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Die Anfänge der hohen Würden in Deutschland. 21
Amt hatte mithin einen sachlichen, nicht einen persönlichen Untergrund. Der Umfang des Amtes wird ebenso normirt, wie vorher der der persönlichen Vertretung, nur, dass statt Sachsen Pommern genannt ist, also das Land, für welches er schon als Bevollmächtigter geurkundet hatte.
Ein Vicemeisterthum des Bortfelders war und blieb etwas Unfertiges. Es galt den Schritt vom ausserordentlichen zum ordentlichen Amte. Im Jahre 1327 war er geschehen, wie aus einer bisher ungedruckten Urkunde vom 31. October erhellt. Da schenkte Fürst Heinrich von Mecklenburg ein Landstück im Rostockschen „religioso viro nobis precipue dilecto, fratri Ghevehardo de Bortvelde, domus hospitalis S. Iohannis Ierosolimitani, preceptori generali per Saxoniam, Marchiam et Slaviam, domus eiusdem, compatri et consiliario nostro predilecto“. Gebhard ist nunmehr bezeichnet als Generalpräceptor des Ordens für Sachsen, die Mark und Wendland, als Gevatter und Rath des Fürsten von Mecklenburg. Der Vicemeister ist zum Generalpräceptor, zum Herrenmeister¹) des Ordens für dessen nordöstlichen Besitz geworden, freilich ohne dass Pommern erwähnt wird. Das Ordensamt wird durch die weltliche Stellung des Inhabers als Gevatter und Rath des Herzogs von Mecklenburg erhöht. Dass Gebhard auch zum Markgrafen Ludwig von Brandenburg gute Beziehungen hatte, erweist eine Urkunde dieses Fürsten vom nächsten Jahre, in welcher der Bortfelder als Zeuge genannt ist und zwar als: „frater Gevehardus, ordinis S. Iohannis magister per Saxoniam, Marchiam et Slaviam, dictus de Bortfelde“. Sehr bezeichnend, wie hier „magister“ gleichzeitig für „preceptor generalis“ gebraucht wurde.
Das nächste Jahr brachte den Abschluss in der Ausbildung der Herrenmeisterwürde, die Erhebung in den Reichsstand. Am 24. Juli 1329 erliess Kaiser Ludwig aus Pavia eine Urkunde, in der er sagte: „er sei durch den geistlichen, Gott ergebenen Mann, seinen geliebten Bruder Gebhard von Bortvelde, Generalpräceptor des Hospitale S. Johanns für Sachsen gebeten, er möge ihm und seinen Nachfolgern, den Generalpräceptoren Sachsens, gewähren, dass derselbe und dessen vorgenannte Nachfolger in ihren Feudalgütern nach alter sächsischer Sitte jenen Heerschild führen dürften, wie die Aebte und deren Heerschildgenossen als Kaiser und Reich unmittelbar Unterstellte“. Diese Bitte gewährt er —
1) Im Geh. Staatsarchive befinden sich mehrere alte Verzeichnisse der Herrenmeister der Ballei Brandenburg (z. B. Prov. Brandb. Rep. 9 Joh.-Orden A. Fach 103 No. 4; Rep. 31. 16), welche Friedrich von Alvensleben zum Jahre 1303 als ersten Herrenmeister nennen. Dies ist ein Irrthum. Friedrich von Alvensleben bekleidete im Templer-Orden jene Würde, die späterm Johanniter-Orden als die des Herrenmeisters bezeichnet wird. So nennt ihn eine im Geh. Staatsarchive erhaltene Originalurkunde vom 31. April 1303: „domorum milicie templi per Alemanniam et Slaviam preceptor“.