I. Das Archiv des Ordens.
In der älteren Zeit gab es kein festes Ordensarchiv. Die Herrenmeister liessen ihre Urkunden und Acten in dem Orte hinterlegen, den sie bewohnten, also durchweg in der von ihnen noch innegehabten Kommende.) Seit dem 15. Jahrhunderte sollte Sonnenburg Residenz sein, aber die Herrenmeister liessen sich auch jetzt nicht dauernd dort nieder, sondern lebten in den Ordenshäusern zu Küstrin, Frankfurt a. O. und Coelln a. Sp., auf Kommenden, zumal Lagow, oder auf anderen Besitzungen, wie der Graf von Hohenstein zu Schwedt. Dies bewirkte, dass ein Theil der Regierungsbeamten sich ihnen anschliessen musste, der die nothwendigen Acten mitnahm. Dadurch wurde mancherlei verschleppt, was 1610 zu einem Kapitelsschlusse führte, wonach künftig hin alle Originale im Archive zu Sonnenburg verwahrt bleiben sollten. In der Noth des Dreissigjährigen Krieges brachte man 1630 die Bestände vorübergehend nach Küstrin in Sicherheit. Schliesslich wurde 1694 durch Kapitelsschluss festgesetzt, dass der Kanzlist Stiebler das Archiv ordnen und verzeichnen sollte. Von 1694 bis 1710 hat er sich dieser Arbeit unterzogen und sie in grossen Repertorien niedergelegt. Der Siebenjährige Krieg, das Vordringen der Russen, bewirkte eine zweite Ueberbringung der Urkunden nach Küstrin, in dessen Kasematten sie geborgen wurden, bis sie 1762 wieder nach Sonnenburg ins Schloss geschafft werden konnten. Hier lagen sie feucht in zwei gewölbten Räumen des Erdgeschosses. Die in Gebrauch befindlichen Justiz- und Lehnsacten wurden gar nur in einem hölzernen Entresol aufbewahrt, jeder Gefahr preisgegeben, bis man sie 1775 in die grosse Vorstube vor dem Archive unterbrachte, die zugleich als Sitzungsraum für die Ordens-Regierung dienen sollte.
Als sich dies alles ganz ungenügend erwies, liess der Herrenmeister 1790 ein neues Gerichtshaus für die Ordens-Regierung und den Magistrat erbauen. In zwei Registratur- und im Sitzungszimmer wurden hier 1792 alle zur eigentlichen Justizverwaltung und Lehns-Kurie, zum Hypotheken-, Deposital-, Vormundschafts-, Kirchen- und Schulwesen gehörigen Acten hinterlegt. Eine Revision ergab, dass verschiedene, jedoch keine wesentlichen Schriftstücke vermisst, jedoch andere aufgefunden wurden, die in den Repertorien nicht verzeichnet standen.
Ende des 18. Jahrhunderts waren die Acten- und Urkunden bestände des Ordens also an zwei Orten vertheilt: 1. im Ordens-Archive im Erdgeschosse des Schlosses, und 2. im neuen Gerichtshause der Ordens-Regierung und des Magistrats.
Im Jahre 1806 und 1807 brach das Unglück über Preussen herein. Um die Lasten, welche sein Volk fast erdrückten, zu mildern, verfügte König Friedrich Wilhelm III. am 30. Oktober 1810, dass alle Klöster, Dom- und anderen Stifter, Baleien und Kommenden von nun an als Staatsgüter zu behandeln und nach und nach einzuziehen seien, wobei aber für Entschädigung der Berechtigten gesorgt werden müsse. Bezüglich der Balei Brandenburg wollte der König die Aufhebung so lange verzögern, als der greise Herrenmeister, Prinz August Ferdinand, Bruder Friedrichs des Grossen, noch am Leben sei. Aber dieser erklärte in warmer Vaterlandsliebe, wegen des Beispiels und der Pflichten gegen den Staat von der Königlichen Gnade keinen Gebrauch machen zu wollen, vielmehr sollten das Meisterthum Sonnenburg und die dazu gehörigen Kommenden sofort auf den Staat übergehen.
