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174 Anhang.

Politisch betrachtet, erscheint das Haus Henneberg in einem noch weit helleren Lichte, als man bisher beachtet hat;1) in seinen verschiedensten Gliedern war es an dem grossen Kampfe zwischen Papst- und Kaiserthum betheiligt. Der jüngere Berthold fand sich erst durch Oheim und Vater gefördert, so dass er beim Tode des ersteren, offenbar ungemein jung, bereits Kommendator von drei Kommenden war. Nach dem Ableben des Oheims war er soweit gelangt, dass er unter dem Schutze seines Vaters und sicherlich auch des Kaisers erst Grossprior von Böhmen, dann der von Deutschland wurde. In dieser massgebenden Stellung wird er in echt Hennebergischer Weise thatkräftig für den Kaiser eingetreten sein und seinen Orden zum kaiserlichen Parteigänger gemacht haben. Die Folge war für die Brüder: erst ein völliges Erlahmen der päpstlichen Gunst, dann der Bann des Papstes,2) und für den Henneberger, dass Berthold sich nach dem Tode seines Vaters nicht mehr lange im Amte zu halten vermochte. Wie Gebhard von Bortfelde das Herrenmeisterthum niederlegte und wieder einfacher Kommendator wurde, so that Berthold es mit dem deutschen Grosspriorate. Beide Male wird die Wandlung nicht ohne Einwirkung der obersten Ordensleitung geschehen sein, welche eine andere Politik trieb, wie sein deutscher Zweig.

Bei dem Umfange des deutschen Grosspriorats liess Berthold sich verschiedentlich vertreten, so in Franken durch Konrad Fuchs. 1340 und 1341 stellte dieser zwei Urkunden aus als: „Frater Conradus (Chunradus), dictus Fuchs, gerentes per Franconiam vices venerabilis domini fratris Bertholdi de Henneberg, prioris Alamanniae“ etc.3). Dasselbe war im Gebiete des Herrenmeisterthums der Fall. In jener Urkunde von 1337 sagte Herman von Warberg: „Nos frater Herman de Wertberge, commedator domus Nemerowe, gerens vices honorabilis in Christo viri fratris Bartoldi de Hinnenberghe, magistri domorum ordinis S. Johannis baptiste in Alamannia, scilicet Saxonia, Marchia et in Slavia (Mecklb. U. B. IX, 5828). Im Jahre 1341 urkundete derselbe

1) Spangenberg und Schulte II (8 und namentlich 55) verkennen dies ganz. Letzterer weiss von Berthold dem Jüngeren nur, dass er 1338 die Stelle eines Meisters bekleidete und die Ansprüche des Ordens gegen Graf Günther von Kefernburg durchsetzte. 2) Während sich in den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts ein reicher Segen päpstlicher Verleihungsbreven über die Johanniter des Nordostens ergoss (namentlich 1317 und 1319), hört dieser seit 1330 ganz auf. Dafür konnte Markgraf Ludwig dem Orden besonderen Dank für seinen Beistand aussprechen und gab ihm die verpfändete Stadt Zichentzige (früher Templer Besitz). 3) Vergl. vorn Standbuch Nr. 140 und Or. im Reichs-Archive zu München (1341, Septbr. 4).