Zwei Grafen Berthold von Henneberg, Grossprioren des Johanniter-Ordens.
Die Unsicherheit, welche über den Mann herrscht, den der vorne abgebildete Grabstein darstellt, macht es nöthig, uns ihm zuzuwenden. Könnte man doch in Zweifel sein, ob wir es überhaupt mit einem Johanniter zu thun haben. Eine hierhin deutende Bezeichnung fehlt auf dem jetzt verstümmelten Grabsteine, der Name Berthold und das Wappen der Henneberger beweisen zunächst nichts.
Da uns eine einschlägige Untersuchung aber von unserer eigentlichen Aufgabe ablenkt, so konnten wir sie nur skizzenhaft, nur in ihren Umrissen behandeln. Trotzdem ergab sich bald, dass das gedruckte Material für ein irgend genügendes Ergebniss nicht ausreicht. Ich wandte mich deshalb an das Reichsarchiv in München, an das Gemeinschaftlich Hennebergische Archiv in Meiningen, an das Archiv des Johanniterpriorates in Prag, an das Kreis-Archiv in Würzburg, an das Staats-Archiv in Breslau, an das General-Landes-Archiv in Karlsruhe und an das Geh. Staats-Archiv in Stuttgart. Von allen, mit Ausnahme des Prager Archives, erhielt ich gütige Auskunft, wofür ich meinen verbindlichen Dank ausspreche. Die drei zuletzt genannten Archive ergaben nichts über die Frage, im Hennebergischen fand sich noch eine bisher unbekannte Urkunde über Berthold den Aelteren, eine reiche Fülle neuen Materials boten die beiden bayerischen Archive, durch welches die Arbeit über Berthold den Jüngeren erst ermöglicht wurde.
Dienemann bringt in seinen Nachrichten vom Johanniter-Orden S. 61 ein Verzeichniss der Grossprioren. Danach ist 6) Albrecht Graf von Schwarzenburg 1322; 7) Berthold, Graf von Henneberg 1327; 8) Rudolf von Massmünster 1331; 9) Herdegen von Rechberg 1353. Diese Liste wird dem Ritterbuche des Ordens entlehnt sein. Etwas anders lautet sie in Rep. 31, 16 des Geh. Staats-Archives: 9) Herman, Markgraf zu Hachbergk 1327; 10) Albrecht, Graf zu Schwarzenburgk 1330; 11) Berthold, Graf zu Henneberg 1332; 12) Rudolf von Wessmunster 1353.
In seinen Trachten, Kunstwerke und Geräthschaften III verzeichnet Hefner-Alteneck zu dem beregten Grabsteine: Berthold VI. von Henneberg, Prior des Johanniter-Ordens, gestorben am 30. August 1330. Er nennt ihn einen Sohn des Grafen Berthold V., Stifters der Henneberg-Schleusinger Linie. N. Niedermeyer, Kunstgeschichte der Stadt Wirzburg 191, spricht von dem Denkmale als dem „merkwürdigsten Rittersteine von Wirzburg“, der Dargestellte „erscheint mehrfach als Johanniter-Prior in Urkunden“. Der Katalog des Bayerischen Nationalmuseums VI, No. 277 berichtet: „Grabmal des Würzburger Johanniterpriors Berthold VI. von Henneberg, gest. 1330.“ Während also die ersten beiden Autoren nur allgemein von einem Johanniterprior wissen, nennt der Katalog ihn genauer einen Würzburger. Das stimmt nun aber nicht zu den angeführten Listen, welche von einem Johanniterprior für Deutschland wissen, über dessen Sterbejahr sie verschiedene Angaben machen.
Eingehender hat sich der Frage zunächst der alte Spangenberg zugewandt in „Der uralten Graven und Fursten zu Henneberg Genealogia“ etc. Er sagt S. 170: „Berthold X. ist nach Absterben Graf Albrechts von Schwarzenburg Prior und Meister der Johanniter-Heuser in Polen, Behemen, Mehrern und Oster-Reich und Compthur zu Schleusingen, auch etlicher anderer Heuser mehr imm Frankenlande worden.“ Der Verfasser giebt dann ein Regest zum Jahre 1290, zwei zu 1318 und verzeichnet nach unserm Grabsteine Bertholds Tod zum 25. Januar 1330. — Auf S. 192 weiss Spangenberg von dem jüngeren Berthold, dass er durch Beförderung seines Vetters Graf Berthold IX., des Komthurs zu Schleusingen, in den Orden der Johanniter gebracht, zunächst nach Kundorff, dann so befördert, dass er auch Komthur zu Schleusingen wurde. Zum Jahre 1339 wird er als Zeuge angeführt. Zu 1356 heisst es, dass dieser Komthur in eine Begabung willigte, die seines Bruders Sohn Heinrich XIII. dem Kloster Vessera machte.
