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20 Der Johanniter-Orden in Deutschland.

für uns unwichtig sind. Der Vorname Gebhard scheint gleichzeitig für drei oder gar vier Bortfeldes vorzukommen. Namentlich auch auf Hildesheimer Urkunden findet sich die Familie oft. Von guten Beziehungen gefördert, erlangte er die Kommandatorwürde in Goslar und Braunschweig, für welche wir ihn 1318 nachweisen können. Er erlangte sie also verhältnissmässig jung, wohl zwischen 30 und 35 Jahre alt. 1318 wirkte er mit bei dem Vergleiche zu Cremmen, und in demselben Jahre bekannte er mit Konrad von Korstat vor dem Rathe von Braunschweig, dass sie mit Genehmigung des Grossmeisters und ihrer Brüder sechs Hufen zu Timmerlach verkauft (hinten Urkunden) und noch ein anderes Kaufgeschäft abgeschlossen hätten.

Dann, am 9. October 1320, stellte Gebhard eine Urkunde aus, in welcher er sich nicht als Kommendator bezeichnete, sondern als „sancte domus hospitalis sancti Johannis Iherosolimitani per Saxoniam, Thuringiam, Marchiam et Slawiam domini . . Magistri, domus eiusdem locum tenens.“ Die zwei Reverenzpunkte stehen für den Namen, offenbar den des uns bereits bekannten Paul von Modena. Er handelt hier demnach als dessen Bevollmächtigter und zwar schon im Jahre 1320, während wir Gebhard von Wanzleben erst 1321 in dieser Stellung nachweisen können. Ausserdem sind hier die Länder Sachsen, Thüringen, Mark und Wendland, bei dem Wandslebener nur Mark und Wendland genannt. In der Urkunde bestätigt der Bortfelder den Verkauf des Dorfes Bantow durch Konrad von Dorstat, Kommendator von Schlawe und Liebschau (vergl. Urkunden). Der bisherige Kommendator von Braunschweig und Goslar, von Kommenden im Herzen Nord-Deutschlands, bestätigt auf Rath seiner Ordensbrüder den Rechtsacte eines Kommendators des äussersten Ostens, denn Schlawe liegt in Hinterpommern zwischen Cöslin und Stolp, und Liebschau gar bei Dirschau in Westpreussen; der Ort Bantow, um den es sich handelt, findet sich bei Rügenwalde, ebenfalls in Hinterpommern. Der Befugnissbezirk des Stellvertreters erstreckte sich also bis weit von seinem bisherigen Wirkungskreise entfernt. Immerhin scheinen in diesem Falle persönliche Gründe mitgewirkt haben, denn Konrad von Dorstat ist derselbe, mit dem Gebhard von Bortfelde gemeinsam die Verkaufsanzeige von Gütern zu Timmerlach gemacht hat.

Bereits am 21. Februar 1322 finden wir den Bortfelder wieder, und zwar nunmehr mit der Bezeichnung eines bestimmten, zusammenfassenden Amtes. Da heisst es: „religiosus vir Gebhardus de Bortefelde, de ordine hospitalis S. Johannis Iherosolimitani per Pomeraniam, Thuringiam, Marchiam, Slawiam, eiusdem ordinis vice magister“ (Riedel A. XIX, 129). Gebhard wird hier als Vicemeister des Ordens, nicht als Vertreter einer bestimmten Person bezeichnet, sein