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108 Der Johanniter-Orden im östlichen Nieder-Deutschland. nur dass Gebhard blos „Brüder“ genannt wird. Dagegen findet sich Gebhard in dem letzten Döbnerschen Briefe voran stehend, dann die zwei braunschweigischen und schliesslich die zwei Goslarer Rathmannen, doch fehlt hier der Zusatz „van des menen rades weghene“. Unsere Urkunde vom 21. März, die der Rath von Hildesheim erliess, ist gerichtet an Gebhard, den Rath von Goslar und den Rath von Braunschweig, während auf der Aussenseite steht: „Compromission an Vollmacht der Stadt Hildensem denen Städen Goslar unde Brunswich“; hier wird also Gebhard nicht angeführt.¹) Fassen wir alles zusammen, so ergiebt sich klar aus der Gesammt-sachlage, dass der Bortfelder neben der Herrenmeisterwürde noch das Lokalamt eines Kommendators bekleidet hat. Für die braunschweigische Kommendatorwürde spricht, dass die braunschweigischen Herzöge ihn in ihrem Briefe schlechtweg Kommendator nennen; dies liegt nahe bei einem Kommendator des Johanniter-Hauses in Braunschweig, ist jedoch weniger bei einem nicht braunschweigischen zu erwarten. Auf der Adresse des einen Briefes ist nur der Ort Braunschweig genannt. Für das Kommendatoramt in Goslar zeugt die Zusammenstellung in drei Urkunden, jedesmal mit zwei Goslarer Rathmannen, als Bevollmächtigten der Stadt Goslar. Wollte man dagegen einwenden, dass er nur seiner Vornehmheit wegen als erster genannt ist, so lässt sich dies schliesslich nicht aufrecht erhalten, da rundweg hinter dem dritten Namen gesagt ist: „van des menen rades weghen der stat tho Goslere“. Auffallend bleibt, dass auf diese Weise von Goslar drei Vertreter, von Braunschweig nur zwei gestellt wären, und ebenso ist zu erwägen, dass Gebhard in einem Briefe vor den braunschweigischen Rathmannen steht, freilich ohne einen ihn mit diesen verbindenden Zusatz. Für eine Zwischenperson, etwa als dritte Partei, bleibt kein rechter Raum, weil der Bischof rundweg nur den Rath von Goslar und von Braunschweig als Vermittler beauftragt hat (No. 856). Nach alledem erscheint es wahrscheinlicher, dass Gebhard als Kommendator von Goslar gehandelt hat und in Braunschweig bereits Dietrich von Peyne dieses Amt bekleidete. In seiner Stellung als Kommendator von Goslar und — sagen wir — Oberleiter des Braunschweiger Stiftes, war er in einer Kommission Braunschweigscher und Goslarer Rathmannen der gegebene Vorsitzende. Die Adresse des Briefes wäre dann nicht an zwei Braunschweiger gerichtet, sondern an einen Goslarer und einen Braunschweiger, was ¹) Ich weiss nicht, ob die Aufschrift gleichzeitig ist; nach Professor Holschens Angabe scheint es der Fall zu sein.