Aehnlich so hat auch Schulte, Geschichte des Hauses Henneberg II, 212 als Söhne Bertholds V.: Berthold VI. (IX), Prior des Johanniter-Ordens, der 1330 starb, und Berthold VII. (X) Graf von Henneberg, der bekannte Berather König Ludwigs des Bayern. Dieser hatte wieder Söhne und zwar Heinrich VIII. (XII), Grafen von Henneberg, und Berthold XI. (XIII), Kommenthur zu Kühndorf, starb 1411.) Hiernach gab es zwei Hennebergische Würdenträger des Johanniter-Ordens, einer ein Bruder, einer ein Sohn des Verwesers der Mark Brandenburg. Suchen wir nun jene beiden Männer einzuordnen.
Der ältere Berthold lässt sich öfters von (1290) 1316 bis 1329 nachweisen.) Am 2. Mai 1316 nennt er sich in eigener Urkunde: „Prior der hüser. des heyligen hospitalis sent Iohanns zu Beheymen und zu Polen.“ Ausführlicher lautet seine Titulatur am 30. September 1318: „prior domorum ordinis fratrum S. Iohannis hospitalis Ierosolimitani per Bohemiam, Poloniam, Moraviam, Austriam et commendator domus in Schlusingen“, oder 1328, wo er heisst: „prior domorum ordinis S. Iohannis per Bohemiam, Moraviam, Poloniam et Austriam, commendator de Schlusingen et Kundorf“ etc. Die letzte Urkunde, die ihn nennt, weiss wieder nur verkürzt vom „Prior zu Böheim und zu Polen“. Statt „Prior“ findet sich am 22. Februar 1329 „Meister“. Aus den Urkunden erhellt, dass er der Bruder oder Halbbruder (germanus) des Reichsverwesers Grafen Berthold und der Jutte, und Onkel (väterlicherseits) des jüngeren Johanniter Berthold und des Grafen Heinrich gewesen. Nach 1329 findet er sich urkundlich nicht mehr. Damit ist klar gelegt, dass jener Denkstein diesem Berthold gilt, der früher in der Johanniterkirche zu Würzburg stand und jetzt im bayerischen Nationalmuseum aufbewahrt wird. Leider ist der Grabstein in seinem unteren Theile zerstört, der erhaltene nennt 1330 als Todesjahr. Im Kataloge des bayerischen Nationalmuseums VI, 277 ist die Legende aufgelöst: Anno Domini MCCCXXX obiit frater Bertholdus . . . A. S. Tymothee Sinphoriane. Vergleichen wir dies mit unserer Abbildung, so erkennen wir, dass die zweite Hälfte der Auflösung nicht ganz sicher ist. Jedenfalls aber ging gerade der Theil verloren, der die Würdenangabe des Verstorbenen enthielt. Nun will ein Zufall, dass Spangenberg die Inschrift bereits in seiner Genealogie S. 171 mittheilte und zwar als „Anno domini MCCCXXX in vigilia S. Timothei frater Bertholdus de Hennenberg prior Alemanniae et commiss. obiit.“ Verglichen mit dem Erhaltenen zeigt sich die Lesung ungenau und theilweise unrichtig, das unverständliche „commiss(arius?)“ könnte als „commend(ator)“ gelesen werden. Nun sagt Spangenberg aber weiter: „Sonst werde ich berichten, dass aus dieses Grafen Bertholds Grabe zu Wirtzburg (er sah es also nicht selber!) mehr nichts stehen soll, den die Ciphra XXI (offenbar ist XXX gemeint!) und darunter eine Henne inn einem kleinen Zirkel oder Ringlein (gemeint ist der Wappenschild!), und an der Wand: „Anno MCCCXXX obiit Bertholdus de Henneberg teut . . . cus in vigilia S. Timothei episcopi Ephesini“. Diese Lesart ist offenbar besser, wie die erste,) aber genau ist sie auch nicht. Das entscheidende Wort war wohl schon etwas unlesbar und giebt als „teut(oni)cus“ keinen rechten Sinn, da doch in der Johanniterkirche kaum an den Deutsch-Orden zu denken ist. Beide Inschriften haben in der Amtsangabe ganz verschiedene Bezeichnungen; — als Ergebniss bleibt: es lässt sich nichts damit machen. Nun behauptet Dienemann, er sei 1752 in Würzburg gewesen, habe die Legende abgezeichnet und folgendermassen gelesen (S. 66). Er theilt sie auch mit, aber wörtlich wie Spangenberg in seiner ersten Form. Daraus erhellt, dass Dienemann sie gar nicht gelesen, sondern sie nur nach seiner älteren Vorlage abgeschrieben hat. Auch hiermit ist also nichts anzufangen.
