I. Die politische Entwicklung.
Tief im Geiste der Zeit wurzelnde Gründe sind es gewesen, welche die Entstehung der geistlichen Ritterorden bewirkt und sie empor zu Reichthum und Macht geführt haben. Als die Zeiten sich änderten, verfielen sie oder wurden umgestaltet. Einer der längst dauernden, d. h. zugleich einer der best begründeten Zweige der Ritterorden war die Balei Brandenburg.
Die Kunde von dem Ringen der Christen im Morgenlande erregte anhaltend die Gemüther des Abendlandes. Man suchte die bedrängten Glaubensgenossen zu unterstützen, indem man ihnen persönlich zu Hülfe zog oder ihnen Schenkungen und Einkünfte zuwandte. Besonders kam letzteres den Ritterorden zu Gute, dem Templer, dem Deutsch- und dem Johanniter-Orden: der Stiftung des Hospitals S. Johanns des Täufers zur Aufnahme armer und kranker Pilger am heiligen Grabe. Anfangs wurden diese Schenkungen dem Krankenhause oder den Hospitalbrüdern direct gemacht; deren Einkünfte ihnen einfach zugesichert, oder solches geschah für bestimmte Gruppen, wie die Ritter von Accon. Als innerer Antrieb für die Schenkung pflegte genannt zu werden: das Seelenheil; — im frommen Werkdienste erstrebte man Vergebung der Sünden. Da wurde verliehen: „zum Heile der Seele des Schenkenden, seiner Vorfahren und Nachkommen, seiner Aeltern und Geschwister“, „zum Zeichen der Demuth und der Dankbarkeit gegen den Geber alles Guten und zum Beweise der frommen Wünsche für das überseeische Johannis-Hospital“, „man wollte seinem „Schöpfer ein, wenn auch nur geringes Zeichen des guten Willens geben“.
Unter also günstigen Umständen begannen die Ordensbesitzungen im Abendlande sich zu mehren, wodurch die Johanniter und ihre Angehörigen zu Macht und Ansehen gelangten. Dies bewirkte neue Anlässe für Verleihungen; man wünschte den Einfluss des Ordens für sich zu gewinnen, sich denselben nutzbar zu machen. Zum idealen Schenkungstriebe gesellten sich mehr und mehr weltliche. Zuwendungen an den fernen, vielgeschäftigen Gesammtorden hatten nun weniger Werth; mit der Verweltlichung der Ziele eröffnete man eine mehr lokale oder persönliche Ueberweisung. Dies um so mehr, als die einzelnen Länder sich zu Gruppen des Ordens verdichteten, als sich in diesen eine nach Sprachen geordnete Beamtenfolge herausbildete, je mit einem Grossprior an der Spitze. Der Untergrund dieser Gruppen beruhte auf den Güterbeständen, welche zu bestimmten Guts- und Verwaltungsbezirken, zu Kommenden, erwuchsen. Diesen Gütern gliederten sich weitere an durch Schenkung, Kauf und Tausch, sei es, dass sie mit dem ursprünglichen Besitzthum im Ganzen, also eine Kommende, bildeten, sei es, dass sie sich in Tochter- oder gar Enkelkommenden abzweigten.
Die Schenkungen geschahen auch jetzt noch für den Gesammtorden oder für den Orden deutscher Zunge (magister et fratres), aber am häufigsten doch für bestimmte Oertlichkeiten im Lande des schenkenden Fürsten. Sie geschahen ebenfalls noch zum Seelenheile, aber daneben aus anderen Gründen, so namentlich als Belohnung der Verdienste einzelner Ordensglieder, worin angedeutet lag, dass man solche auch in Zukunft erhoffe.
Um die Gründe für die hier in Betracht kommenden Schenkungen zu verstehen, muss man sich die damaligen Verhältnisse des deutschen Nordostens, zumal der Mark und Mecklenburgs, vergegenwärtigen. Beide Länder waren dünn bevölkert, ganze Strecken lagen wüst.) In den Urkunden werden solche Einöden öfters erwähnt, wenngleich man die Ausdrücke nicht immer allzu wörtlich nehmen darf. Die Stammbevölkerung war slavisch; in diese waren Deutsche hineingesprenkelt, bald mehr, bald weniger. Die Deutschen wohnten als Ritter auf ihren Gütern, als Gewerbtreibende in den Städten, und auch die höhere Geistlichkeit war zum grössten Theile, vor allem die Fürsten waren deutsch oder doch germanisirt. Die Einführung der geistlichen Ritterorden bedeutete also eine Stärkung des Deutschtums, denn die Brüder waren, soweit wir abzusehen vermögen, ziemlich ausnahmslos Deutsche. Die Schenkung der Grafen von Schwerin im Jahre 1217 an die Johanniterbrüder geschah deshalb mit denselben Rechten und in denselben Grenzen, welche die Geber deutschen Ansiedlern verliehen (Jahrb. I, 69, 201). Im Jahre 1244, in der ersten Urkunde, in welcher sich ein Kommendator nennt, bezeichnet er sich als Kommenadator zu Werben des deutschen Hospitalhauses S. Johanns (Riedel, Cod. Dipl. VI, 14). Selbst in der Fälschung, die auf den Namen des Pommerherzogs Barnim I. lautet und das Jahr 1229 trägt,) heisst es, dass die Brüder des Hospitals alle Arten Fremde nach deutschem Rechte ansiedeln dürfen.
