Seite 86
Ulrich Schwabe. 77
14. Jahrhunderts war ein Konrad Swat Hauskomthur des Deutsch-Ordens zu Elbing, vielleicht derselbe Konrad, der uns in der Gegend von Hildesheim begegnete. Auch nach Pommern ist die Familie gekommen.
Für die Mark Brandenburg blieb der Name anfangs noch fremd. Zuerst erscheint er hier am 24. Juni 1292, wo eine Urkunde des Markgrafen Albrecht neben anderen von „frater Fridericus (Ulricus?) Swaff dictus“ unterzeugt ist (Riedel B. I, p. 203). Hiermit lässt sich nicht viel machen. Wesentlich anders verhält es sich im Jahre 1298. Am 15. Mai dieses Jahres spricht Markgraf Albrecht von Ulrich Schwaf, als von: „fratri Ulrico Swaf dicto, commendatori domorum in Bruneswich et Gardow, ordinis S. Johannis hospitalis Jherosolimitani.“¹) Ulrich Schwaf war also Inhaber zweier Kommenden, darunter die wichtige von Braunschweig. Leider lassen uns für weitere Forschung in dieser Richtung sowohl das Braunschweiger Stadtarchiv, als auch das Wolfenbütteler und Hannoversche Staatsarchiv im Stiche. Die Vorstände derselben Professor Hänselmann und die Directoren Dr. Zimmermann und Dr. Doebner vermochten auf meine Anfrage in ihren Urkundenbeständen nichts über den Gegenstand zu ermitteln. Ausgiebiger erwiesen sich die Staatsarchive in Berlin und Schwerin. Dieses enthält eine Urkunde vom 24. Juni 1298, worin als erster ritterlicher Zeuge genannt ist: „frater Ulricus Swaf dictus“.²) Es fehlt also eine nähere Bezeichnung. Am 30. Januar 1302 schenkte Fürst Heinrich von Mecklenburg ein Patronatsrecht: „reverendis viris fratri Ulrico Swaf ceterisque predicti ordinis fratribus perpetuis temporibus habendum pure donavimus“.³) Auch hier fehlt eine Ortsangabe, doch galt die Schenkung für Nemerow, welches wahrscheinlich nicht genannt ist, weil es, erst ganz vor kurzem begründet, noch nicht als eigentliche Kommende bestand. Anders am 24. März desselben Jahres, wo Markgraf Hermann wegen desselben Patronates urkundete. Nunmehr heisst es:⁴) „frater Ulricus Swaf dictus, commendator domorum ordinis hospitalis S. Johannis Jherosolimitani in Brunswich, Nemerow et Gardow, familiaris nobis specialiter et dilectus.“ Demnach hatte Ulrich Schwaf nunmehr drei Kommenden inne: Braunschweig, Nemerow und Gardow, die grösste Kommendenhäufung, welche wir zu dieser Zeit nachzuweisen vermögen, wobei jedoch zu erwägen ist, dass Gardow und Nemerow auch in Zukunft eng zusammenhängen. Wie wenig genau man in den Bezeichnungen war, erhellt aus einer anderen Urkunde des Jahres 1302 vom 8. November, ebenfalls vom Markgrafen Hermann ausgestellt, in welcher
1) Riedel B. I, 218; M. U. B. IV, 2499; Lisch, Jahrb. IX, S. 252. 2) M. U. B. IV, No. 2510; Riedel B. VI, 28; Lisch, Jahrb. IX, S. 255. 3) M. U. B. V, 2781; Riedel XIII, 102. 4) Riedel B. I, p. 242; M. U. B. V, 2791; Lisch, Jahrb. IX, S. 257.