Vorwort.

Dieses Büchlein ist dünn, doch, wie ich glaube, nicht ohne wissenschaftliche Ergebnisse. Es beleuchtet ein Stück bisher dunklen Mittelalters.

Die Geschichte der Mark Brandenburg hat durch die Bedeutung seiner Hohenzollernherrscher gelitten, welche naturgewaltig alles übrige zurückdrängten. So ist es auch dem niederdeutschen Zweige des Johanniter-Ordens ergangen, thatsächlich und in der Forschung. Es geschah, obwohl er ein älterer Sohn der Mark war wie sein späterer Gebieter, eng verbunden mit der Entwickelung, dem Aufblühen des Landes, obwohl es Zeiten gab, wo er wie sein glücklicherer Bruder im Osten, wo er wie der Deutsch-Orden, an Selbständigkeit oder gar an Landeshoheit denken konnte. Wer weiß, was geworden wäre, wenn die fränkische Eisenfaust nicht der staatlichen Zerrüttung des 14. Jahrhunderts ein Ziel gesetzt hätte?

Bisher liegt die Geschichte jenes Ordenszweiges völlig im Argen. Ein Gespräch mit Herrn Geh. Ober-Regierungs-Rath Dr. Koser ergab, dass nicht einmal der erste Herrenmeister feststand; es wurde dadurch die Anregung zu dieser Arbeit. Für die älteste Zeit der mecklenburgischen Kommenden lieferte Lisch vortreffliche Abhandlungen, die Balei Brandenburg hat Herrlich behandelt, doch, wie er selber sagt, wesentlich die neu erstandene, während er die frühere nur einleitungsweise schilderte. Die sonstigen Leistungen über das Herrenmeisterthum und dessen Gebiete stehen niedrig; sie verwirren oft mehr als sie nützen. So gilt es geradezu eine Geschichte der niederdeutschen Balei, in weiterem Sinne des Ordens, erst zu schaffen, sie aus den innersten Anfängen heraus zu ergründen. Hierfür fehlt es aber nahezu an allem; ein überreiches Material liegt noch unbekannt und unberührt in den Archiven. Nur eine Anzahl Urkunden wurde von Riedel, von den Herausgebern des mecklenburgischen, des pommerschen und einiger anderer Urkundenbücher, vor allem von Delaville le Roulx in seinem Chartulaire Général veröffentlicht. Letzterer bildet einen, man möchte sagen den Markstein in der Geschichte des Johanniter-Ordens. Doch das Werk reicht erst bis 1260 und enthält nicht alles; sei es, dass Stücke für zu unwichtig und lokal angesehen wurden, um sie anders als in einem nicht immer genügenden Regeste wiederzugeben, sei es, dass Urkunden dem Sammelfleisse des Forschers entgingen. Trotz mannigfachster Unterstützung lässt sich von Paris aus nur eine gewisse Vollständigkeit erzielen. Ueberdies sind dicke Wälzer in Gross-Folio, welche den Gegenstand durcheinander von Jerusalem bis Irland und Portugal behandeln, höchst unbequem für den Sondergebrauch.

Es gilt hier, wie gesagt, für ein wichtiges Glied nordostdeutscher Geschichte neue Grundlagen zu schaffen.

In diesem Büchlein ist nun der Versuch gemacht, vorerst einige der dunkelsten Punkte der Ordensentwicklung, zumal seine Anfänge, klar zu legen und zwar möglichst vielseitig. Es ergab sich daraus ein politisches, kultur-, kirchen- und rechtsgeschichtliches Bild. Der Kern des Buches ist der zweite Theil, den ersten möchte ich nur als einleitende Mittheilungen angesehen wissen. Hoffentlich lenken beide ein wenig die Aufmerksamkeit der wissenschaftlichen Forschung und auch des Ordens auf eine bedeutende, ehrenvolle Vergangenheit. Für grosse und kleine Arbeiten von dem „kleinen Beitrage“ und der Doktor-Dissertation bis zur vielbändigen Publikation bietet sie reichlich, lohnenden Stoff. Ich suchte ihn übersichtlich und leichter benutzbar zu machen durch die beigefügte Abhandlung: „Urkunden und Acten der Balei Brandenburg und ihrer Kommenden“, welche leider eine weite Verzettelung des Materials ergiebt.

Wie es bei solch’ einem Werke nicht anders möglich, habe ich die wissenschaftliche Unterstützung vieler Männer in Anspruch nehmen müssen und auch gefunden. Ich habe sie an den betreffenden Orten, namentlich S. 84 und 109 genannt und ermangele nicht, hier nochmals meinen aufrichtigen Dank für ihr gütiges Entgegenkommen auszusprechen.

Dr. Julius v. Pflugk-Harttung, Ehrenritter des Johanniter-Ordens.

Berlin-Grunewald, im September 1898.