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IV. Templer- und Deutschorden-Würden. Neben dem Bedürfnisse ist für die Herrenmeisterwürde der Entwicklungsgang der anderen beiden grossen Ritterorden wichtig geworden, der des Templer- und der des deutschen Ordens, beide in ihrer Ausbildung dem Johanniter-Orden voraus. Es kann hier nicht unsere Absicht sein, näher auf die Geschichte dieser beiden Orden einzugehen, nur kurz mag auf einige Berührungspunkte mit den Johannitern verwiesen werden. Bereits seit 1244 waren Präceptoren des Templer-Ordens in den nordöstlichen Gegenden thätig. Als erster findet sich Gebhard, Präceptor für Deutschland (Riedel XX, 182), der auch als „Magister“ der Templerhäuser bezeichnet wird (XXIV, 3). Sein Nachfolger war Widekind, ungefähr von 1260—1290; er hat die Titulatur bereits erweitert in Präceptor für Deutschland und Wendland (Slavia) (B. I, 70, XIX, 5 u. a. O.). Auch er heisst gelegentlich noch Magister und zwar in der Form „magister domorum militie Templi per Alemanniam et Poloniam“ (B. I, 98). Sein Nachfolger Bernhard von Kunstein zeigt sich abermals mit erweiterter Befugniss als Präceptor „per Poloniam, Slaviam, Novam-Terram et magister curie Quarczanis (d. i. Quartschen).1) In einer Urkunde Friedrichs von Alvensleben, des Komthurs von Supplingenburg, wird 1301 der Vorstand des Ordens genannt: „frater Fredericus de Nigrip, noster generalis preceptor“ (XVII, 47). Nunmehr kam dieser Friedrich von Alvensleben zur Herrschaft. Er nannte sich wieder Präceptor für Deutschland und Wendland.2) Friedrich von Alvensleben war der letzte Templer Präceptor. Diese Würde lässt sich also von 1244 bis zur Aufhebung des Ordens in ununterbrochener Reihenfolge 1) Prümers, Pomm. Urkb. III, 140; Riedel XXIV, 7. 2) Orig. Geh. St. Arch. Templer-Orden 1303 April 31. Mülverstedt, Cod. Dipl. Alvensleben 1300 März 10, 1301 April 9; 1304 Juni 11, 1306 April 26 Riedel XVII, 50, XXIV, 352, B. I, 298.