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Die Bestände des Geheimen Staats-Archives. 141

No. 19. Prinz August Ferdinand. 1762—1791. Lehnsregistratur nach dem Alphabet der Güter. No. 20. Prinz August Ferdinand. 1763—1792. Lehnsbriefe. No. 21. Prinz August Ferdinand. 1771—1781. Consense und Confirmationen. No. 22. Prinz August Ferdinand. 1781—1785. Consense und Confirmationen. Nr. 23. Prinz August Ferdinand. 1786—1790. Consense und Confirmationen. No. 24. Prinz August Ferdinand. 1792—1811. — Fol. 1—510. Consense und Confirmationen 1792—1805. — Fol. 1—246. Allodificationen 1804—1811.

Eine grössere Anzahl Lehns-Sachen nach Orten geordnet, im Repertorium vom Ordens-Archiv V, Fach 146. Vgl. hinten S. 167 „Lehnssachen“.

Repertorien.

1. Repertorium der Lehns-Acten, 3 Bände, aus dem Johanniter-Archive übernommen. Es bringt die Schriftstücke in Regestenform. Da es als Nachschlagebuch für die praktischen Zwecke der Verwaltung und nicht für wissenschaftliche Forschung diente, so ist es nach Ortsnamen geordnet; jeder Band beginnt mit A und ist bis Z fortgeführt, die Uebersicht ist hinten durch ein alphabetisches Register erleichtert. Rechts vom Regest wurde die Jahreszahl der Urkunde ausgeworfen, im Regest die Foliozahl angegeben. Man hat demnach erst zu suchen, in welchem Bande der Lehnskopiarien sich das betreffende Jahr findet, und dann die Seitenzahl nachzuschlagen. Erleichtert ist dies bisweilen durch die Angabe des Herrenmeisters als Kopf der folgenden Regesten. Die drei Bände sind ihrer Hauptmasse nach von der Hand des Repertoriums vom Ordens-Archiv um 1715 geschrieben, von da an wurden die Nachträge von verschiedenen Kanzlisten bisweilen nachlässig besorgt. Auch die ältere Niederschrift zeigt bisweilen Fehler und Auslassungen.

2. Ein „Personen- und Ortsregister der St. Johanniter-Copiarien“ in alphabetischer Reihenfolge bringt erst die Namen der Personen, dann die Ortsnamen. Dies nützliche, 1866/67 hergestellte Nachschlagebuch erweist sich jedoch vielfach als unvollständig.

3. Jünger und zuverlässiger sind zwei Bände Regesten der Lehns-kopiarium-Urkunden, deren erster Band von (1435) 1491—1566, deren zweiter von 1569—1609 reicht. Leider ist die Arbeit nicht fortgesetzt und fehlt deshalb auch ein Namenregister. Für Forschungen, die sich auf bestimmte Jahre beziehen oder sich in zeitlicher Reihenfolge bewegen, bilden diese beiden Regestenbände die Grundlage.