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Urkunden. 113

Diese wichtige Urkunde, in welcher zuerst ein Herrenmeister des Johanniter-Ordens genannt wird, war bisher ungedruckt. Buchholz, Geschichte der Churmark II, S. 496 hat sie gekannt und giebt auch ein kurzes Regest von ihr, doch mit ungenügender Ortsbezeichnung. Die Herausgeber des mecklenburgischen Urkundenbuches sagen, Band VII No. 4867, die Urkunde sei dem Wortlaute nach unbekannt.

Befremdlich sind die zwei Ausfertigungen. Ohne genaue Prüfung aller einschlägigen Fragen lässt sich darüber kein Urtheil fällen, ob es sich um ein Duplicat der Originale handelt, oder ob eines aus irgend welchen Gründen später angefertigt ist. Nimmt man dies an, so erscheint uns die kürzere Fassung als die ältere, welche dann in einigen Punkten genauer ausgeführt wurde, namentlich auch darin, dass erst das Gut Gebhard persönlich verliehen wurde, dann aber ihm nur im Namen seines Ordens. Nicht minder spricht der lange Satz Anm. 6 wegen seiner schlechten Konstruktion und seines grammatischen Fehlers (Dativ statt Ablativ) gegen Originalität. — Auch sonst kommen Doppelausfertigungen, ja sogar deren drei (?) in Johanniterurkunden vor, wie z. B. die Nikolaus I. von Werle vom 25. September 1270, Jahrb. II, S. 224, 245. — Diese Doppelausfertigungen verdienten eine nähere Untersuchung darauf hin, ob einige nicht Original-Nachbildungen sind. Die Angaben des M. U. B. 2726 über die Urkunde vom 18. Januar 1301, wonach es drei Ausfertigungen dieses Stückes giebt, scheinen nicht in Ordnung zu sein. Im Geh. Staatsarchive befinden sich nur zwei Urkunden A und B des 18. Januar, davon B von zwei verschiedenen Händen, die zweite mit hellerer Tinte arbeitend. Hinzu kommt eine Urkunde des Jahres 1305, die im Texte ziemlich wörtlich wie A und B lautet. Der Herausgeber scheint das abweichende Datum nicht genügend beachtet und sie deshalb als die gleiche Urkunde angesehen zu haben, die er mit C bezeichnete.

No. 4.

Der Generalpræceptor Gebhard von Bortfelde bestätigt die Verleihung von 6 Hufen in Vechelde an die Johanniter-Kapelle in Braunschweig und verfügt, dass darin ein Priester gehalten werde.

1328 März 23.

In Dei nomine. Amen. Ne acta hominum per mortem communem omnium annullentur, expedit, ut litterali testimonio memorie commendentur. Hinc est, quod nos frater Gevehardus de Bortvelde, sancte domus hospitalis sancti Johannis Ierosolimitani per Saxoniam, Marchiam et Slaviam preceptor generalis, recognoscimus, volentes ad universorum v. Pflugk-Harttung, Johanniter-Orden. 8