Eine Kommission wurde niedergesetzt, um die Bedingungen der Uebergabe des Ordensbesitzes zu vereinbaren. Der Staatskanzler Graf Hardenberg ernannte hierzu zwei Vertreter der Krone, und der Prinz ertheilte dem Ordens-Domänen-Kammer-Director Ludolf den Auftrag, seine Rechte wahrzunehmen. Zwischen diesen fand am 31. December 1810 eine Vereinbarung statt, welche der Prinz am 12. Januar und der König am 23. Januar 1811 bestätigten. Als Grundsatz war festgestellt, dass einerseits mit dem letzten Tage des Monats Mai 1811 sämmtliche Obliegenheiten des Herrenmeisters, des Ordens-Kapitels und der Ordens-Regierung aufhören sollten, andererseits der König alle Ansprüche, welche an den Orden gemacht würden, übernähme, und dessen Leiter, Mitglieder und Beamte während ihrer Lebenszeit aus den Staatskassen entschädige. Mit mehreren Ordensbeamten geschah dies in der Weise, dass sie in den preussischen Staatsdienst übertraten, so z. B. wurde der genannte Ludolf Königlicher Domänen-Kammer-Director.
Am 29. August 1811 konnte der König dem Prinzen bereits eine Generalquittungs-Urkunde ausstellen, in welcher er anerkannte, dass alle Kapitalien, wie solche in den Verzeichnissen angemerkt stünden, der Staatsbehörde richtig übergeben wären. Die tiefe Umwälzung machte äusserst eingehende Verhandlungen nöthig, welche in 6 Bänden zusammengetragen,) der Domänenkammer des Prinzen übergeben wurden. Viele Dinge blieben ungeschlichtet. Als Prinz Ferdinand am 2. März 1813 starb, machte Prinz August, welcher den Nachlass des Verblichenen für dessen Erben verwaltete, noch in 7 Schreiben sieben Ansprüche an den Staat geltend. Die Dinge schleppten sich hin bis in die dreissiger Jahre.
Viele und wechselnde Schicksale betrafen die Archivalien des Ordens. Das Einfachste wäre gewesen, diese entweder in Sonnenburg vereinigt zu lassen, oder sie als Gesammtmasse in das Geheime Staatsarchiv nach Berlin zu überführen. Aber weder das eine noch das andere geschah, weil die Johanniteracten noch zu sehr als Verwaltungspapiere angesehen und deshalb Theile derselben von den verschiedensten Behörden beansprucht wurden. Hardenbergs Ansicht war, dass aus dem Ordens-Archive in Sonnenburg nur diejenigen Urkunden und Actenstücke nach Berlin geschafft würden, welche zur Wahrnehmung des Allerhöchsten Interesses unumgänglich nothwendig wären; das Archiv selbst aber an Ort und Stelle bleiben und von einem Mitgliede des dortigen Landgerichtes die Ober-Aufsicht über dasselbe geführt werden sollte.) Mit diesem war Stosch gemeint, der bisher Ordens-Archivar gewesen, nun aber als Landgerichtsrath in preussische Dienste getreten war. Schlimm hierbei erwies sich nur, dass Stosch, durch seine neue Thätigkeit in Anspruch genommen, weder Zeit noch allzuviel Lust für die Archivdinge übrig behielt, die sich überdies nicht so gestalteten, wie er wünschen mochte.
Am 9. Mai 1811 übersandte die Königl. Ordenskammer dem Geh. Staatsarchiv ein Verzeichniss der im Ordens-Archive zu Sonnenburg vorhandenen Repertorien und beauftragte Stosch, die Ordenskleinodien und Effecten an das Geh. Staatsarchiv abzuliefern. Schon am 15. Juli schrieb der bisherige Herrenmeister Prinz Ferdinand an den Geh. Kriegsrath, Staats- und Cabinet-Archivar Klaproth, er sehe die Uebergabe der für das Staatsarchiv ausgesuchten Documente und Acten so gut als beendet an. Die ersten Sachen, welche ins Geh. Staatsarchiv gelangten, waren die Ordenslade und die Ordenskleinodien. Jene enthielt viele Actenstücke, welche die Ritter persönlich betrafen, und diese wurden später 1828 an die Königl. Kunstkammer weiter gegeben. Am 28. Juli reiste Klaproth selber nach Sonnenburg und untersuchte das Ordens-Archiv. Er fand das meiste wohl erhalten und in guter Ordnung. Sein Urtheil ging dahin: „Eine Trennung dieses Archives dürfte für jetzt manchen Inconvenienzen unterworfen und dem ganzen Inhalt sowohl, als dem öfteren nothwendigen Gebrauche desselben höchst nachtheilig sein, sowie es mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein würde, eine Auswahl derjenigen Documente und Actenstücke zu treffen, die zur Vereinigung mit dem Königl. Geh. Staatsarchive allein sich eignen mögten.“ Da das Stadt- und Landgericht in Sonnenburg alle Verhandlungen in den ehemaligen Ordens-, Justiz- und Lehn-Angelegenheiten fortsetzte, so konnte eine Zerstückelung der Bestände kaum rathsam erscheinen. Klaproth meinte deshalb, die sämmtlichen Repertorien sollten so lange beim Landgerichte bleiben, bis über die einzelnen Hauptgegenstände des Archivs entschieden sei. Um die Repertorien im Geh. Staatsarchive nicht zu gebrauchen, machte er sich einen Auszug aus denselben, den er mitnahm. Die Acten der Kommende Werben und Supplingenburg, welche das Königreich Westfalen verlangte, wurden ausgesondert und abgesandt. Auf Klaproths Bericht verfügte Hardenberg am 27. August 1811: es sei beschlossen, das Ordens-Archiv nebst den Inventarstücken zunächst noch in Sonnenburg zu lassen. Hier ist es denn auch geblieben, bis es aufgelöst wurde.
