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98 Der Johanniter-Orden im östlichen Nieder-Deutschland. Es kam zu Besprechungen. Graf Johann von Henneberg begab sich mit zwei Edelleuten nach Lübeck und unterhandelte mit dem Grafen Gerhard wegen des gefangenen Prinzen Otto. Man gelangte zu keinem Ergebnisse. Weiter zu kommen schienen zwei Räthe des Markgrafen in Neustadt: es waren der Herrenmeister Gebhard von Bortfelde und der Ritter Hasso von Wedel. Am 22. Juni erzielten sie ein vorläufiges Abkommen, wonach Graf Gerhard zugestand, die Artikel, welche die beiden ihm vorgelegt hatten, in allen Richtungen zu halten. An einem ihm von den Räthen vorgeschlagenen Tage sollten brandenburgische und holsteinische Bevollmächtigte zusammentreten und Uebereinkünfte treffen, die er und der Markgraf erfüllen wollten. (Riedel B. II, 89). Die diesbezügliche Urkunde ist dunkel, sowohl in Stil als Sinn. Sie trägt kein Jahr,1) und der Inhalt der Artikel ist nicht genannt. Von endgültigen Abmachungen erfährt man nichts. Im Gegentheil, alles blieb beim Alten: die Erben König Christofs blieben vom dänischen Königsthrone ausgeschlossen, Prinz Otto gefangen und Graf Gerhard Gebieter der Cimbrischen Halbinsel, auch dann noch, als sein Schützling und Mündel, Herzog Waldemar, 1336 volljährig wurde und Gerhard nominell die Regentschaft niederlegte. Genau in dieses Jahr 1336 fällt nun das Aufhören der Herrenmeister-Würde Gebhards. Es ist deshalb kaum zu zweifeln, dass es mit den politischen Verhältnissen der Mark zusammenhängt. Politische Gründe bewirkten die Erhebung Gebhards,2) ebensolche seinen Sturz. Als Anhänger des Markgrafen und gar als dessen Rath war er dem Kirchenbanne verfallen. Dies werden Ordensglieder, die sich mehr neutral hielten, wie die Kommendatoren von Mirow und Nemerow, gegen ihn geltend gemacht haben. Und in der That gerieth hier seine weltliche Stellung als Rath und seine geistliche als Johanniter-Herrenmeister auch in Widerspruch. Dazu kam, dass der Mann, welcher, wie es scheint, vornehmlich Gebhards Stütze gewesen, dass der Landesserver Berthold von Henneberg von seinem Amte zurücktrat, dass auch die mächtigen Grafen Günther von Lindow aus dem Kollegium der Vormünder des Markgrafen in Ungnaden ausschieden, dort die meissnische Partei die Geschäfte in die Hände bekam und Markgraf Ludwig um 1333 mündig erklärt wurde. Im Mai 1333 erliess Kaiser Ludwig sogar ein Erkenntniss der Reichsfürsten, welches das unerlaubt angefertigte Siegel des Markgrafen kassirte und die damit 1) Die Urkunde gehört offenbar nicht 1334, wie Riedel B. II, s. 89 sie ansetzt, sondern 1335. 2) Womit nicht gesagt sein soll, dass nicht über kurz oder lang auch sonst ein dauerndes Herrenmeisteramt eingerichtet wäre.