Nach alledem werden wir bis auf weiteres dabei bleiben müssen, dass der ältere Berthold bis 1329 Grossprior von Böhmen war und 1330 als solcher und nicht als Grossprior für Deutschland gestorben ist. Wer dies annimmt, verwechselt ihn mit dem jüngeren Träger desselben Namens.)
Wenden wir uns jetzt dem jüngeren Berthold zu. 1309 und 1310 wird er Kommendator von Buchold genannt.) 1329 bezeichnet ihn Rudolf von Masmünster, der Meister in deutschen Landen, als: Berthold von Henneberg den Jungen, Komthur zu Würzburg, zu Boxberg und zu Bybelriecht.) 1332 urkundet er mit dem Kommendator von Mergentheim zusammen als „commendator domorum Herbipolensis, Bockesberg, Buchilt“ etc.) Anders 1336, da findet Berthold sich in eigener Urkunde als: Prior des Johanniter-Ordens durch Böhmen, Polen etc., Kommendator des Johannisspitals in Würzburg.) Der jüngere Berthold bekleidete mithin nunmehr die Würde seines Oheims. Sie bildete nur den Uebergang zur letzten Stufe: zum deutschen Grosspriorat.
Bereits 1337 hatte Berthold dieses erreicht. Da wird er vom Kommendator Herman von Warberg genannt: „frater Bartoldus de Hinnenberghe, magister domorum ordinis S. Iohannis baptiste in Alamania“ (Mecklb. U. B. IX, 5828). Im folgenden Jahre bezeichnet Graf Berthold ihn: „geistlichen Mann, Bruder Berthold von Henneberg, meister des ordens sente Iohans Spitals zu Ierusalem in teuschen Landen, unsern lieben Sun.“) Und Berthold selber nennt sich am Tage zuvor (24. Januar 1338): „Bruder Bertold von Hennemberg, meyster in deutschen landen ordens sent Iohans des spitals von Ierusalem.“) Auch 1340 findet er sich als „prior Alamannie“,) 1341 als „generalis precepter Alamannie“ (Riedel VI, 28) und als „prior Alamannie nec non commendator domus Herbipolensis ordinis S. Iohannis hospitalis Ierosolimitani.“) Er selber nannte sich in diesem Jahre: „prior humilis per Alemanniam ... domorum ordinis S. Iohannis hospitalis Ierosolimitani.“)
Es sind dies die letzten Urkunden, in denen ich Berthold als Obermeister für Deutschland nachzuweisen vermag. In den folgenden Jahren kommt er, nach Schulte (II, 55), als Komthur zu Kühndorf vor.
Blicken wir auf die am Anfange dieser Abhandlung gegebenen Listen der Grossprioren zurück, so gestalten sie sich etwas anders, und zwar folgendermassen: Helferich von Rudingheim 1313,) Herman von Hochberg 1320,) Graf Albrecht von Schwarzburg,) Rudolf von Masmünster 1329,) Berthold von Henneberg, nachweislich 1337—1341.¹) — Bezüglich des böhmischen Grosspriorats ist zu beachten, wie es durch Deutsche, nicht durch Czechen besetzt war. Je stärker es sich ausbildete, desto mehr entwuchs es der früher geübten Hoheit des Grosspriors der deutschen Zunge (vorn S. 14), bis es zu einer selbständigen Würde gedieh.
