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Die Anfänge der hohen Würden in Deutschland. 15

Alamannie“, d. h. also, er verfügte nicht mehr kraft eigenen Amtes, sondern in Vollmacht des (nicht genannten) Meisters für Ober-Deutschland.¹) 1318 haben wir den Bruder Hermann, Markgrafen von Hochberg als „Meister des Ordens im Oberen Lande“, der ein Jahr später genannt ist: „Hochmeister zu Teutschland S. Johannis-Ordens“ (Fürstenb. Urkb. II, S. 60, 63, 65). Im Jahre 1330 heisst es dagegen wieder: „Frater Mangoldus de Nellenburg, vicem gerens fratris Rudolfi de Mansmunster, prioris in superiori Alamannia, comentatorque domorum Uberlingen et Bubicon“. Die Vertretung für Ober-Deutschland ist wieder, wie bei Heinrich von Toggenburg, mit Bubikon verbunden. Bezeichnend ist ausserdem, dass hier, wie bereits oben, der Prior von Ober-Deutschland, nicht der Grossprior von Alldeutschland einen Stellvertreter hat; es deutet dies auf eine Steigerung der Würde, die auch dem vermehrten Güterbestande des Ordens entsprechen würde.

Das Amt Mangolds für Nieder-Deutschland bezeichnete sich von vorne herein nur als Vicepriorat. Wie wenig festen Boden es gewann, zeigen die Jahre 1269 und 1270. Hier ging der Bischof von Regensburg als päpstlicher Executor gegen den Herzog von Pommern und Stettin vor, nicht auf Bitten des Vicepriors für Niederdeutschland, sondern auf die des Grosspriors, des „magister in Alamannia“ (Riedel VI, 17, 18). Es wird damals kein Vicepriorat gegeben haben, denn 1260 zeichnete „frater Theodericus de Vrislehnheim vicem gerens in partibus inferioribus fratris Henrici preceptoris“ (Lacomblet, U. B. II, 282). Vom Amte war die Würde also zur persönlichen Vertretung des Grosspriors hinabgesunken; auch 1317 bezeichnet sich Bruder Gerhard von Hammerstein als „gerens vices in inferioribus partibus Alimanie“ (Ledebur 15); vielleicht galt dies nur für Einzelfälle. Später wurde der Geschäftsbereich räumlich verkleinert, da nannte sich 1328 der Komendator von Sturma, Heinrich von Selbach „Meister des Johanniter-Ordens in Nieder-Deutschland“; er kennzeichnet sich hiermit als wirklicher Träger des Amtes.

Der erste Viceprior für Nieder-Deutschland, der Bruder Mangold, urkundete im Ordenshause Werben, in Gegenwart der Komendatoren von Steinfurt, Werben und Mirow und vieler anderer Brüder (Riedel VI, 15).

Auch das Grosspriorat könnte Erschütterungen erlebt haben. 1268 findet sich: „frater Eberhardus vicem magistri gerens hospitalis S. Johannis ac tunc commendator in Mergentheim“ (Wyss, Hess. Urkb. I, 188), d. h. zunächst der Komendator von Mergentheim handelte als Bevollmächtigter des Grossmeisters des Gesammtordens.

¹) Man könnte auch „magister“ für sich fassen; die Stelle bedeutete dann: „in Vollmacht für den Grossmeister“.