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158 Urkunden und Acten der Balci Brandenburg. Collin. Das Repertorium vom Ordens-Archiv I im Geh. Staats-Archiv verzeichnet zum Amte Collin (Fach 34—37): dieses Ordens-Amt sei vom Herrenmeister Prinz Ferdinand verkauft worden und deshalb 1811 die Acten, welche dasselbe und die dazu gehörigen Dörfer Wittichow und Streblow betreffen, an den Ober-Amtmann Thiede zu Collin abgegeben, mit Ausnahme einiger Generalacten. Das ziemlich umfangreiche Material umfasst die Zeit vom 16. bis zum 18. Jahrhundert. Cöslin. Das Repertorium vom Ordens-Archive IV im Geh. Staats-Archive bezeichnet als abgegeben an die Regierung in Cöslin Fach 92—95: Commende Schievelbein, 16. bis 18. Jahrhundert. Nach Angabe aus dem Staats-Archive in Stettin sind diese Acten noch nicht dorthin gelangt. Dresden. Vom Königl. Sächsischen Haupt-Staats-Archive liess Herr Geh. Archivratb Dr. Hassel mir folgende eingehenden Mittheilungen zukommen. 1. „Sonneburgische Abschickung de 1604 von Churfl. D. zu Brandenburg. Marggraff Friedrichen zu Brandenburg. Wahl zum Coadjutor des Meisterthums in der Mark betr. 1604, item Graf Johann Moritzens zu Nassau Wahl zum Herrenmeister 1652.“ Locat 9943. 2. „Marggraf Siegismund zu Brandenburg gesuchte Intercession an den Churfürsten zu Brandenburg, das erledigte Meisterthum in der Neumark betr. 1616—1624.“ Loc. 9943. 3. „Schrifften, so zwischen Graf Adam von Schwarzenberg, Churfl. Brandenburgsch. Geheimen Rath und Appellationspräsidenten gewechselt worden in Sachen 1. das Meisterthum zu Sonneburg, 2. Differentien zwischen der Kgl. Würde in Schweden und Churbrandenburg des Tituls halben .... etc.“ Loc. 9943. 4. „Anderes Buch Niederlausitzische Sachen anno 1620—1621, darinnen zu befinden, was wegen Bestellung etlicher Aemter etc. und derer Aemter Schenkendorf und Friedland zur Balley Brandenburg gehörig, fürgelaufen.“ Loc. 9451. 5. „Was wegen der beyden Ordenshäuser in Niederlausitz, Friedland und Schenkendorf fürgangen, von den Commendatoren die Restitution gesucht .. etc. 1621, 1622.“ Loc. 9943. 6. „Das Lehnsgut Buderosa betr., darbey zu befinden, was nach Absterben desselben letzten Besitzers George Heuens, und seines hinterlassenen Söhnleins .... dessen Erziehung halber angeordnet, aber der Lehn wegen zwischen dem Churfl. Oberamt zu Lübben und der Ordens-Regierung zu Sonneburg für Streitigkeiten vorgefallen und