Die Besiedelung der Johannitergüter bestand thatsächlich aus einer Einwanderung deutscher Elemente, namentlich deutscher Ordensbrüder, in die östlichen Gegenden. Wenn in Schenkungsurkunden frei gegeben wird, die Gegenden mit Deutschen oder Slaven, und in Zechlin mit Handwerkern aller Art und jeden Volkes zum Anbau des Bodens zu bevölkern, so beweist dies nur den grossen Menschenmangel. In seiner Noth, das weite Oedland urbar zu machen, nahm man, was eben zu bekommen war. Die Ansiedler stammten zum grössten Theile daher, von wo auch die übrigen Deutschen eingewandert waren: aus den westlich und südwestlich angrenzenden rein deutschen Ländern. Dies lässt sich natürlich nicht immer, aber doch genügend nachweisen; am ersten bei wichtigeren Gliedern des Ordens. In den Vordergrund tritt da Braunschweig mit seinem Johanniter-Hospital. Sowohl Ulrich Schwabe, der Begründer von Nemerow, war Kommendator von Braunschweig, als auch der erste Herrenmeister Gebhard von Bortfelde. Obgleich den letzteren sein Amt auf die Lande rechts der Elbe wies, verweilte er doch meistens in Braunschweig. Die reiche Kommende Nemerow besass in Braunschweig einen Hof, auf dem z. B. 1313 einer ihrer Kommendatoren geurkundet hat.)
Deutsche Ordensbrüder im slavischen Lande bedeuteten eine Stärkung der Fürstenmacht, deutsche Ansiedler auf öden Strecken bedeuteten Urbarmachung und Bebauung der Gegend, was ebenfalls der Fürstenmacht zu Gute kam, deutsche Geistlichkeit war der Träger von Bildung und Gesittung in einer innerlich noch halbheidnischen Bevölkerung. Alle diese Dinge vereinigte der Johanniter-Orden in sich. Demgemäss urtheilte auch der beste Kenner des mittleren Nordost- Deutschlands, der Archivar Lisch: „Die Wirksamkeit des Johanniter-Ordens ist für die Kultivirung Mecklenburgs von bedeutendem Einflusse gewesen; dieselbe äusserte sich in ritterlicher Kriegshülfe, verständiger Benutzung des Bodens und höherer Pflege des Gottesdienstes. Zu allem diesen mochten die Ritter, die in fremden Ländern Erfahrungen gesammelt hatten, vorzüglich befähigt sein, und neben dem Cistercienser-Orden dürfte der Johanniter-Orden im Mittelalter die grössten Verdienste um die Germanisirung unseres Vaterlandes haben“ (Jahrb. I, 57, IX, S. 28). Namentlich die südöstlichen Gegenden von Mecklenburg hatten durch Kriege, Streitigkeiten und Vernachlässigung schwer gelitten. Dem suchten die Fürsten entgegenzuwirken und zwar durch das wesentlichste Kulturmittel, welches man damals besass, durch geistliche Stiftungen. So geschah es, dass nach und nach die ganze Gegend von Neubrandenburg bis Zechlin und von Strelitz bis an die Müritz der Geistlichkeit übergeben wurde, unter denen die Johanniterbesitzungen von Mirow und Nemerow räumlich hervorragten; die Kommende Mirow lag recht eigentlich mitten darin. Wie Mecklenburg war auch die Mark nur dünn bevölkert und noch zum grossen Theile slavisch. Für das Ansehen der Johanniter spricht, dass sie sich in der Umgebung der Fürsten und als Zeugen auf deren Urkunden finden, dass sie sich wiederholt als Rathgeber, Gesandte und Beauftragte der Fürsten in politischen Angelegenheiten nachweisen lassen.
Es erscheint deshalb auch nicht als Zufall, wenn die Johanniter-Kommenden dieser Länder gerade von den Landesfürsten begründet sind. Beide Theile kamen sich entgegen: die Johanniter erlangten grössere Verbreitung und erhöhte Einkünfte, die Landes-, d. h. zugleich die Lehnsherren der Kommenden, gewannen durch die Stiftungen neue Stützen ihrer jungen Macht, gewannen durch sie Organe ihrer Regierung und Verwaltung, kenntnissreiche Berather und schlagfertige Fäuste. In seiner Christianisirungs- und Kultivirungsthätigkeit bildete der Orden geradezu die Fortsetzung der Politik, welche Herzog Heinrich der Löwe und Albrecht der Bär eingeleitet und das Landesfürstenthum aufgenommen hatte. Der Klang seines Namens, seine Richtung auf Krankenpflege, seine vielfältigen Beziehungen boten seinen Bestrebungen noch einen kräftigen, vielfach sittigenden Hintergrund.
Freilich bewirkten diese Dinge auch Schattenseiten, um so mehr, als die ersten Verleihungen an den Orden bisweilen mit einer Art jugendlicher Ueberschwenglichkeit geschehen waren.
Die Güter wurden nämlich oft nicht nur im gewöhnlichen Sinne gegeben, sondern von Diensten und Abgaben befreit,) ja sogar mit allerlei Herrlichkeiten, Freiheiten und Rechten ausgestattet. Solche Gnadenbezeugungen waren der Grund, dass schon 1309 einzelne Kommenden dem gewöhnlichen Unterthanenverhältnisse entwuchsen, wie z. B. die Mirower Brüder vor allen anderen Landesbewohnern bevorzugt erschienen.) In dem Uebermasse benachtheiligten die Fürsten sich selber. Das zeitweise Sinken der Fürstenmacht, die Schuldenlast mancher Landesherren, konnte in dem Orden das Gefühl der Selbstherrlichkeit erzeugen, konnte Orden und Landesherrn in Gegensatz bringen, konnte Gedanken auf eigene Landeshoheit aufkommen lassen, wie sie ja der Deutschorden in nächster Nähe besass. Wer weiss, was geworden wäre, wenn die Hohenzollern nicht die Mark bekommen hätten und auf schwache Glieder derselben immer wieder kräftige Männer gefolgt wären. Erst Johann von Küstrin hat die emporstrebende Macht des Herrenmeisterthums endgültig gebrochen und der Grosse Kurfürst sein Werk vollendet.