Bereits vorher hatte es vieles an verschiedene Regierungen und Oberlandesgerichte abgeben müssen, dann die Acten der Ordens-Registratur an die Domänenkammer-Registratur in Berlin, ferner die Rittersachen, Expectanzen und Ahnentafeln nebst einer Anzahl Bücher an die Königl. Ordenskommission u. s. w. Für solche Abgänge erhielt das Archiv auch wieder einigen Ersatz. Im Jahre 1816 mussten die Zimmer der ehemaligen Ordens-Kammer-Registratur in Berlin geräumt werden, weshalb ein Theil der dort aufbewahrten Schriften an das Geh. Staatsarchiv kam, ein zweiter an die Regierung in Frankfurt, während das übrige zu Wasser nach Sonnenburg geschickt wurde. Unter letzterem befanden sich auch die an Westfalen überlieferten Acten der Kommenden Werben und Supplingenburg, welche bei der neuen Landesbesetzung aus Magdeburg zurückgekommen waren.
Neben der grösseren Ueberweisung von 1816 erhielt das Geh. Staatsarchiv noch 1820 eine solche von Johanniter-Acten aus dem Finanz-Ministerium, als 1824 die Auflösung des Sonnenburger Archives erfolgte. Die Vertheilung seiner Bestände geschah nach der örtlichen Zugehörigkeit. Die Centralstelle, das Geh. Staats-Archiv, erhielt einen doppelter Zufluss. Einerseits gab damals die General-Ordens-Kommission ihre Acten und Ahnentafeln dorthin ab, andererseits bekam es die reichen Sonnenburger Bestände. Es war am 2. Juli 1824, als die von Raumer unterzeichnete Verfügung an das Geh. Staats-Archiv gelangte, welche diesem den Auftrag ertheilte, die aus dem Archive der vormaligen Johanniter-Ordens-Balei übernommenen Acten, Urkunden, Ahnentafeln und Repertorien mit den im Geh. Staats-Archive bereits befindlichen Johanniter-Ordens-Archivalien zu vereinigen. Es handelte sich namentlich um Schriftstücke, welche allgemeine Angelegenheiten, brandenburgische, mecklenburgische, braunschweigische und die Orte anderer Nachbarländer betrafen.
Ueberblicken wir die Auflösung des Archives im Ganzen, so müssen wir sie vom geschichtlichen Standpunkte bedauern. Die durch den Orden gut aufbewahrten und zusammengehaltenen Bestände wurden auseinandergerissen und weithin verstreut bei Regierungen und Ober-Landesgerichten von Cöslin bis Frankfurt, Magdeburg und Minden. Nur ein Theil, etwa die Hälfte, ist an das Geh. Staatsarchiv nach Berlin gekommen, freilich der wichtigste: die alten Urkunden, die Lehnsregister und die Ahnentafeln.
Sie sind noch durch einige spätere Ablieferungen bereichert und vermindert worden; vermindert 1826 durch die Acten der Maierhöfe zu Werla, welche an die braunschweigische, und 1844 durch solche über Gartow und Rhoda, welche an die hannoversche Regierung gelangten.
Als 1849 eine umfangreichere Ueberweisung von Johanniter-Acten aus der Königl. Hofkammer erfolgte, wurden sie meistens an die Regierung in Frankfurt weitergegeben. Ein Theil des nicht archivalischen Bestandes des früheren Ordenseigenthums, die Kapitels-Lade, Herrenmeister-Hüte, Schwert, silberner Pokal und silberne Schale etc. wanderten 1828 in die Königl. Kunstkammer, und 1853 gelangte auch das silberne Kapitels-Siegel des Ordens aus dem Geh. Staatsarchiv an den Minister des Königlichen Hauses.
Der Zukunft bleibt es vorbehalten, das Zerstreute wieder möglichst zu vereinigen, doch fragt sich, in wie weit dies noch möglich sein wird.