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II. Die Lokalwürden.

In der ältesten Zeit, als die Johanniter-Niederlassungen noch unwichtiger und noch nicht eingeordnet waren, stand gewöhnlich ein „Bruder“ (frater) den einzelnen Gutsbezirken vor. Zunächst wird dies überhaupt wohl der einzige eigentliche Johanniter am Orte gewesen sein; als sich deren mehrere einfanden, zeigte sich das Bedürfnis, den Vorstand deutlicher durch eine Sonderbezeichnung herauszuheben, woneben sich aber die einfache Nennung als frater behauptete.

So findet sich für das reiche Mirow noch 1242 der frater Ecbertus (Jahrb. II, 81). Als der Grossprior für Deutschland im Johanniterkapitel zu Köln 1252 urkundete, geschah es mit Beirath von fünf Brüdern, von denen einer der Bruder Ulrich von Werben war, einer Heinrich von Mirow und einer Bernhard von Steinfurt (Riedel VI, 16), sämmtliche je die Vorstände der betreffenden Niederlassung.

Als Amtsbezeichnung kamen dann auf die Worte: Pfleger (provisor), Stellvertreter (procurator) und Meister (magister), vielleicht auch Prior. Für die erste Art bietet das Ordenshaus in Goslar einen Beweis, wo sich 1249 ein „Guncelinus saccrdos, provisor S. Sepulchri“ findet.1) Dann haben wir 1217 einen „Heinricus procurator curie in Werben“ (Riedel VI, 11), und 1257 einen Mann Namens Fischer im Johanniterstifte von Buchsee (Delaville II, 846), 1228 einen Prior Dietrich von Rexingen (Württ. Urk. B. III, 229).

Bei weitem am meisten verbreitet war der Magistertitel. Zuerst begegnet wir ihm auf Urkunden des deutschen Johanniter-Ordens im Jahre 1189.2) Da adressirt Papst Clemens III. ein Breve an: „dilecti filii Hermannus magister et fratres Ierosolimitani hospitalis“ (Delaville I, 556). Es handelt sich um eine Urkunde der Kommende Herrentruden in der Gegend des Niederrheins. Man könnte geneigt sein, in diesem

1) G. Bode, Urkb. der Stadt Goslar I. S. 106. 2) Vergl. hier die Erörterungen von S. 9 ff.