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Die Lokalwürden. 29 (Riedel VI, 15), sind 1252 blos als „Brüder“ genannt (Riedel VI, 16) 1275 haben wir gar einen frater (Conradus) commendator sive magister curie in Zulesdorp (Gülsdorf bei Schwerin) (Jahrb. I, 207). Dies ist besonders bezeichnend, weil es beweist, wie zu dieser Zeit die Kom- mendator- und die Magister-Bezeichnung noch als gleichwerthig angesehen wurden. Doch macht sich in der betreffenden Urkunde schon das deutliche Bestreben geltend, den Titel Kommendator vorzuschieben; nicht blos, dass er in der Zusammenstellung als erster genannt ist, im Verlaufe des Schriftstücks spricht der Aussteller, der Graf von Schwerin, immer nur von dem Kommendator, nicht auch von dem Magister. Es kann nach alledem kein Zweifel obwalten, dass der Kommendatortitel nicht von obenher verliehen, sondern lokal ohne Zuthun des Grosspriors aufgekommen ist1) und von ihm dann als vollzogene Thatsache angenommen wurde. Von diesem Standpunkte aus könnte auch obige Urkunde wichtig erscheinen, in welcher Männer, die bereits vorher als Kommendatoren bezeichnet waren, nur „Brüder“ genannt sind. Die Urkunde rührt nämlich gerade vom Grossprior her. Danach wäre die Annahme möglich, dass derselbe in dieser Frühzeit noch nicht officiell die Bezeichnung Kommendator anwandte. Wie der ältere Magistertitel nicht immer durch den des Kommendators verdrängt wurde, dafür einige Belege. In der bereits berührten Urkunde von 1260 für Lage mit den drei Kommendatoren ist gesagt: „absque magistri et fratrum (de Lage) consensu“ sei etwas geschehen. Hier ist der Vorstand also als Magister bezeichnet, er und die Brüder bilden den Konvent. Ebenso 1263, wo „frater Hermannus dictus Unccus“ als Kommendator für Lage genannt ist, während 1264 wieder erscheinen: „magister et fratres domus hospitalis Ierosolimitani in Lage“. Später ist nur noch vom Kommendator sammt den Brüdern die Rede. Einen gleichen Fall bietet Mirow 1270. Da ist eine Urkunde von Bruder Arnold, Kommendator in Mirow, unterzeichnet, aber im Text ist von „magister et fratres“ die Rede. Ebenso werden 1273 „magister et fratres sacre domus in Mirowe“ genannt „tempore commendatoris fratris H(enrici) de Honschet in Mirowe existentis“. Anders 1296, „commendator et conventus fratrum“ (Jahrb. II, 83). Die Thatsache, dass der Magistertitel sich länger in der Verbindung mit „et fratres“ wie als blosse Bezeichnung erhielt, wird ihren Grund darin haben, dass die Zusammensetzung zu einer Art Formel erstarrt war, die erst allmählich durch die Neuerung veralten musste. Im Jahre 1275 haben wir den bereits genannten Konrad als „commendator sive magister curie in Zulestorpe“, den der Landesherr als Kommen- 1) Einen ähnlichen Fall bietet das beginnende Herrenmeisterthum mit Ulrich Schwabe. 2) Sudendorf, Beiträge zur Gesch. des Landes Osnabrück 65—70.