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6 Der Johanniter-Orden in Deutschland. I. 661; II. 203, 261, 306), andererseits finden sich z. B. in einer Urkunde Wilhelms II. von Orange ein „prior hospitalis Iherosolimitani S. Egidii“ und ein „preceptor domus hospitalis S. Egidii“ (Delaville z. J. 1224), und zwar beide neben einander.1) Die Reichswürde des Priors hat hier eine lokale Wendung erhalten. In einer Urkunde des Jahres 1199 steht der „Präceptor diesseits des Meeres“ vor dem „Prior in Frankreich“ (Delaville I, 661), sachgemäss also der Träger des umfassenderen Amtes voran. Die Kenntniss von der Entwickelung des deutschen Grosspriorats liegt, wie bereits angedeutet, noch völlig im Argen. Der alte Dienemann2) bringt ein volles Verzeichniss der Grossprioren, beginnend mit Heinrich von Toggenburg 1251. Es beruht auf einigen jetzt im Geh. Staatsarchive zu Berlin befindlichen Listen aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, welche ihn Graf Heinrich zu Deckenburg nennen.3) Beides ist unrichtig. Die Urkunden ergeben ein wesentlich anderes, leider nicht immer genügendes Bild. Von vorne herein waren die Päpste eifrige Förderer des Johanniter-Ordens. Die Zahl der päpstlichen Erlasse zu Gunsten der Brüder des Hospitals von Jerusalem ist ungemein gross. Auch die deutschen Kaiser nahmen sich ihrer an, zunächst durch Vermittelung Heinrichs II., Markgrafen von Oesterreich, der sie officiell in Oesterreich einführte. Kaiser Friedrich bestätigte noch in demselben Jahre alles, was sie in Oesterreich und im ganzen deutschen Reiche besässen und in Zukunft erlangen würden und nahm es in seinen kaiserlichen Schutz. (Delaville I. 185). Schon zwei Jahre später liess er diesem halb lokalen Schutzbriefe einen allgemeinen folgen. Am 25. Oktober 1158 nahm er den Orden auf Bitten des Grossmeisters in seinen Schutz mit allem Zubehör, sowohl an Personen wie Sachen, und bestätigte dessen Freiheiten und Privilegien (Delaville I, 203). Im Jahre 1185 erneute und erweiterte er seinen Erlass (I, 484), 1227 schloss sich Kaiser Heinrich VII. diesem Vorgehen an (II, 373). Diese doppelte Begünstigung durch Kaiser und Papst zeitigte Früchte für den Orden, sie lenkte stärker die Augen auf ihn, und vermehrte seine Besitzthümer, seine Macht und seinen Einfluss. Immer deutlicher musste sich das Bedürfniss nach einem sichtbaren Oberhaupte für Deutschland geltend machen. Der erste ziemlich sichere Fall, wo sich ein solches urkundlich nachweisen lässt, ist im Jahre 1192, wo Papst Cölestin III. zwei Breven versandte an „prior et fratres Hospitalis Ierosolymitani“ (Delaville I, 590). Eines dieser Breven entstammt der Kommende Rothenburg in Bayern, 1) Vergl. die Abhandlung II „Lokalwürden“. 2) J. G. Dienemann, Nachrichten vom Johanniter-Orden (1767) S. 61. 3) Prov. Brandb. Rep. 9. Joh.-Ord. A. Fach 103 No. 4; Rep. 31, 16.