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16 Der Johanniter-Orden in Deutschland.
Besondere Verhältnisse konnten bewirken, dass neben dem ordnungsmässigen Grossprior und Viceprior noch ein ausserordentlicher Amtsträger thätig war. So geschah es bei dem Anfalle der gewaltigen Besitzungen des Temple-Ordens und den damit verbundenen Schwierigkeiten, Verhandlungen und Vergleichen. Am 29. Januar 1318 urkundete „Bruder Paulus von Mutyna, die Commendur is tu Erford unde tu Topstede“, als „Statthalter des Bruders Leonardus von Tybertis“, „die ein Visitator is des Hospitales Sante Johannis von Jerusalem in allen Landen uppe dese Sit des Meres an dudeschem Lande, Bemen, Denemarken, Sweden unde Norwegen“. Danach also war Bruder Leonardus Visitator der eigentlich germanischen Länder: Deutschlands, Böhmens, Dänemarks und Skandinaviens. Es ist dies ein Beweis, wie die geographische Abgrenzung seines Befugnisskreises sich nach den jeweiligen Umständen und nicht nach dem Wirkungskreise des Grosspriors richtete.
Immerhin war die Einordnung der Templergüter in den Marken ein Ausnahmefall und dem entspricht auch die Amtsanstellung der Johanniter-Hauptperson, des Bruders Paul. Er ist Kommendator für Erfurt und der Statthalter des Trägers eines ausserordentlichen Amtes. Das Gewöhnliche wäre gewesen, wenn einfach der Viceprior für Nieder-Deutschland gehandelt hätte. Nun war aber Nieder-Deutschland eine gewaltige Länderstrecke mit grundverschiedener Bevölkerung im Westen und Osten. Dies legte eine noch weitergehende Eintheilung nahe, und zwar eine Abzweigung des weniger werthvollen Nordostens.
Die Johanniter-Besitzungen des östlichen Nieder-Deutschland finden sich als eigene Gruppe ausgebildet am 29. Juli 1271 mit Werben als Vorort.¹) Dessen Kommen d ator Ulrich von Velleberg wird hier als „sacre domus hospitalis Iherosolimitani per Saxoniam et Slaviam vice-preceptor“ bezeichnet (Riedel VI, 19). Es gab nunmehr also ein Statthalteramt für Sachsen und Wendland, d. h. für den Nordosten des deutschen Reiches. Der Kern desselben war Brandenburg und Mecklenburg, doch die Würde ging nicht auf Ulrichs Nachfolger über. Als es wegen des Patronats der Kirche und Pfarrbesetzung in Eixen mit dem Bischofe von Ratzeburg zum Streite kam, den der Bischof von Lübeck am 2. April 1283 schlichtete, trat nicht ein Vicepreceptor für Sachsen und Wendland als Verfechter der Johanniter-Sache auf, sondern der Orden in deutschen Landen selber,²) der dem Kommendator Moritz von Werben volle Vertretung des deutschen Johanniter-Ordens in Gegenwart der Brüder des Hauses in Werben übertrug. Dieser
¹) Die wesentliche Literatur über die Balei Brandenburg findet sich bei Delaville Le Roulx. Chartul. I, p. CCIX, die sich freilich vielfach bereichern lässt. ²) Magister ac fratres hospitalis Ieros. in Elenania. Meckl. Urkb. III, S. 76.