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22 Der Johanniter-Orden in Deutschland.
in vollem Umfange für Gebhard und seine Nachfolger (Böhmer, Reg. 1314—1347 No. 1047). Damit war das Herrenmeisteramt für die Zukunft gesichert; seine Würde entsprach der der reichsunmittelbaren Aebte; sie besass jetzt bestimmten Rang und Stand in der Hierarchie des Reiches. Es handelte sich nicht mehr um die etwaige Person, die das Amt gerade inne hatte, sondern um das Amt als solches, vertreten in deren Trägern.
Von jetzt an kommt der Herrenmeister häufiger auf Urkunden vor, so 1329, 1330, 1332, 1334, 1335 und 1336.¹) In den lateinischen Erlassen heisst er stets „frater“ und „preceptor generalis . . . per Saxoniam, Marchiam et Slaviam“. In deutschen Texten ist die Formel weniger streng, da findet er sich 1332 (M. U. B. 5358) als „mester des orden“, und 1336 sogar als höchster Meister des Ordens S. Johanns (Riedel XX, 208, XXIII, 283). Offenbar geht diese Bezeichnung über das eigentlich Zulässige hinaus, doch ist zu beachten, dass der Bortfelder sich nicht selber so nennt, sondern dass es durch den Markgrafen geschieht.
Jene Urkunde ist vom 7. März. Bereits vom 9. Mai desselben Jahres 1336 liegt eine andere vor, in welcher Gebhard als Zeuge auftritt, doch nur als „Bruder“ ohne weitere Titulaturen. Dasselbe ist am 24. Juli der Fall (Riedel XXIII, 29; XXIV, 23). Die gleiche Thatsache bleibt in der Folgezeit. Wir begegnen Gebhard noch öfter, doch nie mehr als Generalpräceptor.²) Zum letzten Male erscheint er als blosser Bruder in einer Urkunde König Waldemars von Dänemark, vom 21. Mai 1340, und zwar mit den Worten: „frater Gevehardus de Bortvelde ordinis hospitalis S. Johannis“ (Lüb. U. B. II, 652; M. U. B. 6050).
Man könnte zu der Ansicht geneigt sein, dass dieser Bruder Gebhard ein anderer sei als der Generalpräceptor, doch das erscheint bei näherer Prüfung unwahrscheinlich, weil bis zum März 1336 stets nur ein Präceptor Gebhard von Bortfelde vorkommt, von da eben so ständig nur ein Frater. Es ist nicht anzunehmen, dass der „Bruder“ genau in dem Augenblicke einsetzte, wo der Präceptor aufhörte, sondern dies löst sich am einfachsten durch die Ueberzeugung, dass es sich um ein- und dieselbe Person handelt. Es liesse sich ferner Zweifel erheben, ob nicht die weitere Titulatur blos zufällig weggelassen sei, da nur Zeugnisschaften in Betracht kommen. Doch auch dies erscheint unzulässig, denn ein Generalpräceptor des Ordens kann nicht nur als „Bruder des
¹) Riedel A. II, 275, B. II, 89, A. XIX, 196, XX, 208, XXIII, 283. Meckl. U. B. 5190, 5358, 5578; 1329 October 21. Original Wolfenbüttel; 1334 November 23. Original in Wolfenbüttel; 1335 September 3. Original in Wolfenbüttel. Vergl. Urkunden. ²) Riedel I, 141, X, 122, XIV, 25, XIX, 201, 202. Wo blos Bortfelde ohne frater steht, wird es sich in der Regel um einen Ritter dieses Namens handeln.