Schon früh bemerkten die Landesherren, dass bisweilen des Guten zu viel geschehen sei. Als Gunzelin II. von Schwerin und sein Sohn den Johannitern ihres Gebietes 1269 die Güter bestätigten, welche ihre Vorfahren geschenkt hatten, geschah es ohne die frühere ausdrückliche Befreiung von Diensten und Abgaben. Sie sollten jene Güter auch an niemand anders, als an die Grafen von Schwerin veräussern und sie nicht von dem Hause derselben abbringen dürfen, damit dem ganzen Lande keine Gefahr erwachse. Deutlich geht aus der Urkunde hervor, dass es zwischen den Brüdern und Landesherren bereits zu Irrungen gekommen war. Naturgemäss erschienen sie solch’ kleinen Gewalthabern am gefährlichsten, nun gar, wenn diese eroberungslustige mächtige Nachbarn hatten, wie die Markgrafen von Brandenburg. Auch das musste Bedenken erregen, wenn diesen Markgrafen, als Landesherren der Kommende Werben, in einer unechten Johanniter-Urkunde Lehnsrechte über die Fürsten von Mecklenburg zugesprochen wurden, die sie nicht besassen.) Besonders üble Erfahrungen machte der greise Herzog Barnim I. von Pommern-Stettin. Sein Vater und er hatten den Johannitern Schenkungen gemacht; diese liessen es hieran aber nicht genug sein, sondern suchten sich durch unechte Urkunden einen grösseren Länderbesitz zu verschaffen, gestützt auf den Bischof Heinrich von Camin.) Herzog Barnim, die mit den Johannitern wetteifernden Cistercienser und viele vom Pommerschen Adel wollten sich das nicht gefallen lassen und vorenthielten den Johannitern einen Theil der beanspruchten Besitzungen. Diese wandten sich klagend an den Papst, und das Ende war, dass Barnim mit seinem Anhange gebannt wurde. Es geschah im Jahre 1269 durch den zum päpstlichen Richter ernannten Aristoteles des Mittelalters, durch Albertus Magnus, was die Sache noch augenfälliger gestaltete, als sie an sich schon war.)
Kein Wunder, dass eine rückläufige Bewegung einsetzte. Je mehr die Macht der Landesherren zunahm, je höher sich ihre Bedürfnisse steigerten, um so grössere Anforderungen stellten sie an ihre Unterthanen und auch an den Johanniter-Orden, selbst da, wo ihm seine Besitzungen mit weitgehenden Freiheiten überwiesen waren.)
Die Einführung des Ordens im nordöstlichen Deutschland geschah durch Markgraf Albrecht den Bären, der hierin seinen klaren, weitschauenden politischen Blick bewies. Im Jahre 1160 schenkte er dem Hospitale zu Jerusalem die Kirche im Orte Werben an der Elbe mit allem Zubehör und hinzu noch sechs Hufen, damit das dort an Nutzungen Gewonnene jährlich für die Armen jenes Hospitals verwendet werde. Die Schenkung erfolgte zum Andenken an sein, seiner Gattin, seiner Kinder, seiner Vorgänger und Nachfolger Seelenheil, in Gegenwart des Bischofs von Havelberg und des Abtes von S. Johann in Magdeburg als Zeugen, d. h. also mit Genehmigung des Bischofs und des Erzbischofs, für den der Abt als Vertreter gewaltet haben wird. Den äusseren Anlass zu der Stiftung bewirkte wohl der Tod von Albrechts Gemahlin Sophie, welche, erst Anfang des vergangenen Jahres von einer Pilgerfahrt nach Jerusalem heimgekehrt, am 7. Juli 1160 gestorben war. Den weiteren Hintergrund erhielt sie in Albrechts Bestreben einer planmässigen Germanisirung der Mark.) Der Orden war nunmehr hier fest begründet und begütert, seine Zukunft gesichert (Riedel VI, 9).
Bezeichnend ist, dass zwar benachbarte Fürsten die Johanniter in ihren Ländern bereichert haben, dass aber, soweit unser Urkundenbestand ausweist, 75 ganze Jahre vergangen sind, bevor ein Privatmann den Spuren Albrechts des Bären folgte. Erst im Jahre 1235 überliess Graf Heinrich von Lüchow dem Orden sein Eigenthum im Dorfe Wonem (Riedel VI, 14). Es erweist dies, dass dieser zunächst von der Gunst der Fürsten getragen wurde, während das Laienelement sich ihm noch ziemlich fern hielt und seine Schenkungen lieber an alteingesessene Klöster und Kirchen, also lieber Ganz- wie Halbpriestern verlieh.
Der zeitliche Vorsprung hat Werben zunächst grossen Nutzen gebracht. Noch war der Orden zu jung im Nordosten, noch fehlte es ihm hier zu sehr an bedeutenden Güterbezirken, die eine örtliche Abgrenzung erforderten. Das Johanniterhaus zu Werben konnte mithin ungehemmt über die Grenzen der Mark Brandenburg hinauswachsen. Die Verleihungen benachbarter Landesherren vermochten ohne Weiteres an das bereits Bestehende anzuknüpfen, wodurch sich dieses gewissermassen zu einem internationalen Sammel- und Mittelpunkte gestaltete. Zunächst lagen die Verhältnisse günstig in der Grafschaft Schwerin.
