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14 Der Johanniter-Orden in Deutschland.

Inzwischen hatte sich das böhmische Priorat wieder gehoben. So besagt eine Urkunde von 1256: „magister domus hospitalis S. Ioannis Ierosolimitani per Boemiam et Moraviam et Poloniam“ (II, 821). In derselben Zeit nannte sich aber Heinrich von Fürstenberg Präceptor über ebendiese Länder, vermehrt noch durch die der deutschen, bald auch der nordgermanischen Zunge. Das Verhältniss ist damit klar: das böhmische Priorat unterstand dem deutschen, welches es auch noch später auf den Generalkapiteln des Ordens vertrat.1) Sein Wirkungskreis dehnte sich jedoch ständig aus und auch die Würdenbezeichnung wurde fest die des Priors. Berthold von Henneberg, der von 1316 bis 1330 das Amt bekleidete, nannte sich erst Prior von Böhmen und Polen, dann kam ein etc. hinzu2) und schon 1317 sind Böhmen, Mähren, Polen und Oesterreich genannt. Im Gegensatz zu Berthold scheint 1325 Michael v. Tynz durch das Prager Kapitel zum Prior erhoben und damit eine stärkere Loslösung von Deutschland erfolgt zu sein.

Der gewaltige Umfang des deutschen Grosspriorats bewirkte, dass auch das Hauptland, dass Deutschland in zwei Bezirke zerlegt wurde: in den von Nieder- und Ober-Deutschland. In Nieder-Deutschland tritt diese Neuerung sofort klar und fertig hervor. Zum Jahre 1251 ist urkundlich beglaubigt: „Manegoldus viceprior in inferioribus partibus Alemannie“ (Ledebur l. c. 15). In Ober-Deutschland gedieh die Würde langsamer zur Stetigkeit, wohl weil hier der Grossprior gewöhnlich selber anwesend und dadurch das Bedürfniss geringer war. 1252 redet in eigener Urkunde: „frater Heinricus, dictus de Tockenburch, magister domuum hospitalis Iherosolimitani per Alsatiam et per Brisgaudiam“. Vier Jahre später ist derselbe Heinrich von Toggenburg zum Vorstande der Johanniterbesitzungen in Ober-Deutschland ernannt. Der Grossprior hatte also zunächst nur das Elsass und den Breisgau mit seinem verhältnissmässig reichen Güterbestande abgezweigt, dann aber den weiteren Schritt gethan, der bereits für Nieder-Deutschland geschehen war. Heinrich von Toggenburg kommt öfters auf Urkunden vor, und zwar sowohl als Prior wie als Magister (Delaville II, 831, 846, 855). Weder in Ober- noch in Nieder-Deutschland wurde die Johanniter-Vorstandschaft als etwas Endgültiges angesehen. Am 1. Mai und 14. September 1259 zeichnete Heinrich von Toggenburg als: Kommendator von Bubikon „vicem gerens magistri in superioribus partibus“

1) Dudik, Iter Romanum II, 136. 2) Schultes, Geschichte des Hauses Henneberg II, Urkb. 27. Abschr. Standbuch No. 140 im Kreis-Archive zu Würzburg, Monum. Boica XXXIX, 51. Dudik l. c. 129. Vergl. hinten S. 177.