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128 Urkunden und Acten der Ballei Brandenburg.
Am 9. Mai 1811 übersandte die Königl. Ordenskammer dem Geh. Staatsarchiv ein Verzeichniss der im Ordens-Archive zu Sonnenburg vorhandenen Repertorien und beauftragte Stosch, die Ordenskleinodien und Effecten an das Geh. Staatsarchiv abzuliefern. Schon am 15. Juli schrieb der bisherige Herrenmeister Prinz Ferdinand an den Geh. Kriegsrath, Staats- und Cabinet-Archivar Klaproth, er sehe die Uebergabe der für das Staatsarchiv ausgesuchten Documente und Acten so gut als beendet an. Die ersten Sachen, welche ins Geh. Staatsarchiv gelangten, waren die Ordenslade und die Ordenskleinodien. Jene enthielt viele Actenstücke, welche die Ritter persönlich betrafen, und diese wurden später 1828 an die Königl. Kunstkammer weiter gegeben. Am 28. Juli reiste Klaproth selber nach Sonnenburg und untersuchte das Ordens-Archiv. Er fand das meiste wohl erhalten und in guter Ordnung. Sein Urtheil ging dahin: „Eine Trennung dieses Archives dürfte für jetzt manchen Inconvenienzen unterworfen und dem ganzen Inhalt sowohl, als dem öfteren nothwendigen Gebrauche desselben höchst nachtheilig sein, sowie es mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein würde, eine Auswahl derjenigen Documente und Actenstücke zu treffen, die zur Vereinigung mit dem Königl. Geh. Staatsarchive allein sich eignen mögten.“ Da das Stadt- und Landgericht in Sonnenburg alle Verhandlungen in den ehemaligen Ordens-, Justiz- und Lehn-Angelegenheiten fortsetzte, so konnte eine Zerstückelung der Bestände kaum rathsam erscheinen. Klaproth meinte deshalb, die sämmtlichen Repertorien sollten so lange beim Landgerichte bleiben, bis über die einzelnen Hauptgegenstände des Archivs entschieden sei. Um die Repertorien im Geh. Staatsarchive nicht zu gebrauchen, machte er sich einen Auszug aus denselben, den er mitnahm. Die Acten der Kommende Werben und Supplingenburg, welche das Königreich Westfalen verlangte, wurden ausgesondert und abgesandt. Auf Klaproths Bericht verfügte Hardenberg am 27. August 1811: es sei beschlossen, das Ordens-Archiv nebst den Inventarstücken zunächst noch in Sonnenburg zu lassen. Hier ist es denn auch geblieben, bis es aufgelöst wurde.
Bereits vorher hatte es vieles an verschiedene Regierungen und Oberlandesgerichte abgeben müssen, dann die Acten der Ordens-Registratur an die Domänenkammer-Registratur in Berlin, ferner die Rittersachen, Expectanzen und Ahnentafeln nebst einer Anzahl Bücher an die Königl. Ordenskommission u. s. w. Für solche Abgänge erhielt das Archiv auch wieder einigen Ersatz. Im Jahre 1816 mussten die Zimmer der ehemaligen Ordens-Kammer-Registratur in Berlin geräumt werden, weshalb ein Theil der dort aufbewahrten Schriften an das Geh. Staatsarchiv kam, ein zweiter an die Regierung in Frankfurt, während das übrige zu Wasser nach Sonnenburg geschickt wurde.