Nach dem Tode Pribislaws hatte das Volk der Wenden im Aufruhr losgeschlagen und auf lange hin die mühsam gelegten Keime germanisch-christlicher Kultur vernichtet. Bis in das zweite Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts lag das Land in wüster Verwirrung und selbst die reich ausgestatteten Cistercienserklöster Doberan und Dargun führten ein dürftiges Dasein. Nur das Bisthum Schwerin vermochte sich unter dem Schutze seiner Grafen in einer gewissen Wirksamkeit zu behaupten.) Diese Grafen waren es auch, welche im Jahre 1200 den Brüdern des Hospitals S. Johanns zu Jerusalem das Dorf Goddin bei Gadebusch und das der Kirche in Eixen (unfern Schwerin) früher angehörige Pfarrgut schenkten.) Die Verleihung galt allgemein für den Orden; wem die Verwaltung zustehen sollte, war nicht gesagt und wird im Einklange mit der Ordensbehörde in Deutschland bestimmt sein. Schon 1217 haben wir das Ergebniss. Damals schenkten dieselben beiden Grafen und der Graf von Halland dem überseeischen Hospital das Dorf Szulow und überwiesen dessen Verwaltung an Heinrich, den Procurator des Hofes in Werben, an Jakob, Confrater und Priester desselben Hofes, und an die übrigen dort befindlichen Confratres. Da um diese Zeit noch keine Kommende Werben bestand, so haben wir in dem Procurator Heinrich den Vorsteher des Werbenschen Ordensgutes zu sehen; die Nutzung besass also das Ordenshaus zu Werben. Zehn Jahre später, 1227, schenkte Graf Heinrich von Schwerin unter Zustimmung seiner Erben das Dorf Moraaz dem Hospital S. Johanns, zu Händen des Bruders Heinrich von Werben,) während der Bischof von Schwerin über jeden Besitzstörer den Bann aussprach. Die Schenkung zeigt also wieder, wie seiner Zeit die von Werben, ein Zusammenwirken des weltlichen und geistlichen Oberhauptes. Sie geschah in feierlicher Form, in Gegenwart des Bischofs von Schwerin, des Abtes und Priors von Lübeck und eines Priesters von Ratzeburg; diese, wenn nicht gerade als Vertreter des Sprengelbischofs von Ratzeburg, erscheinen doch als Zeugen seiner Zustimmung.
Die Verleihung geschah im Jahre 1227. Es ist dies ein Jahr, welches für die Johanniter des Nordostens wichtig geworden zu sein scheint, denn gerade in der nächsten Folgezeit begegnet man bei ihnen einem Aufschwunge. Der Grund hierfür waren wohl die Dänenkriege mit der Schlacht bei Bornhövd (1227), an welcher sich auch geistliche Ritter betheiligt und dadurch in erhöhtem Maasse die Augen auf sich gelenkt hatten.
Bereits 1228 fassten die Johanniter festen Fuss im Lauenburgischen. Da sagte der Herzog Albrecht von Sachsen: „Wegen der vielen Dienste unseres geliebten Magisters Heinrich, Bruders vom Hospital S. Johanns, die er uns leistete und in Zukunft noch vermehrt leisten kann, erachteten wir für würdig, dessen Arbeiten und vielfache Dienste wiederzuvergelten. Auf seine Bitten hin, als Heilmittel gegen unsere Sünden, verleihen wir deshalb dem Hospitale das Dorf Pogätz mit allen Gerechtigkeiten und Zubehör“. Ausserdem nimmt der Herzog in seinen Schutz, was der Orden innerhalb seines Landes besitzt oder besitzen wird (Riedel VI, 12). Der Magister Heinrich ist offenbar der uns schon bekannte Vorstand von Werben. Die Verleihung geschah in Ratzeburg, also ziemlich sicher mit Zustimmung von dessen Bischof, und betraf Güter nahe bei Ratzeburg. Wir finden hier ein besonders deutliches Bild von der Art des Emporkommens des Ordens. Der bereits wohlhabende und einflussreiche Leiter der Kommende Werben hat sich um einen Landesherrn verdient gemacht; dieser erkennt, welche Kräfte der Orden birgt und sucht dieselben durch eine Schenkung fester an sich zu knüpfen, um sie sich auch für die Zukunft zu sichern. Nebenbei frommt er damit seinem Seelenheil. Andererseits nützte der Johanniter nicht bloss aus gutem Herzen, sondern er verwerthete die gewonnene Stellung, um den Herzog durch Bitten zu einer Schenkung zu veranlassen. Dies geschah allgemein für den Orden, im Besonderen aber für Werben, dessen Güterbestand sich also vergrösserte. An die Ueberweisung von Pogätz reihte der Herzog schon im nächsten Jahre (1229) eine weitere, die des Dorfes Danik, ebenfalls bei Ratzeburg. In der hierfür ausgestellten Urkunde (Riedel VI, 12) tritt das Haus Werben bereits deutlicher hervor,) und demgemäss ist es im Jahre 1244 auch der Kommendator Udo von Werben, welcher einen Theil der Güter zu Lehn giebt (vergl. Jahrb. I, 3).
