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44 Der Johanniter-Orden im östlichen Nieder-Deutschland. gelitten. Dem suchten die Fürsten entgegenzuwirken und zwar durch das wesentlichste Kulturmittel, welches man damals besass, durch geistliche Stiftungen. So geschah es, dass nach und nach die ganze Gegend von Neubrandenburg bis Zochlin und von Strelitz bis an die Müritz der Geistlichkeit übergeben wurde, unter denen die Johanniter-besitzungen von Mirow und Nemerow räumlich hervorragten; die Kommende Mirow lag recht eigentlich mitten darin. Wie Mecklenburg war auch die Mark nur dünn bevölkert und noch zum grossen Theile slavisch. Für das Ansehen der Johanniter spricht, dass sie sich in der Umgebung der Fürsten und als Zeugen auf deren Urkunden finden, dass sie sich wiederholt als Rathgeber, Gesandte und Beauftragte der Fürsten in politischen Angelegenheiten nachweisen lassen. Es erscheint deshalb auch nicht als Zufall, wenn die Johanniter-Kommenden dieser Länder gerade von den Landesfürsten begründet sind. Beide Theile kamen sich entgegen: die Johanniter erlangten grössere Verbreitung und erhöhte Einkünfte, die Landes-, d. h. zugleich die Lehnsheren der Kommenden, gewannen durch die Stiftungen neue Stützen ihrer jungen Macht, gewannen durch sie Organe ihrer Regierung und Verwaltung, kenntnissreiche Berather und schlagfertige Fäuste. In seiner Christianisirungs- und Kultivirungsthätigkeit bildete der Orden geradezu die Fortsetzung der Politik, welche Herzog Heinrich der Löwe und Albrecht der Bär eingeleitet und das Landesfürstenthum aufgenommen hatte. Der Klang seines Namens, seine Richtung auf Krankenpflege, seine vielfältigen Beziehungen boten seinen Bestrebungen noch einen kräftigen, vielfach stützenden Hintergrund. Freilich bewirkten diese Dinge auch Schattenseiten, um so mehr, als die ersten Verleihungen an den Orden bisweilen mit einer Art jugendlicher Ueberschwenglichkeit geschehen waren. Die Güter wurden nämlich oft nicht nur im gewöhnlichen Sinne gegeben, sondern von Diensten und Abgaben befreit, ja sogar mit allerlei Herrlichkeiten, Freiheiten und Rechten ausgestattet. Solche Gnadenbezeugungen waren der Grund, dass schon 1309 einzelne Kommenden dem gewöhnlichen Unterthanenverhältnisse entwuchsen, wie z. B. die Mirower Brüder vor allen anderen Landesbewohnern bevorzugt erschienen.¹) In dem Uebermasse benachtheiligten die Fürsten sich selber. Das zeitweise Sinken der Fürstenmacht, die Schuldenlast mancher Landesherren, konnte in dem Orden das Gefühl der Selbstherrlichkeit erzeugen, konnte Orden und Landesherrn in Gegensatz bringen, konnte ¹) Die Schenkung Graf Heinrichs von Schwerin befreite z. B. von Heerfolge, Bede, Burgwerk, Brückenwerk, Landwehr und allen landesüblichen Diensten (Jahrb. I, S. 8). ²) Speciali prerogativa gaudent libertatis (Jahrb. II, S. 61).