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Verschiedene Archive. 165 Vergleiche auch: Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte. I 197 ff., II 51 ff., 213 ff., IX 28 ff., 97 ff., 249 ff., XLI 106 ff.

Sonnenburg. Herr Geheime Hofrath Herrlich bestätigte mir, dass sich im Ordensschlosse zu Sonnenburg keine Urkunden und Acten des Johanniter-Ordens befinden. — Ob nicht bei der Auflösung des Ordens-Archivs ein Theil der Acten in Sonnenburg verblieben ist? darüber vergleiche vorn S. 156 „Unbekannt“.

Stettin. Staats-Archiv. Herr Geheime Archivath Dr. v. Bülow machte mir folgende Angaben über das Staats-Archiv in Stettin. In dem Urkunden-Archive ist keine Gruppe für den Johanniterorden vorhanden, sondern es finden sich nur in verschiedenen Abtheilungen einzelne Stücke, welche auf denselben oder auf einzelne seiner Mitglieder verweisen. Dagegen enthalten das Herzogliche Stettiner und das Herzogliche Wolgaster Archiv mehrere grössere Gruppen auf den Orden bezüglicher Acten. Hierhin gehören vom Stettiner Archiv Titel 87 von Pars I, in welchem sich unter dem Rubrum „Herrenmeister- und Comtur-Sachen“ eine Reihe von Acten-Convoluten aus dem 16. und 17. Jahrhundert befindet; Titel 66 von Pars I, die Kommende Wildenbruch betreffend, Acten des 16. und 17. Jahrhunderts. Vom Wolgaster Archiv kommt namentlich in Betracht der Titel 73, welcher sich auf die Herrenmeister in Sonnenburg bezieht und auch Acten über die Kommende Wildenbruch enthält. Ausserdem giebt es in verschiedenen Abtheilungen gelegentliche Notizen, welche sich für die Geschichte des Ordens verwenden lassen.

Regierung. Das Repertorium vom Ordens-Archiv I nennt als an die Stettiner Regierung abgegebenen Fach 1—11, enthaltend Wildenbruch und Pommer’sche Sachen; Stadt Bahn und Kommende Zachan. Es sind Bestände, welche im 16. Jahrhundert beginnen. Fach 28 Vol. I. Streit zwischen dem Herrenmeister Graf von Hohenstein und S. Marien zu Alt-Stettin. Nach Angabe aus dem Staats-Archive zu Stettin sind diese Sachen noch nicht dorthin gelangt.

Ober-Landesgericht. Das Repertorium vom Ordens-Archive I nennt als an das Ober-Landesgericht abgegebenen Fach 11 (Pansin), 12. Sachen des Lehnsgutes Pansin und Walckow, im 15. Jahrhundert beginnend. Ausserdem ist in V vermerkt, dass ein Theil der Lehnssachen des Ordens jener Behörde überwiesen sei. Vgl. S. 167: „B. Lehnssachen“. Nach Angabe aus dem Staats-Archive in Stettin sind obige Archivalien noch nicht dorthin gekommen.