Politisch betrachtet, erscheint das Haus Henneberg in einem noch weit helleren Lichte, als man bisher beachtet hat;) in seinen verschiedensten Gliedern war es an dem grossen Kampfe zwischen Papst- und Kaiserthum betheiligt. Der jüngere Berthold fand sich erst durch Oheim und Vater gefördert, so dass er beim Tode des ersteren, offenbar ungemein jung, bereits Kommendator von drei Kommenden war. Nach dem Ableben des Oheims war er soweit gelangt, dass er unter dem Schutze seines Vaters und sicherlich auch des Kaisers erst Grossprior von Böhmen, dann der von Deutschland wurde. In dieser massgebenden Stellung wird er in echt Hennebergischer Weise thatkräftig für den Kaiser eingetreten sein und seinen Orden zum kaiserlichen Parteigänger gemacht haben. Die Folge war für die Brüder: erst ein völliges Erlahmen der päpstlichen Gunst, dann der Bann des Papstes,) und für den Henneberger, dass Berthold sich nach dem Tode seines Vaters nicht mehr lange im Amte zu halten vermochte. Wie Gebhard von Bortfelde das Herrenmeisterthum niederlegte und wieder einfacher Kommendator wurde, so that Berthold es mit dem deutschen Grosspriorate. Beide Male wird die Wandlung nicht ohne Einwirkung der obersten Ordensleitung geschehen sein, welche eine andere Politik trieb, wie sein deutscher Zweig.
Bei dem Umfange des deutschen Grosspriorats liess Berthold sich verschiedentlich vertreten, so in Franken durch Konrad Fuchs. 1340 und 1341 stellte dieser zwei Urkunden aus als: „Frater Conradus (Chunradus), dictus Fuchs, gerentes per Franconiam vices venerabilis domini fratris Bertholdi de Henneberg, prioris Alamanniae“ etc.) . . Dasselbe war im Gebiete des Herrenmeisterthums der Fall. In jener Urkunde von 1337 sagte Herman von Warberg: „Nos frater Herman de Wertberge, commedator domus Nemerowe, gerens vices honorabilis in Christo viri fratris Bartoldi de Hinnenberghe, magistri domorum ordinis S. Iohannis baptiste in Alamannia, scilicet Saxonia, Marchia et in Slavia (Mecklb. U. B. IX, 5828). Im Jahre 1341 urkundete derselbe Herman: „locum tenens reverendi domini fratris Bertoldi de Henneberg, generalis preceptoris Alamannie, per Saxoniam, Marchiam et Slaviam ordinis S. Iohannis Ierosolymitani“ (Riedel VI, 28). Es fragt sich nun, wie diese beiden Stellen zu verstehen sind, ob Sachsen, Mark und Wendland zu „preceptor Alamannie“ und „magister domorum ordinis S. Iohannis baptiste in Alamania“ gehört oder zu Herman „locum tenens“ und „gerens vices“. Der Wortstellung nach würde man wegen des „scilicet“ und des Präceptortitels zunächst wohl an ersteres denken. Danach wäre anzunehmen, dass Berthold zugleich die umfassendere Würde des Grosspriors und die engere des Herrenmeisters bekleidet hätte und letztere schon so fest geworden war, dass sie in den Johanniter-Urkunden der Herrenmeisterländer besonders neben dem Grosspriorat angeführt wurde.
Genaueres Eingehen auf die beiden Angaben und ein Vergleich mit der Stellvertretung in Franken macht jedoch wahrscheinlicher, dass die drei Länder mit „Hermann“ zusammenzubringen sind. Danach wäre Berthold „der Grossprior für Deutschland“ in den Herrenmeisterländern durch Hermann vertreten gewesen; dieser hätte also eine ähnliche Stellung gehabt, wie vor ihm anfangs Gebhard von Bortfelde.
Abgesehen davon, dass dies sachlich das Wahrscheinlichere ist und völlig in den Rahmen der Verhältnisse passt, lassen sich auch andere Gründe hierfür geltend machen. Zunächst ist auffallend, dass die höhere Würde durch eine von ihr bereits mitumfasste eingeschränkt wird, dann ist an beiden Stellen die Konstruktion verändert, einmal folgt auf den Genetiv „Alamanniae“ ein „per Saxoniam“, das andere Mal auf „in Alamania“ bloss „Saxonia“ statt „in Saxonia“. Es sieht aus, als habe der Schreiber dies abheben wollen, habe es aber stilistisch ungeschickt gethan. Hiesse es nur „Bertoldi de Henneberg“ ohne den Titulaturzusatz, so würde das „per Saxoniam“ überhaupt nicht anders als auf die Vertretung bezogen werden können; Landeszusätze zur Titulatur und zur Vertretung liessen sich thatsächlich stilistisch kurz nur schlecht ausdrücken. Zöge man Deutschland und den Herrenmeisterbezirk zusammen, so könnte die Vertretung nur als eine der Gesammtwürde gefasst werden, was in dieser Form ganz ungewöhnlich ist. Die übrigen Urkunden wissen nichts davon, dass der Grossprior nebenbei noch Herrenmeister gewesen, sondern kennen ihn nur in jener Würde, der sie bezeichnender Weise die eines Kommandators beifügen. Die Titulatur 1341 als Präceptor besagt nichts, weil sie auch für den Grossprior vorkommt, wenngleich mehr in früherer Zeit; 1337 nennt Herman ihn „Meister“: ein Beweis, wie wenig Gewicht auf eine genaue Formulirung gelegt wurde.
