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Die Anfänge der hohen Würden in Deutschland. 9
um seine Titulatur zu verkürzen, liess er Oesterreich und Mähren weg, als zum Böhmischen Priorate gehörig.
Eigenthümlicherweise kommt der Präceptortitel, den die Grossprioren mit Vorliebe auf eigenen Urkunden führen, auf päpstlichen Erlassen nicht vor, sondern ist hier durch die Bezeichnung „Meister“ ersetzt. In ausgebildeter Formulirung heisst es da: „magister et fratres hospitalis in Alamania, Moravia, Boemia et Polonia (Delaville II, 682). Diese Angabe findet sich in demselben Jahre 1249, in welchem zuerst der Bruder Clemens als „Grosspræceptor“ für genau dieselben Länder auftrat. Demnach ist anzunehmen, dass die Titulatur noch nicht feststand und die Päpste sich nicht der von den Grossprioren bevorzugten Form anschlossen.
Es ist nicht unsere Absicht, die Untersuchung über das Grosspriorat bis in seine Einzelheiten zu verfolgen. Nur einige Anhaltspunkte mögen noch mitgetheilt werden. „Gottfried von Klingenfels nannte sich 1290: frater Gotfridus de Clynginviels, magnus præceptor domorum hospitii S. Johannis Ierosolimiani per Alamanniam, Boemiam, Poloniam, Moraviam, Austriam et Styram“ (Fürstenbergisches Urkb. V, S. 216). Also Dänemark und Ungarn sind hier fortgefallen, dafür Mähren, Oesterreich und Steiermark eingetreten. Die Ländernennung erinnert mehr an 1258 als an 1266.
Neben der genauen officiellen Titulatur mit voller Länderangabe, behauptete sich eine kurze, welche in der Würdenbezeichnung schwankte und nur Deutschland nannte. Sich durch das 13. Jahrhundert ziehend, trat sie im 14. kräftig hervor. In zwei Urkunden eines päpstlichen Gesandten aus den Jahren 1269 und 1270 heisst es: „magister domus hospitalis Ierosolymitani in Alamannia“ (Riedel VI, 17, 18). 1275 finden wir einen „frater Beringerius, magister hospitalis S. Johannis per Alamanniam“, und ein ander Mal: „frater Berengarius, prior hospitalis Hierosolimitani per Alamanniam“.) Die ziemlich zahlreichen päpstlichen Breven für den Johanniter-Orden in Deutschland seit der Mitte des 13. Jahrhunderts haben die Formel: „magister et fratres hospitalis Ierosolimitani in Alemanja“ (Delaville II, 733—735, 796, 891 u. A.).
Im Jahre 1313 findet sich in eigener Urkunde: „Nos frater Helpericus de Rudingheim humilis prior sacre domus hospitalis S. Johannis Ierosolymitani per Alemaniam (Riedel VI, 402). Dem „frater“ fügt der Rath von Werben noch die Bezeichnung „magister“ hinzu (Riedel VI, 22). In einem Erlasse des Vice-Herrenmeisters Herman von Warberg
1) Fürstenb. Urkb. I S. 245, 249, 250, hier ist statt magnum zu lesen: magistrum. In dem mir vorliegenden, freilich nicht zuverlässigen Grosspriorenlisten ist dieser Berengar nicht genannt. Ob es ein Meister für Ober-Deutschlend war?