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Die inneren Verhältnisse. 71

Jahren seines Bestandes gehabt hat, lässt sich nicht sagen. Riedel meint, es seien deren von Anfang an 6 oder 7 gewesen (VI, 2); wir glauben, diese Zahl wurde erst allmählich, ungefähr mit der Ausbildung der Kommendenwürde erreicht. Die Bruderschaft von Werben gehörte wohl grösstentheils dem Adel an. Gestützt auf sein geistliches Gewicht scheint der Pfarrer vereinzelt den Kommenator zurückgedrängt zu haben. Beide Würden konnten leicht in Gegensatz zu einander gerathen. Bisweilen dürfte die Kommende als solche überhaupt nicht besetzt gewesen sein. Die eigentliche Wirthschaft besorgte möglichst ein advocatus. Grossen Reichthum hat Werben anfangs kaum besessen; erst in den letzten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts fand es sich in der Lage, sein Besitzthum durch Kauf für baar es Geld zu vermehren.

Auch das werlesche Mirow wurde anfangs von einem Magister geleitet, dann von einem Kommenadator, der wesentlich kräftiger hervortritt, als der von Werben. Daneben findet sich ein Prior, doch erst 1309,1) ein Priester, ein Diakon (Riedel VI, 18) und dann noch ein Fischermeister (magister piscatorum),2) offenbar mit Rücksicht auf den Fischreichthum der zu Mirow gehörigen grossen Gewässer, welcher eine bedeutende Einnahmequelle gebildet haben wird. Dass die Residenz Mirow nicht blos ein grosses Ordenshaus, sondern überhaupt eine bedeutendere Ansammlung von Gebäuden war, ist daraus zu folgern, dass Urkunden auf der „curia“ Mirow ausgestellt wurden.3) Diese Curia umfasste auch die Kirche, welche ziemlich ausgedehnt gewesen sein muss, weil sie mehrere Altäre enthielt. Zwei derselben, einer mit einem eigenen Weltpriester, unterstanden der Stadt Röbel, welche auch den Priester ernannte, einmal auf Vorschlag des Konvents, das andere Mal nach dem Willen der Rathmänner. Dem Priester stand es zu, mit dem Konvente zu essen und zu trinken und in einem Zimmer des Konventes zu wohnen.4) Neben der Curia gab es das Dorf, in welchem die Arbeiter und Handwerker sich niedergelassen hatten.5)

Die Schenkungen für Mirow zeichnen sich durch Umfang aus sowohl hinsichtlich des Landbesitzes, als hinsichtlich der verliehenen Privilegien. Gleich von vorne herein wurden 60 Hufen gegeben. Dazu kommen bald alle möglichen Gerechtigkeiten, Jagd, Patronatsrechte, Gerichtshoheit und Befreiung von allen Diensten, Leistungen und Abgaben. Solche Schenkungen zu vollem Eigenthumsrechte liessen sich

1) Jahrb. II, 257, 266. 2) Jahrb. II, 223. 3) Jahrb. II, 241, 245. 4) Jahrb. II, 265. 5) Jahrb. II, 214, 265.