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72 Der Johanniter-Orden im östlichen Nieder-Deutschland. die Fürsten sonst theuer bezahlen. Bereits Ende des 13. Jahrhunderts vermochte die Kommende schnell hinter einander bedeutende Besitzungen durch Kauf zu erwerben. Diese Dinge sind nur erklärlich durch das nahe Verhältniss, in welchem die Mirower Bruderschaft zu ihren Landesfürsten, den Herren von Werle, standen. Sie verweilten oft und lange in den nahen Orten Röbel und Stargard. Anfang des Jahres 1301 besuchte Nikolaus II. auch die Brüder in ihrem eigenen Heim, wo er sie reich begünstigte und von den vielfachen Diensten sprach, die sie ihm geleistet hätten.1) Waren die Herren von Werle den Johannitern Schützer und Freunde, so werden diese ihnen mit Rath und That zur Seite gestanden haben. Die Gunst der Fürsten beförderte die ihrer Unterthanen, sowohl die der Städte, wie der Geistlichkeit und des Adels, was deutlich aus den reichen Zeugenlisten der Mirowschen Urkunden erhellt. Als Heinrich II. (der Löwe) von Mecklenburg das Land Stargard erwarb, trat er in die Fussstapfen der Werles und überwies der Kommende die Erhebung ihr unbequemer Münzpfennige.2) Durch die Anhäufung solcher Gerechtsame und Freiheiten gelangte das Stift zu einer Unabhängigkeit, die an Landeshoheit grenzte (Jahrb. II, 72). Das bot auch Schattenseiten, zumal für die Fürsten, welche nun bitten mussten, wo sie früher fordern konnte. Derartiges zeigte sich besonders deutlich, als Fürst Heinrich dem Markgrafen von Brandenburg für Ueberlassung des Landes Stargard 5000 Mark Silber zahlen sollte. Er kam dadurch in grosse Geldnoth,3) die er durch eine ausserordentliche Auflage und Landveräusserungen zu decken suchte. Zur Steuer seiner Bedrängniss veranlasste er auch Mirow zu einem Geschenke von 30 Mark Silber. Dafür aber stellte er eine Urkunde aus, in welcher er bekannte, dass die Bruderschaft sechs ihrer Dörfer ohne Abgabenpflicht besitze und auf ewige Zeiten frei von allen Münzpfennigen und aller Bede besitzen solle. Er nähme das Geld als reines Geschenk, als einen Beweis der Freundschaft und des Wohlwollens.4) Dreissig Mark war wenig genug für das reiche Mirow! Es kann demnach kaum Wunder nehmen, dass die Kommende auch ausserhalb ihrer Besitzungen Vortheile zu erreichen, bis zu gewissem Grade zu erpressen suchte. Als die Stadt Malchow Brücken und Wegegeld erheben wollte, setzte jene 1309 bei einem Vergleiche durch, dass die Gemeinde Malchow sämmtliche Ordensbrüder auf immer vom Brücken-, Wege- und Durch- 1) Jahrb. II, 243. 2) Jahrb. II, 246. 3) in magna necessitate debitorum. Jahrb. II, 70. 4) Jahrb. II, 70.