Schon hatte auch der Orden festen Fuss in Vorpommern gefasst. Leider ist sein dortiges Emporkommen durch Fälschungen verdunkelt, doch scheint Folgendes sicher zu sein:) Fürst Grimislaus von Pommern verlieh um 1200 herum den Johannitern die Häuser Stargard und Liebschau mit Zubehör, diese Schenkung wurde durch die Herzöge Bogislav II. und Barnim I. bestätigt und erweitert, und dann durch Papst Gregor IX. im Jahre 1238 nochmals bestätigt. In den Breven des letzteren ist aber nicht der ganze Orden als Empfänger genannt, sondern die Johanniter in Mähren. Die echte Schenkung wurde nunmehr durch drei Fälschungen aus den Jahren 1198, 1223 und 1229 in weitem Umfange ausgedehnt, von denen der Bischof Herman von Camin im Jahre 1262 zwei transsumirte und bestätigte. Lokale und allgemeinere Dinge werden in Pommern zusammengewirkt haben, von lokalen namentlich der heftige Drang der Johanniter, Besitz zu erlangen, dem die wetteifernden Cistercienser und bald auch der Herzog und ein grosser Theil des Adels widerstrebten; von allgemeineren besonders die Thatsache, dass die Schenkung nach den päpstlichen Breven nicht allgemein, sondern der mährischen Ordensgruppe verliehen war. Wäre jenes geschehen, so würde Werben die nächsten Verwaltungsansprüche besessen haben, so aber war ihm Pommern durch die Mährische Genossenschaft verlegt. Ob schon die ursprünglichen Verleihungen zu Gunsten der Mähren gelautet haben, oder ob der Papst sie erst dahin veränderte, lässt sich nicht feststellen. Der Art päpstlicher Bestätigungen und dem päpstlichen Wohlwollen für Werben entspricht die erstere Annahme: die bereits ursprüngliche Verleihung. Jedenfalls war die Ausschliessung Werbens von Pommern eine höchst widerwärtige Thatsache, die es augenscheinlich rückgängig zu machen suchte. Die Schenkung Barnims I. wurde im Sonnenburger Johanniter-Archive bei den Documenten der Kommende Werben aufbewahrt (Riedel VI, I). Als es bald darauf zu einem Bruche zwischen den Pommerschen Johannitern, dem Herzoge, dem Abte des Cistercienser Klosters Kolbatz und einem ansehnlichen Theile der Ritterschaft kam, entstand derselbe nicht auf Grund der echten den Mährischen Johannitern verliehenen Schenkungen, sondern beruhte auf den Fälschungen erweiterten Umfanges, die auf den Gesammorden lauteten. Demgemäss erhoben auch der Grossprior und die Brüder des Johanniter-Ordens, mithin die Gesammtbeit deutscher Zunge, Klage beim Papste, und die von dessen Prozessbevollmächtigten erlassenen Schriftstücke befinden sich ebenfalls bei den Acten der Kommende Werben, wo sie nicht hingehörten, wenn nicht bestimmte Gründe obgewaltet hätten. Thatsache ist, dass die Fortsetzung der Werbenschen Ansprüche: das Herrenmeisterthum, die Pommerschen Güter seiner Herrschaft gewann. Immerhin bleibt zu beachten, dass selbst in den Fälschungen keine Rechte offen für Werben beansprucht sind, wie es solche für die schwerinischen und lauenburgischen Güter besass.
Auch in das Gebiet der Fürsten von Mecklenburg verbreitete sich der Orden. Da war auf langen Kampf der Friede gefolgt. Den Bemühungen des alternden Fürsten Borwin gelang es, neue Keime der Kultur zu pflanzen, wobei er sich namentlich der Kirche bediente, der er wichtige Schenkungen machte. Er fand eine kräftige Stütze in seinem Sohne Heinrich Borwin II., welcher den Brüdern des Johannis-Hospitals zu Accon 60 Hufen im Lande Turne mit dem Dorfe Mirow verlieh. Das hierüber ausgestellte Actenstück ist nicht erhalten, sondern nur durch eine Bestätigung vom 3. August 1227 seitens der vier Söhne des Schenkers bekannt (M. U. B. I, 334). Unter den Zeugen befindet sich der Propst von Dobbertin. Diese Urkunde ist nun wieder bestätigt durch die Markgrafen Johann und Otto, doch erweist sich deren Erlass als unecht. Derselbe ist in Werben ausgestellt, was als Fingerzeig dienen dürfte. Die Mecklenburgische Urkunde fasste die Angelegenheit als eine rein mecklenburgische, die Verleihung geschah nicht für den Gesammtorden, welcher zunächst auf Werben gewiesen hätte, sondern für die Johanniter in Accon, von denen es fraglich war, ob sie ihr Besitztum an Werben überlassen würden. Nun aber scheint Werben die mecklenburgischen Lande wie schon die schwerinischen als seinem Verwaltungsbereich angehörig betrachtet zu haben. Um dieser Auffassung Ausdruck zu verleihen, verfertigte es jene Urkunde. Es wagte jedoch ebenso wenig wie in Pommern sich direct als Inhaber der Mirowschen Güter einzuführen, sondern suchte dies auf dem Umwege zu erreichen, dass seine Landesherren, die Markgrafen, als Lehnsherren der Mecklenburgischen Fürsten gefasst und damit auch deren Gebiet als ihnen lehnsunterthänig behandelt wurde (Märk. Forsch. 1898).
In seinem Bestreben, sich zu einem bedeutenden, gewissermassen internationalen Güterbestande auszuweiten, stiess Werben auf partikularistischen Widerstand. Weder in Mecklenburg, noch in Pommern war man geneigt, mit brandenburgischen Johannitern auch die Vertretung brandenburgischer Interessen im eigenen Lande gross zu ziehen. Dazu kam die Weiterentwicklung innerhalb des eigenen Ordens. Die Güterbezirke der verschiedenen Länder hatten naturgemäss verschiedene Sonderinteressen, denen aus der Ferne nicht genügt werden konnte; die lokale Mannigfaltigkeit bewirkte den Trieb zur Selbständigkeit, der im Kommendenwesen seinen Ausdruck erhielt. Die Kommende beruhte auf fest umgrenzten, möglichst leicht zu bewirtschaftenden Güterbeständen, die der umfassenden Herrschaft eines einzelnen Orts widerstrebten, sich mithin gegen ein Gross-Werben richteten.
