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134 Urkunden und Acten der Bolei Brandenburg.
Weit schlimmere Einbusse erlitt das Archiv des General-Directoriums. In der Meinung, dass Preussen die verlorenen Provinzen nicht wieder erlangen würde, liess der Staatsrath Sack viele Verwaltungsacten jener Länder verkaufen. Auch aus der kurmärkischen Registratur sonderte er viele angeblich unbrauchbare Acten aus und verkaufte sie zum Besten brodloser Beamten. Als einmal diese verhängnissvolle Bahn betreten war, begann ein betrügerischer Registrator auf eigene Rechnung zu veräussern, so dass die wichtige Registratur der Kurmark im General-Directorium fast alle seine Bestände aus der Zeit vor 1770 verloren hat. Andere Nebenarchive wechselten 1806 ihre Behörden und blieben ebenfalls nicht unberührt.
Im Jahre 1818 schuf der Staatskanzler Fürst von Hardenberg die grosse Neuerung, dass in der Person des Geh. Legationsraths v. Raumer ein Director für die gesammte Archivverwaltung des Staates bestellt wurde. Der Geschäftskreis des Directoriums umfasste nunmehr das Geheime Staats-Archiv in Berlin und sämmtliche Staats-Archive der Provinzen. Es unterstand erst dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten und dem des königlichen Hauses, seit dem 1. April 1852 dem Ministerpräsidenten, nachdem 1849/51 das königliche Haus-Archiv vom Geh. Staats-Archive abgezweigt und dem Minister des königlichen Hauses allein zugetheilt war. Das Haus-Archiv umfasste die Personal-, Familien- und sonstigen Acten der Glieder des königlichen Hauses. Dann wurde das Geh. Staats-Archiv 1873/74 aus dem Schlosse nach seinem inzwischen neu erbauten eigenen Hause in der Klosterstrasse 76 verlegt. Es wurde hier mit dem Geh. Ministerial-Archive, welches die Acten des inzwischen aufgelösten Generaldirectoriums enthielt und dem Finanzministerium unterstand, vereinigt. Demnach enthält das Geh. Staatsarchiv jetzt drei Hauptmassen von Material: 1. die alten Bestände, 2. die Bestände des Generaldirectoriums, 3. die neueren Bestände. Dazu kommt als viertes: die Acten von Ortschaften und Instituten der Mark Brandenburg.
Der Umstand, dass in der älteren Zeit die Markgrafschaft auch der Staat war, hat bewirkt, dass die provincial-märkischen und die den Staat als solchen betreffenden Archivalien vereinigt wurden. Als der Staat sich dann vergrösserte, bildeten sich in den Neuerwerbungen Provinzial-Archive, so dass für die Mark der frühere Zustand blieb. Erst in allerneuester Zeit hat man angefangen, die märkischen Provinzial- und Lokalsachen zu sammeln und zu einer eigenen Gruppe: zur „Provinz Brandenburg“ zusammen zu ordnen. Ihr Hauptbestand beginnt freilich erst mit der Einrichtung der Provincialbehörden, also erst im vorigen Jahrhundert. Voracten reichen bisweilen weiter zurück.