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18 Der Johanniter-Orden in Deutschland.

seinem persönlichen Ansehen gesellte. Wäre es der Fall gewesen, so hätte es sich bei der eigenthümlichen Sachlage kaum noch um blosse Vertretung, sondern um eine selbstständige Würde handeln können. Das Emporkommen Ulrichs bedeutete ein Zurücksinken Werbens.

Die ungeordneten Verhältnisse des Nordostens bewirkten vielleicht eine Reise des Grosspriors. Am 8. März 1313 weilte er in Werben. Der Rath der Stadt erbat von ihm die Erlaubniss, eine Heiligen-Geist-Kapelle zu errichten, was er genehmigte, wie auch, dass ein Bruder des Ordens darin die Frühmesse halte, wofür die Bürgerschaft 100 Mark beisteuerte (VI, 22, 402). Ueber diesen Vorgang wurden zwei Urkunden ausgestellt, eine vom Rathe und eine vom Grossprior; auf beiden wirkte Gebhard von Wanzleben als erster Zeuge, der bald darauf den Titel eines Komtendators von Werben führte.

Diese augenscheinlich guten Beziehungen Werbens zum Grossprior sind für die Zukunft nicht ohne Folgen gewesen. Am 27. September 1321 konnte Gebhard als Vertreter des Ordens handeln und zwar in der Formulirung: „frater Gheyehardus de Wantzleve, gerens vices fratris Pauli de Mutina per Marchiam et Slaviam ordinis hospitalis sacre domus S. Iohannis Ierosolimitani“.1) Hier also ist der Komtendator von Werben Mandatar des Bruders Paul von Modena für die Mark und Slavien. In der Einigung von Cremmen war Bruder Paul als Stellvertreter des Visitators im ganzen Gebiete diesseits des Meeres an deutschen Landen, Böhmen, Dänemark, Schweden und Norwegen verzeichnet; er hatte von diesem Bereiche also einen Theil abgetreten.

Im Jahre 1271 war Ulrich von Feldberg (Velleberg) noch Vicepräceptor für Sachsen und Slavien (Wendenland) gewesen, jetzt bezeichnete Gebhard von Wanzleben nur noch die Mark und Slavien als seinen Wirkungskreis, d. h. also im Wesentlichen das Gebiet der späteren Ballei Brandenburg. Und noch weiter, Ulrich bekleidete in seinem Machtbezirke ein wirkliches Amt, Gebhard war nur persönlicher Vertreter des Bruders Paul von Modena, der selber bloss Statthalter des Ordensvisitators war. Es handelte sich demnach um eine doppelte Stellvertretung.

Bereits am 24. Mai 1322 (M. U. B. VII 26) urkundete Gebhard als erster neben den Komtendatoren von Mirow und Nemerow. Er nennt sich: „frater Gheyehardus de Wantzleve, domini fratris Pauli de Mutina locum tenens per Slaviam et Marchiam.“ In dem Schriftstücke handelt es sich um mecklenburgische Angelegenheiten, die Gebhard als Komtendator von Werben nichts angegangen wären. Wohl

1) Meckl. U. B. VI 631; Riedel A. VI. p. 25.