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Die Ueberlieferung des geschichtlichen Materials. 131
Aufbewahrung in das Staatsarchiv der Hauptstadt. Nach einigen Zwischenfällen hat letzteres das für die Gesammtgeschichte des Ordens wichtige Material verhältnissmässig vollständig auf unsere Zeit gebracht.
Die landesherrlichen Schriftstücke folgten anfangs mit der Kanzlei den wechselnden Hoflagern der Fürsten, bis sich das Bedürfniss geltend machte, wenigstens einen Theil derselben an bestimmten Stellen ruhig und sicher zu verwahren. Die Markgrafen von Brandenburg begannen schon im 13. Jahrhunderte wichtigere Urkunden aufzubewahren. Dies nahm zu mit dem wachsenden Geschäftsumfange; die Originale wurden durch Abschriften, Auszüge, Concepte, Verwaltungsacten und anderes bereichert. Einen einheitlichen Ort für die Aufbewahrung besass man aber noch nicht. Erst scheint Spandau, dann Berlin (Cölln a. d. Spree) bevorzugt gewesen zu sein. Unter den älteren Hohenzollern finden sich als Hinterlegungsstätten nach und neben einander genannt: das feste Tangermünde, Berlin (Cölln), Cüstrin und Brandenburg in der Mark, Cadolzburg und zumal Plassenburg in Franken.)1)
Mehr und mehr aber trat Berlin hervor, besonders als die Markgrafen mit Johann Cicero 1486 ihren bleibenden Wohnsitz in der Mark nahmen und Berlin zur eigentlichen Residenz wurde. Seitdem fanden sich hier die landesherrlichen Archivalien naturgemäss zusammen, und ebenso naturgemäss war es, dass der Hauptwohnort des Fürsten nach einigem Schwanken zu deren Sammelstätte erwuchs: das Schloss zu Cölln a. d. Spree. Hier lagerten zunächst die Urkunden, bis Kurfürst Joachim Friedrich ein eigenes Gewölbe als Archivraum bestimmte, wohin auch die bisher mehr zerstreuten Acten gebracht wurden. Urkunden- und Acten-Archiv befanden sich also neben einander und zwar in jenem Theile des Schlosses, welcher die Bezeichnung „grüner Hut“ führte, nach der Wasserseite zu.
Die Einrichtung eines wirklichen Staats-Archives erforderte die Anstellung eines Archivbeamten und die Einrichtung eines Archivbetriebes, die 1599 erfolgten. Das Archiv wurde mit der kurfürstlichen Kanzlei (der späteren Staatskanzlei) in Verbindung gesetzt, welche bis 1806 bestanden hat. Die Aufsicht über das Archiv erhielt der Kanzler.
1) v. Raumer, Geschichte des Geh. Staats- und Cabinets-Archivs zu Berlin 1835 (Rep. 94 II. B. 2); Versuch einer Gesch. des k. preuss. Geh. Staats- und Cabinets-Archivs (C. W. Cosmar) bis 1806 (Rep. 74, H. XVII, 45); Gollmert, Die Preuss. Staats-Archive, in Archiv für Landeskunde der Preuss. Monarchie IV, S. 113 ff.; vergl. auch Misc. Die Preuss. Staats-Archive, Sammelband in der Bibliothek des Geh. Staats-Archivs 1 A, 3.
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