Nachträge und Berichtigungen.
S. 7 Zeile 9. Vergl. auch meine „Inneren Verhältnisse des Johanniter-Ordens in Deutschland“ in Zeitschrift für Kirch.-Gesch. XXV. 5.
S. 8. Das meiste über Heinrich von Fürstenberg bringt das Fürstenb. U. B. I No. 458, 467, 469, 473, 475, 538; II 581, 583, 584, 587. Ganz ungenügend ist Delaville le Roulx II 771, 821, 865. Vergl. auch Wyss, Hess. U. B. I, 109 und Zeitschr. f. Gesch. des Oberrh. XXIX, 131, beide bei Delaville fehlend. Der Herausgeber des Fürstenb. U. B. zweifelt II, 581, ob es sich um einen, oder um zwei verschiedene Heinrich von Fürstenberg handelt. Sachlich ist sehr unwahrscheinlich, dass zwei völlig gleich heissende Männer hinter einander dasselbe Amt bekleidet haben sollten. Der „frater Heynricus magister ordinis eiusdem per Boemiam“ (Fürstenb. U. B. II, 583) dagegen könnte ein anderer sein, als der Fürstenberger.
S. 14. Wegen des Böhmischen Priorats vergl. auch hinten S. 171, ferner meine „Inneren Verhältnisse“ in Zeitschrift für Kirch.-Gesch. XX, 5, 9, 17 und meine „Anfänge des Johanniter-Herrenmeisterthums“ in Seeligers Hist. Vierteljahresschrift 1899, 191 ff. Das Werk Feyfars: „Aus dem Pantheon des Johanniter-Ordens“, Nikolsburg 1882, wurde trotz grosser Materialkenntnis leider so unwissenschaftlich gearbeitet, dass es kaum verwendbar ist. — Die Geschichte des Böhmischen Priorats lässt sich nur aus den vielen Urkunden und Akten entnehmen, welche im Grosspriorate zu Prag aufbewahrt werden und erst zum ganz geringen Theile bekannt sind. Das Archiv ist schwer zugänglich, dennoch ist es Herrn Prof. Dr. Weber in Prag gelungen, dort für mich Zutritt zu erlangen und die Bestände rücksichtlich Bertholds von Henneberg durchzusehen, wofür ich ihm meinen verbindlichsten Dank ausspreche. Die Regesten dieses Berthold und seines Neffen gleichen Namens gedenke ich an einem anderen Orte herauszugeben, wahrscheinlich in einem Werke: Der Johanniter- und der deutsche Orden im Kampfe Ludwigs des Bayern mit der Kurie.
S. 15 Zeile 7 von oben, Rudolf von Masmünster nennt sich 1329 auf einer Originalurkunde des k. bayer. Reichsarchives (vergl. hinten S. 172 und 173 Anm. 9): „Meister in deutschen Landen“.
S. 20 Zeile 7 von unten vergl. S. 56.
S. 26 Zeile 11 von unten. Später finden sich Provisoren als Unterbeamte des Kommendators für einzelne Gutsbezirke. König, Geschichte des Johanniter-Ordens S. 607, M. S. im Geh. St.-Arch. Rep. 92, König 327.
S. 27. Bezüglich des Kommendatortitels ist noch zu bemerken, dass sich der Grossprior Heinrich von Fürstenberg 1271 genannt findet: „commendator ordinis S. Iohannis Ierosolymitani per Alemanniam“. Fürstenberg, U. B. I, S. 473.
S. 28 Zeile 11 von oben: Dass diese Angabe auf falschen Text bei Riedel beruht, ist bereits S. 34 Anm. 3 richtig gestellt.
