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60 Der Johanniter-Orden im östlichen Nieder-Deutschland.
und in Zukunft stattfinden (Riedel VI, 20). Umgekehrt nahm der Herrenmeister Hermann von Warberg Aebtissin, Priorin und Konvent des Klosters Wanzka in die Bruderschaft des Johanniter-Ordens auf. Aehnlich wie vorher heisst es auch diesmal, dass das Kloster theilhaftig sein solle an Messen, Vigilien, Gebeten, Kasteiungen, Blutvergiessen und allen anderen guten Werken, welche die Gnade des Heilands unserem ganzen Orden gestattet (Jahrb. IX, 266). Freilich ist hier mit Blutvergiessen auf die kriegerische Thätigkeit verwiesen, doch wie die Uebergung zeigt, als gutes Werk, d. h. also zunächst als Blutvergiessen im Kampfe gegen die Ungläubigen.
Seit ihrer Ausbildung führten die Kommenden ein eigenes Siegel, meist mit einem geistlichen Bilde. Nicht die einzelnen Brüder des Konventes siegelten, auch dann nicht, wenn sie ritterbürtig waren, sondern es geschah mit dem Wappen des betreffenden Johanniterstiftes. Dies deutet auf die Art der verwandten geistlichen Institute.
Nach alledem müssen die Johanniter als eine geistliche Genossenschaft gelten, natürlich im Sinne der Zeit: sie trieben Ackerbau, Seelsorge, Gottesdienst und fromme Werke auf ihren Gütern; Alles praktische Dinge in dünn bevölkerten, wirthschaftlich nicht ausgenutzten und kirchlich ungenügend versorgten Gegenden.
Nur einmal im 13. Jahrhundert, in einer Urkunde Herzog Boleslavs von Polen aus dem Jahre 1251, fand ich den Orden bezeichnet als: fratres hospitalis S. Johannis ordinis equestris Hierosolymitani, doch ist diese Urkunde nicht im Originale erhalten und wohl unter Einfluss des Deutschen ordens entstanden (Riedel XXIV, 71). Etwas später haben wir auf Werbener Urkunden 1318: „militibus cruciferis et fratribus ordinis hospitalium S. Johannis in Werben“ (Riedel XVII, 55) und 1352: „den geystliken Luden, des godes Ridderen . . . to Werben (Riedel VI, 33).
Nun erforderte aber ein so ausgedehnter Besitz, wie der des Johanniter-Ordens, militärischen Schutz, und die Landesherren brauchten schlagfertige Fäuste. Demgemäss werden Kommenndator und Brüder als Vasallen ihres Landesherrn bezeichnet,1) und auf ihren Gütern befanden sich Vasallen der Fürsten ansässig, die diesen zur Heeresfolge verpflichtet2) waren, ausserdem hatte man Dienstmannen.3) Wohl unter der Führung des Gütervorstandes, der in der Regel adlig war, zogen die Fähnlein der Johanniter ins Feld, die aber aus ritterlichen Vasallen und Dienstmannen, nicht aus der geistlichen Bruderschaft bestanden, was natürlich nicht ausschloss, dass die Brüder sich ebenfalls waffenbewehrt
1) Jahrb. II, 256. 2) Jahrb. II, 268. 3) fratres . . . cum ipsis hominibus, Jahrb. II, 244.