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30 Der Johanniter-Orden in Deutschland. dатор bezeichnete. Als dann der Herrensitz von Sülstorff nach Kraak verlegt war, giebt es wieder 1337 einen „magister Wilhelmus de Crack“. Daneben scheint vereinzelt der Fall eingetreten zu sein, dass Kommendator- und Magisterwürde sich trennen und in denselben Orte beide neben einander vorkamen; so können wir 1260 einen Kommendator Albero von Lage nachweisen, und in demselben Jahre einen „Rodulfus miles, magister domus in Lage“, wobei noch besonders beachtenswerth, dass dieser Magister nicht ein „Bruder“, wie sonst üblich, sondern ein „Ritter“ war.1) Ferner ist zu beachten, dass die Johannitertitel nicht immer bestimmte, sondern ganz verschiedene Würden bezeichneten. Demgemäss verstand man unter „procurator“ oft ein höheres Amt, als den Vorsteher eines einzelnen Gutsbereiches, z. B. 1225: „procurator in Ungaria“ (Delaville II, 341). Am meisten schwankte der Magistername; er wurde nämlich allgemeiner als „Meister“, „höherer Vorgesetzter“ gebraucht, am häufigsten für den Grossprior, dann für Stellvertreter des Grosspriors oder dessen Mandatars, ferner für den Herrenmeister und auch für Ulrich Schwabe, als er emporstrebte. Wie den Vorstand von Sülstorff, so finden wir auch jenen 1307 als „commendator et magister“ bezeichnet, und zwar in einer Weise, die auf eine dem Kommendator übergeordnete Würde deutet.2) Wie nach oben, so war der Magistertitel auch nach unten ungenau; er kam nämlich auch vor als „Schulmeister“, Schulvorstand. Nur ein Fall: eine Urkunde des ersten Herrenmeisters vom Jahre 1335 ist unterzeugt mit: „magister Johannes, magister scolarium antiquus, magister Yo“ (Riedel XIX, 197). Die Vorliebe für die Bezeichnung Meister mag auf die Worte Christi zurückgehen, die er seinen Jüngern sagte: „Einer ist euer Meister, ihr aber seid alle Brüder“.3) Kommendator konnte zu dieser Zeit der Regel nach nur ein Bruder des Johanniter-Ordens werden. Alle zeichnen deshalb auch als „frater“. Wenn es in einer Urkunde fehlt, so handelt es sich nur um Verkürzung oder Unachtsamkeit oder um eine ganz vereinzelte Ausnahme.4) Der Bruder-Kommendator konnte zugleich die Priesterweihe erhalten haben, wie es z. B. mit dem Kommendator Johann von Schlawe in Pommern der Fall war, der sich neben „frater“ und „dominus“ noch „sacerdos“ nennt,5) oder mit Sibodo, dem Kommendator von Rüdigheim, der ebenfalls sacerdos war (Wyss, Hess. Urkb. I, 88), 1) Sudendorf, Beiträge 65—70. 2) Vergl. die Abhandlung: Ulrich Schwabe. 3) Dienemann, Johanniterorden S. 439, wo auch die Literatur. 4) Vergl. oben „Rudolfus miles, magister domus in Lage“. 5) Perlbach oder Pommerell. Urkb. 487, 488, 595; Prümers, Pommerell. Urkb. III 261, 269, 348.