Seite 79

70 Der Johanniter-Orden im östlichen Nieder-Deutschland. Herrenmeister geweilt, und sind Ordensversammlungen abgehalten. Unfern des Ordenshauses errichtete man eine Kirche und Wirthschaftsräume, so dass das Ganze einen mittelalterlichen Herrenhof bildete. Damit war der Rahmen für das Weitere gegeben: nach innen die Urbarmachung und Besiedelung des dünn bevölkerten Landes, verbunden mit Erwerbung weiterer Rechte und der Erziehung und geistlichen Leitung der ansässigen Leute, nach aussen Abrundung und Vergrösserung des Besitzstandes. Natürlich musste sich die Entwicklung der Kommende verschieden gestalten, je nachdem sie eine Landkommende oder in und an einer Stadt belegen war. Reine Landkommenden waren die mecklenburgischen, Werben hingegen war eine Stadtkommende, freilich nicht in dem Sinne der von Braunschweig, weil Werben nur ein Landstädtchen war, Braunschweig dagegen eine volkreiche Residenz und Handelsstadt. Die Landkommenden waren geistliche Gutsbezirke, in denen es galt, das Land zu beackern und Ueberschüsse für den Orden zu erzielen. Daneben scheint das Armen- und Krankenwesen von vorne herein oder doch sehr früh eine wesentliche Stätte gefunden zu haben. In den Stadtkommenden waren die Bedürfnisse mannigfacher und die Ortsverhältnisse verschiedener. Bisweilen bestanden nahe Beziehungen der Kommende zu Rath und Bürgerschaft, was zu Kauf und Tausch und direktem politischen Einflusse führte, wie in Werben und Braunschweig, bisweilen hielt sich die Bruderschaft abseits von den Stadtangelegenheiten, wie z. B. in Goslar. Die gesteigerten Ansprüche bewirkten eine erhöhte Hospitalthätigkeit, Werben hatte sein Krankenhaus, das von Braunschweig war berühmt. Eine lebhafte Entwicklung lässt sich in Werben verfolgen.1) Hier waltete erst ein Procurator oder Magister, an dessen Statt seit 1244 ein Kommendator trat, und zwar, wie schon gesagt, findet sich hier zuerst diese Würde. Seine Höhe scheint Werben um 1264 erreicht zu haben; da besass es ausser dem Kommendator vielleicht in Alardus noch einen Magister.2) Der mächtigste Mann neben dem Kommendator war der Plebanus, der Pfarrer, der wohl nicht nur die Amtsgeschäfte besorgte, sondern auch die Aufsicht über die geistlichen Obliegenheiten der übrigen Kommendenmitglieder führte. Dem Range nach kam er gleich hinter den Kommendator.3) Ausserdem wird ein Priester erwähnt (VI, 11), der gewiss bisweilen dieselbe Person wie der plebanus war. Wie viel Ordensbrüder Werben in den ersten 150 bis 200 — 1) Riedel VI, Einleitung und die Urkunden. 2) Vergl. vorn S. 34; anders v. Mülverstedt im Jahresber. des Altmärk. Vereins XIX, S. 180. 3) Riedel VI, 22, 402. Ob auch ein Kapellan des Kommendators zu den Würdenträgern zu zählen ist, geht aus diesen beiden Urkunden nicht deutlich hervor, da capellanus magistri sich vielleicht auf den Grossprior bezieht.