Seite 51
42 Der Johanniter-Orden im östlichen Nieder-Deutschland. gewinnen, sich denselben nutzbar zu machen. Zum idealen Schenkungstriebe gesellten sich mehr und mehr weltliche. Zuwendungen an den fernen, vielgeschäftigen Gesammtorden hatten nun weniger Werth; mit der Verweltlichung der Ziele eröffnete man eine mehr lokale oder persönliche Ueberweisung. Dies um so mehr, als die einzelnen Länder sich zu Gruppen des Ordens verdichteten, als sich in diesen eine nach Sprachen geordnete Beamtenfolge herausbildete, je mit einem Grossprior an der Spitze. Der Untergrund dieser Gruppen beruhte auf den Güterbeständen, welche zu bestimmten Guts- und Verwaltungsbezirken, zu Kommenden, erwuchsen. Diesen Gütern gliederten sich weitere an durch Schenkung, Kauf und Tausch, sei es, dass sie mit dem ursprünglichen Besitzthum im Ganzen, also eine Kommende, bildeten, sei es, dass sie sich in Tochter- oder gar Enkelkommenden abzweigten.
Die Schenkungen geschahen auch jetzt noch für den Gesammtorden oder für den Orden deutscher Zunge (magister et fratres), aber am häufigsten doch für bestimmte Oertlichkeiten im Lande des schenkenden Fürsten. Sie geschahen ebenfalls noch zum Seelenheile, aber daneben aus anderen Gründen, so namentlich als Belohnung der Verdienste einzelner Ordensglieder, worin angedeutet lag, dass man solche auch in Zukunft erhoffe.
Um die Gründe für die hier in Betracht kommenden Schenkungen zu verstehen, muss man sich die damaligen Verhältnisse des deutschen Nordostens, zumal der Mark und Mecklenburgs, vergegenwärtigen. Beide Länder waren dünn bevölkert, ganze Strecken lagen wüst.¹) In den Urkunden werden solche Einöden öfters erwähnt, wenngleich man die Ausdrücke nicht immer allzu wörtlich nehmen darf. Die Stammbevölkerung war slavisch; in diese waren Deutsche hineingesprenkelt, bald mehr, bald weniger. Die Deutschen wohnten als Ritter auf ihren Gütern, als Gewerbtreibende in den Städten, und auch die höhere Geistlichkeit war zum grössten Theile, vor allem die Fürsten waren deutsch oder doch germanisirt. Die Einführung der geistlichen Ritterorden bedeutete also eine Stärkung des Deutschtums, denn die Brüder waren, soweit wir abzusehen vermögen, ziemlich ausnahmslos Deutsche. Die Schenkung der Grafen von Schwerin im Jahre 1217 an die Johanniterbrüder geschah deshalb mit denselben Rechten und in denselben Grenzen, welche die Geber deutschen Ansiedlern verliehen (Jahrb. I, 69, 201). Im Jahre 1244, in der ersten Urkunde, in welcher sich ein Kommen- dator nennt, bezeichnet er sich als Kommenadator zu Werben des deutschen Hospitalhauses S. Johanns (Riedel, Cod. Dipl. VI, 14). Selbst in der Fälschung, die auf den Namen des Pommerherzogs
¹) Vergl. z. B.: Jahrbücher des Vereins für mecklenb. Geschichte II S. 57 ff.