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Die politische Entwickelung. 45
Gedanken auf eigene Landeshoheit aufkommen lassen, wie sie ja der Deutschorden in nächster Nähe besass. Wer weiss, was geworden wäre, wenn die Hohenzollern nicht die Mark bekommen hätten und auf schwache Glieder derselben immer wieder kräftige Männer gefolgt wären. Erst Johann von Küstrin hat die emporstrebende Macht des Herrenmeisterthums endgültig gebrochen und der Grosse Kurfürst sein Werk vollendet.
Schon früh bemerkten die Landesherren, dass bisweilen des Guten zu viel geschehen sei. Als Gunzelin II. von Schwerin und sein Sohn den Johannitern ihres Gebietes 1269 die Güter bestätigten, welche ihre Vorfahren geschenkt hatten, geschah es ohne die frühere ausdrückliche Befreiung von Diensten und Abgaben. Sie sollten jene Güter auch an niemand anders, als an die Grafen von Schwerin veräussern und sie nicht von dem Hause derselben abbringen dürfen, damit dem ganzen Lande keine Gefahr erwachse. Deutlich geht aus der Urkunde hervor, dass es zwischen den Brüdern und Landesherren bereits zu Irrungen gekommen war. Naturgemäss erschienen sie solch’ kleinen Gewalthabern am gefährlichsten, nun gar, wenn diese eroberungslustige mächtige Nachbarn hatten, wie die Markgrafen von Brandenburg. Auch das musste Bedenken erregen, wenn diesen Markgrafen, als Landesherren der Kommende Werben, in einer unechten Johanniter-Urkunde Lehnsrechte über die Fürsten von Mecklenburg zugesprochen wurden, die sie nicht besassen.1) Besonders üble Erfahrungen machte der greise Herzog Barnim I. von Pommern-Stettin. Sein Vater und er hatten den Johannitern Schenkungen gemacht; diese liessen es hieran aber nicht genug sein, sondern suchten sich durch unechte Urkunden einen grösseren Länderbesitz zu verschaffen, gestützt auf den Bischof Heinrich von Camin.2) Herzog Barnim, die mit den Johannitern wetteifernden Cistercienser und viele vom Pommerschen Adel wollten sich das nicht gefallen lassen und verenthielten den Johannitern einen Theil der beanspruchten Besitzungen. Diese wandten sich klagend an den Papst, und das Ende war, dass Barnim mit seinem Anhange gebannt wurde. Es geschah im Jahre 1269 durch den zum päpstlichen Richter ernannten Aristoteles des Mittelalters, durch Albertus Magnus, was die Sache noch augenfälliger gestaltete, als sie an sich schon war.3)
Kein Wunder, dass eine rückläufige Bewegung einsetzte. Je mehr die Macht der Landesherren zunahm, je höher sich ihre Bedürfnisse steigerten, um so grössere Anforderungen stellten sie an ihre Unterthanen
1) Vergl. meine: Unechten Urkunden des Johanniter-Ordens in den Mark. Forschungen 1898. 2) Näheres in: Unechte Urkunden des Johanniter-Ordens. 3) Barthold, Gesch. von Rügen und Pommern II, S. 536; Riedel VI, 17, 18.