Der lokale Rückschlag, der von Pommern ausgegangen zu sein scheint und sich dann auf Mecklenburg übertrug, wirkte weiter. Bereits 1217 oder 1219 findet sich ein magister Ulricus, wahrscheinlich von Eixen, 1221 ein magister Henricus de Zulestorp, also je ein Magister der beiden schwerinischen Johanniter-Gütergruppen, beide schon zu einer Zeit, als dieselben noch dem Procurator von Werben unterstanden. Das beweist, wie Werben nur die Oberhoheit hatte, beide Bestände aber schon eine gewisse Eigenart besassen, womit die Richtung gewiesen war, welche zur Kommende Kraak (Sülstorf und Moraz) und zur Priorei Eixen (Eixen mit Goddin) führte. Im Jahre 1275 nannte der Vorstand von Sülstorf sich schon: „frater Conradus commendator sive magister curiae in Zulestorpe“, während der Graf von Schwerin ihn rundweg als Kommendator bezeichnete. Es handelt sich in der Urkunde um die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Johannitern zu Sülstorff und dem Kloster Reinfelden, welche Graf Helmold II. von Schwerin ausgleicht. Von Werben oder sonst einer lokalen Johanniterhoheit ist keine Rede, worin eingeschlossen liegt, dass Sülstorff sich derzeit als selbständig ansah und von seinem Landesherrn so betrachtet wurde.) Darauf deutet auch ein anderes Schriftstück vom 2. April 1283, wo es sich um die Schlichtung eines Streites zwischen dem Bischofe von Ratzeburg und dem Johanniter-Orden über Patronat und Pfarrbesetzung in Eixen handelte. Hier bildeten die Gegenpartei des Bischofs der Grossprior und die Brüder des Hospitals von Jerusalem in Deutschland, vertreten für diesen Fall (ad hoc) durch den Kommendator von Werben (M. U. B. III No. 1674). Also dieser handelt nicht mehr kraft eigenen Rechtes, sondern nur auftragsweise im Namen des Ordens deutscher Zunge. Anfang des 14. Jahrhunderts zogen die Ritter nach Kraak, wo sie bis zum Untergange der Komthurei ein Ordenshaus besassen. Der erste Name, welcher hier auftritt, führt wieder blos den Magistertitel, es ist: „magister Wilhelmus de Crack“ 1337. Möglich wäre also, dass der Druck von aussen und die Verlegung des Sitzes eine ungünstige Wirkung geäussert haben, doch war dies 1381 ausgeglichen mit „Ulricus Dosseken, commendator domus Crack“ (Jahrb. I, 14).
Der Vorstand von Mirow scheint anfangs ein einfacher frater gewesen zu sein. Ein Kommendator findet sich 1251 und zwar auf einer Zusammenkunft, die unter dem Viceprior im Johanniter-Hause zu Werben stattfand. Er ist als Zeuge auf einer Urkunde genannt nach dem Kommendator von Steinfurt und dem von Werben. Dies lässt für damals ein leidliches, wenn nicht gutes Verhältniss zwischen Werben und Mirow vermuthen.
Um die Mitte des 13. Jahrhunderts wird man eingesehen haben, der Gedanke eines auf ausgedehntem Grundbesitze beruhenden Gross-Werben lasse sich nicht durchführen. Wohl mit Rücksicht hierauf übertrug 1244 der Komthur Udo von Werben einem Laien einen Theil der Lauenburgischen Besitzungen zu Lehn, welcher sie dann 1250 an das Kloster Reinfelden bei Lübeck abtrat. Zwei Jahre später verkaufte der Orden durch den Grossprior auf einem Kapitel zu Köln seine ganze, vom Herzoge verliehene Besitzung ebenfalls an Reinfelden, unter der Bedingung, dass dieses den Brüdern jährlich eine Kornlieferung von drei Wispeln Hafer in Lübeck leiste. Kurze Zeit darauf bestätigten die Herzöge von Sachsen dem Kloster die Privilegien bezüglich dieser Güter (Jahrb. I, 3, 4). Der Johanniter-Orden entäusserte sich hier also geflissentlich abgelegener Besitzungen.
Bei der rückläufigen Bewegung sind zwei Dinge für Werben wichtig geworden: der nicht besonders grosse eigene Hausbesitz und die abweisende Haltung der Landesherren: der Markgrafen von Brandenburg. Aus dem ganzen 13. Jahrhunderte haben wir nicht eine einzige Güterverleihung der Markgrafen für Werben, keinen einzigen Beweis werktätigen Wohlwollens, wenn nicht die Bestätigung eines Kaufes dafür angemerkt werden soll, die aber kaum mehr, als eine blos landesherrliche Handlung gewesen ist. Diese Thatsachen fallen um so schwerer ins Gewicht, wenn wir sehen, wie Markgraf Albrecht in der Zeit von 1283 bis 1286 nicht weniger als vier wichtige Verleihungen von brandenburgischen Gütern für das werlesche Mirow gemacht hat.) Die Verleihungen geschahen an den Kommendator und die Brüder von Mirow) und an den Johanniter-Orden. Wollte der Markgraf Güter an den Orden verleihen, so wäre entschieden das Uebliche und Zunächstliegende gewesen, sie nicht einer auswärtigen Kommende zu überweisen, sondern der seines eigenen Landes. Da er aber jenes that, so enthielt seine Handlungsweise eine Zurücksetzung und Schädigung von Werben.
Statt dessen scheint Werben am Grosspriorate einen Rückhalt gefunden zu haben, dem wohl daran lag, die weitverstreuten und locker gefügten Besitzungen des Nordostens fester zusammenzufassen. Zuerst in Werben lässt sich die Kommendatorwürde nachweisen, und zwar schon im Jahre 1244 (Riedel VI, 14).) Musste dies das Ansehen des Mutterhauses heben, so ging man noch weiter. Im Jahre 1271 erscheint Werbens Kommendator als: Statthalter (vicepreceptor) des heiligen Hospitaliterhauses von Jerusalem für Sachsen und Wendland (Riedel VI, 19). Sehr bezeichnend ist, dass als Herrschaftsbereich Sachsen und Slavien galt, d. h. dass er auf Mecklenburg und unklar auf Pommern ausgedehnt war. Thatsächlich wird Ulrich nicht viel mit seiner Würde haben machen können. Sein Nachfolger besass sie schon nicht mehr. Doch auch jetzt noch dauerte die Gunst des Grosspriors; 1283 scheint er persönlich Werben besucht zu haben (M. U. B. II Nr. 1674). In einem Streite um das mecklenburgische Eixen wirkte der Werbensche Kommendator Moritz als Vertreter des deutschen Johanniter-Ordens. Bei seiner Anwesenheit an der Elbe hatte der Grossprior wohl für den Nordosten dahin entschieden: principiell waltet die Hoheit des Grosspriors, für den einzelnen Fall beauftragt er aber den Kommendator von Werben. Die Hoheitsansprüche, welche dieser als Statthalter über die umliegenden Länder erhoben, waren hiermit vernichtet. Die lokalen Bestrebungen hatten gesiegt.
