzufassen. Zuerst in Werben lässt sich die Kommendatorwürde nachweisen, und zwar schon im Jahre 1244 (Riedel VI, 14).3) Musste dies das Ansehen des Mutterhauses heben, so ging man noch weiter. Im Jahre 1271 erscheint Werbens Kommendator als: Statthalter (vicepreceptor) des heiligen Hospitaliterhauses von Jerusalem für Sachsen und Wendland (Riedel VI, 19). Sehr bezeichnend ist, dass als Herrschaftsbereich Sachsen und Slavien galt, d. h. dass er auf Mecklenburg und unklar auf Pommern ausgedehnt war. Thatsächlich wird Ulrich nicht viel mit seiner Würde haben machen können. Sein Nachfolger besass sie schon nicht mehr. Doch auch jetzt noch dauerte die Gunst des Grosspriors; 1283 scheint er persönlich Werben besucht zu haben (M. U. B. II Nr. 1674). In einem Streite um das mecklenburgische Eixen wirkte der Werbensche Kommendator Moritz als Vertreter des deutschen 1) M. U. B. III No. 1702, 1784, 1797, 1873. 2) Erst heisst es nur: commendatori et fratribus S. domus hospitalis Ierosolimitani B. Johannis Baptiste. Dies ist nachher genauer bezeichnet mit: „donamus antedictis commendatori et fratribus in Myrowe“. 3) Nach Riedel VI, 17, könnte man an zwei Kommendatoren Werbens denken, doch beruht dies nur auf schlechtem Abdrucke. Vergl. von S. 34, Anm. 3.