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Gebhard von Bortfelde, der erste Herrenmeister.

erfolgt. Von dieser Zeit an sind der Mecklenburger und der Wittelsbacher gute Nachbarn geblieben, beide im Gegensatz zu Pommern. König Christof, der Schwiegervater Ludwigs, wurde der nächste Freund und Verbündete des Mecklenburgers, dem er auch den grössten Theil des Fürstenthums Rügen als heimgefallenes dänisches Lehn übertrug. Aus dieser Personengrüppirung erklärt sich, wie der Johanniter Herrenmeister Gebhard von Bortfelde Rath des Mecklenburgers und zugleich bei dem bayerischen Brandenburger in Gunst sein konnte.

Es kann keine Frage sein, beim Lauf der Dinge daheim wäre der Wittelsbacher in ruhigen und fast ungeschmälerten Besitz der Mark Brandenburg mit ihren Nebenlanden gelangt, wenn nicht Einwirkungen von aussen dies gestört hätten.

Mehr und mehr spielte in die Verhältnisse des deutschen Nordostens das Zerwürfniss zwischen Kaiser und Papst hinein, der Kampf zwischen Papst Johann XXII. und Ludwig dem Bayern. Jener betrachtete sich als Lehnsherr des römischen Reiches, Ludwig sich als dessen frei gewählter und durch das Glück der Waffen bestätigter König, und zwar nicht blos für Deutschland, sondern auch für Italien. Wesentlich um Italien kam es zum Bruche. Der Papst erkannte, es sei von Ludwig ein Verzicht auf die Reichsgewalt über Italien nicht zu erwarten, und so fasste er den Entschluss, Ludwig zu stürzen und das deutsche Königthum an Frankreich zu bringen. Am 8. Oktober 1323 liess Papst Johann an die Kirchenthüren zu Avignon eine Erklärung gegen Ludwig heften, worin er ihn der Anmassung des Königstitels und der Reichsregierung, sowie der Unterstützung des excommunicirten Visconti zieh. Es hiess darin: „Als König hat er in Deutschland und in einigen Gegenden Italiens selber oder durch andere von geistlichen und weltlichen Reichsvassallen den Eid der Treue eingenommen, hat nach Gutbefinden über Würden, Ehren und Aemter des Reiches geschaltet, und noch in jüngster Zeit über die Markgrafschaft Brandenburg¹) zu Gunsten seines Erstgebornen verfügt“. Ludwig wird aufgefordert, innerhalb dreier Monate von der Reichsverwaltung abzustehen und das, was er seit Annahme des königlichen Namens ausgeübt, in der anberaumten Frist nach Möglichkeit als unbefugt zu widerrufen. Bei schwerer Strafe wurde allen untersagt, Ludwig als römischen König anzuerkennen oder ihm zu gehorchen und ihn zu unterstützen, bevor er nicht vom apostolischen Stuhle anerkannt sei. Schnell gingen die Dinge ihren Weg. Am 23. März 1324 verhängte der Papst die Excommunication über Ludwig. Am 11. Juli erklärte er ihn sämmtlicher

¹) Auf die Streitfrage Brandenburg-Magdeburg braucht hier nicht eingegangen zu werden.