S. 33. Ueber Würdenhäufungen vergl. 172 und Zeitschrift für Kirchen-Geschichte XX, S. 11.
S. 37. Ueber die Würden des Deutschordens werde ich eingehender handeln in meiner Schrift: „Der Johanniter- und der Deutsche Orden im Kampfe Ludwigs des Bayern mit der Kurie.“ Vieles auch: Zeitschrift für Kirch.-Gesch. XX, 1 ff. Vergl. Voigt, Gesch. des Deutschen Ritter-Ordens I, 102, 673.
S. 56 Zeile 18 von oben: Für das Emporkommen Gebhards von Bortfelde ist ergänzend heranzuziehen die Urkunde S. 120, wo er 1321 September 29. ebenfalls als Vertreter Pauls von Modena bezeichnet wird. Daraus geht hervor, dass der Werbener und der Bortfelder einige Jahre neben einander die Vertretung besessen haben, was kaum auffallen kann, da es sich nur um persönliche Vertretung handelte, und Paul von Modena nach seinem Gutbefinden deren mehr als eine bestellen konnte.
Politisch hervortretend finden wir Gebhard 1318 in Cremen, und zwar einerseits in der Tempelgüterfrage, andererseits in der Mark. 1321 errang er dann seinen ersten selbständigen Erfolg, ebenfalls in der Tempelgütersache, als es ihm nach, offenbar schwierigen und langen, Verhandlungen gelang, den Herzog Otto von Braunschweig, den früheren Templerkommendator von Supplingenburg zu bewegen, dieses reiche Besitzthum und die übrigen von ihm innegehabten Tempelgüter dem Johanniter-Orden zu überlassen. Seine Stellvertretung Pauls von Modena wird überhaupt wohl wesentlich den sachlichen Untergrund dieser Verhandlungen gehabt haben. Mit dem Erfolge erwarb er sich ein grosses Verdienst um den Orden, welches eine der Stufen zum Vicepräceptorat und Generalpräceptorat geworden ist.
S. 64 Zeile 11 von oben. Der deutsche Grossprior führte bisweilen doch ein Ordenssiegel. Zum Jahre 1272 ist das Siegel Heinrichs von Fürstenberg erhalten. Es zeigt den nach links schreitenden heiligen Johannes in Pelz gehüllt, in der Linken die Scheibe mit dem Lamm, am Rande rechts sind noch erkennbar: PALAM; also wohl: „preceptor per Alamanniam“. (Fürstenb. U. B. II, 387). Anders wieder Berthold der Jüngere: er siegelte mit der Henneberger Henne. Näheres an einem anderen Orte.
S. 90 Zeile 14 von oben lies statt Hochmeister: Deutschmeister. Näheres über die hier kurz behandelten Dinge werde ich bringen in meiner Schrift: „Der Johanniter- und der deutsche Orden im Kampfe Ludwigs des Bayern mit der Kurie.“
S. 100. Bemerkt mag noch werden, dass ein Johann von Bortfelde Johanniter-Kommendator im preussischen Schöneck war, vergl. z. B. König, Gesch. S. 337; auch dessen Kollectaneen. Dieser Johann wird durch Gebhard ins Amt gebracht sein. Es handelt sich um eine ähnliche Familienpolitik im Orden, wie z. B. bei den Hennebergern (S. 174). Am 21. Mai 1314 kommt auf einer Urkunde König Waldemars „frater Egenchardus de Bortvelde cancellarius“ neben Hasso von Wedel vor. Es wird „Gevehardus“ zu lesen sein, so dass der Bortfelder also auch dänischer Kanzler gewesen wäre, wohl in Folge der Lübecker Verhandlungen (Riede B. II, S. 154).
S. 116 Zeile 19 von oben lies statt: Compromission an: Compromissional.
S. 164. Zwischen Prag und Schwerin ist noch einzuschalten: Rom, Päpstliches Archiv des Vatikans. In den dort erhaltenen ungemein zahlreichen Registerbeständen befinden sich auch Urkunden, die sich auf den Johanniter-Orden und die Gegenden des Herrenmeisterthums beziehen. Manches davon wurde bereits in den Publikationen aus jenem Archive veröffentlicht.
S. 172 Zeile 3 von unten. Die Mittheilung, welche mir aus dem Würzburger Kreisarchive gemacht wurde, ist unrichtig; die betreffende Urkunde gehört nicht in das Jahr 1336, sondern 1316, bezieht sich also auf Berthold den Aelteren.