Nun erhielten diese gar einen bedeutenden Verfechter in einem Fremden, in Ulrich Schwabe oder Schwaf, dessen Dasein geradezu eine Niederdrückung Werbens bedeutete, verkörpert in der Begründung einer neuen Kommende, in der von Nemerow. Johanniterdienste und Fürstenthum wirkten hierbei vereint.
In der Zeit von 1282 bis 1286 verlieh Markgraf Albrecht von Brandenburg der Kommende Mirow und dem Johanniter-Orden das Dorf Repente, sammt 6 Hufen in Zootsen, beide in der Ostpriegnitz, und vier Dorfschaften auf der Heide bei Lychen.) In den Urkunden heisst es, die Kommende Mirow solle die Güter frei für immer besitzen. Aber in Wirklichkeit scheinen sie sich doch bald kraft der lokalen Verhältnisse zu einer eigenen Kommende unter dem Namen Gardow zusammengeschlossen zu haben.) Es fragt sich nun, wo lag dies Gardow? Lisch (Jahrb. IX, S. 40) meint, es gab zwei verschiedene Kommenden Gardow oder Gartow, eine an der Elbe bei Schnackenburg, eine unfern Nemerow im Stargardischen. Für und gegen beide Orte lassen sich Gründe anbringen. Der seit der Mitte des 14. Jahrhunderts hervortretende Ort ist das Schnackenburgische Gartow. 1360 war es Kommende mit Kommendator und Brüdern (Riedel VI, 35). Andererseits kann die Bestätigungs-Urkunde Heinrichs von Mecklenburg vom 3. April 1304 kaum anders verstanden werden, als dass Gardow in dem ihm zugefallenen Gebiete von Stargard lag. Lisch weist darauf hin, dass dies Gardow 2½ Meilen von Nemerow entfernt und bereits im 16. Jahrhundert eine wüste Feldmark war. Die Vereinigung von Gardow und Nemerow ist dann auch leicht verständlich und ebenso, dass das jüngere kräftig aufblühende Nemerow das ältere Gardow erst in sich aufnahm und es dann erdrückte. Jedenfalls lagen beide Gardow zu der hier in Betracht kommenden Zeit auf brandenburgischem Gebiete), Gardow war also eine brandenburgische Kommende.
Wir dürfen hierin das Auffallende der anfänglichen Güterübertragung an Mirow und den Orden sehen. Hätte Werben sie in die Hände bekommen, so hätte es dieselbe festgehalten und sicherlich nicht die Begründung einer zweiten brandenburgischen Kommende zugegeben. Anders das werlesche Mirow; es betrachtete wohl von vorne herein die Zuweisung brandenburgischen Gebietes an den Orden nur als Uebergang zur Selbständigkeit. Wie die Dinge lagen, konnte eine neue brandenburgische Kommende durch Fürstengnade nur gegen den Willen Werbens emporkommen. Werben wurde damit von einer gesammtbrandenburgischen Kommende zu einer linkselbisch-altmärkischen, während die neue Stiftung nach der Lage ihrer Güter die eigentlich mittelmärkisch-neumärkische war und in Zukunft noch mehr werden konnte. Wie nahe lag nicht die Gefahr, dass sie das Wohlwollen der Landesfürsten fesseln würde. Und diese Gefahr sollte sich noch steigern.
Der neue Kommendator von Gardow, Ulrich Schwabe, stand in allernächsten Beziehungen, sowohl zu den mecklenburgischen Fürsten, als auch zu dem brandenburgischen Markgrafen, dessen Geheimer Rath er war. Am 15. Mai 1298 erhielt dieses Verhältnis greifbaren Ausdruck: Ulrich kaufte von einem Ritter für den Orden die Güter von Nemerow, dieser verabfolgte sie ihm vor seinem Lehnsherrn, worauf der Markgraf sie an obigem Tage dem Johanniter-Orden mit fast unbeschränkter Herrschaft über Bewohner und Dörfer verlieh. Während seiner Lebzeit sollte Ulrich Komthur für diese Güter bleiben. Damit war die Stiftung von Nemerow vollzogen. Gardow und Nemerow befanden sich in einer Hand. Die Mark besass jetzt nicht blos eine gewöhnliche, sondern eine Doppelkommende unter landesherrlichem Schutze; der Stern Werbens schien völlig erbleichen zu sollen.
Da trat eine wichtige politische Wandlung ein, die das Schlimmste für Werben abwandte. Der junge Fürst Heinrich von Mecklenburg heirathete Albrechts zweite Tochter, in Folge dessen das Land Stargard, wohl Ende 1298 oder 1299, in den Besitz des Schwiegersohns kam. Nemerow lag im Stargardischen und wurde nunmehr mecklenburgisch; es rückte also dynastisch Mirow nahe und Werben war wieder die einzige, oder falls eine zweite Kommende Gardow im Dannebergerschen an der Elbe vorübergehend bestand, so war es doch die weit vorwiegende Johanniter-Stiftung der Mark. Immerhin wurde es auch jetzt durch die überragende Persönlichkeit Ulrich Schwabes und durch die Güterausdehnung von Mirow niedergehalten. Gestützt auf die Gunst des Landesherrn scheint Ulrich sogar eine Oberhoheit über die Kommenden des Nordostens angestrebt zu haben, was ihm wohl nur deshalb nicht gelang, weil die Ordensleitung, voran das Grosspriorat, ihm widerstrebten.
Im Jahre 1309 handelte nicht ein Kommendator von Werben, sondern der von Mirow als Bevollmächtigter des Grosspriors. Als im Jahre 1318 der wichtige Vergleich von Cremmen zwischen dem Markgrafen Waldemar und dem Orden geschlossen wurde, hätte es zunächst gelegen, dass der Kommendator von Werben dies gethan hätte. Statt dessen geschah es durch den von Erfurt als Ordensbevollmächtigten in Gegenwart der Kommendatoren von Nemerow für Mecklenburg, von Zachan für Pommern, und von Braunschweig, ohne dass sich auch nur ein Vertreter Werbens für Brandenburg fände. Man könnte annehmen, dass dieser weggelassen, weil der Markgraf sein Landesherr war, doch sind solche Gründe bei derartigen Abmachungen sonst nicht massgebend gewesen. Selbst wenn die märkische Kommendatorwürde eine zeitlang unbesetzt gewesen, so hätte nichts ihrer Vertretung im Wege gestanden. Doch sie war damals nicht unbesetzt, denn 1316, mithin schon zwei Jahre früher, lässt sich Gebhard von Wanzleben als Kommendator von Werben nachweisen. Der wahrscheinlichste Grund für das Fehlen Werbens dürfte sein, dass es mit der Verpfändung eines grossen Stückes brandenburgischen Landes nicht einverstanden war, weil diese zunächst auf seine Kosten geschah. Da der Orden aber mit dem Markgrafen ins Einvernehmen kommen wollte, so handelte er ohne die markgräfliche Kommende.
Wäre die Kommendatorwürde von Werben vor- oder nachher vacant geblieben, so würde auch dies ein tiefes Zurücksinken des hochstrebenden Ortes bedeuten. Folgendes lässt sich dafür geltend machen: Im Jahre 1300 nennt sich Moritz als Kommendator, dann erscheint aber erst 1316 wieder ein solcher in Gebhard von Wanzleben (Riedel VI, 21, 24, 403). In der Zwischenzeit trat derselbe zwar wiederholt auf, doch nur als Frater. Freilich sind es blos Zeugenlisten (VI, 22, 23, 402), die nicht sicher beweisen, aber immerhin bleibt die Thatsache, dass Gebhard 1316 als Zeuge den Kommendatortitel führt und vorher nicht, und dass eine Verleihung der Herzogin Anna von Breslau nur die Johanniter-Brüder in Werben nennt, nicht auch einen Vorstand (VI, 22).
Die Schwäche Werbens gerade zu dieser Zeit musste besonders ungünstig wirken, weil damals das Territorialwesen des Ordens ganz neue Grundlagen erhielt: damals wurde der Tempelorden aufgehoben und dessen gewaltiger Güterbestand vom Papste den Johannitern überwiesen, damals (1310) eroberten diese die Insel Rhodos, womit der Orden zur Landeshoheit über ein eigenes Gebiet gelangte. Ein starkes Werben hätte unter solchen Umständen gewiss manches erreichen können.
Wohl diese Verhältnisse, die Erwerbung der Tempelherrengüter und die schwankende Stellung Werbens haben eine zweite Reise des Grosspriors hierhin bewirkt: Am 8. März 1313 weilte und urkundete er im Orte, was nach wie vor auf gute Beziehungen zwischen Ordensleitung und Kommende deutet. Auch mit einem Nebenzweige der Markgrafen gelang es, solche zu gewinnen, wie daraus erhellt, dass Markgraf Johann V. eine Messe für seinen Vater bei den Johannitern in Werben stiftete. (Riedel VI, 24).
Aber dies alles scheint ziemlich wirkungslos geblieben zu sein, so lange Markgraf Waldemar und Ulrich Schwabe lebten. Erst als beide das Grab deckte, vermochte Werben wieder seine alten Wünsche aufzunehmen. Im Jahre 1321 wirkte sein Kommendator als Bevollmächtigter des Stellvertreters des Ordensvisitators für die Mark und Wendland, und ebenso geschah es im folgenden Jahre. Doch das war nur ein kurzer Lichtblick.
Die Ansprüche Ulrich Schwabes fanden nämlich einen neuen, glücklicheren Vertreter in Gebhard von Bortfelde, ebenso wie Ulrich Kommendator von Braunschweig. Gleich nach dem Ableben Ulrichs scheint er bei der Ordensleitung eingesetzt zu haben, denn bereits 1320, also ein Jahr früher als der Werbener, konnte er wie dieser als Bevollmächtigter zeichnen. Dann wird der Werbener ihm den Rang abgelaufen haben, denn 1321 und 1322 wirkte derselbe in jener Eigenschaft. Aber wieder wurde er von dem Braunschweiger überholt. Schon bevor er auf zwei Urkunden des Jahres 1322 vorkam, nannte Gebhard von Bortfelde sich auf einer solchen Vicemeister des Johanniter-Ordens, bezeichnete sich also als Träger eines wirklichen Amtes, nicht blos als persönlichen Vertreter. Wenige Jahre später, und der Vicemeister wurde zum Herrenmeister. Damit waren die Verhältnisse des Johanniter-Ordens in Nordost-Deutschland amtlich geordnet und zwar zu Ungunsten Werbens. Augenscheinlich haben die beiden Gebharde, der von Wanzleben und der von Bortfelde, in schärfstem Wettstreite gerungen. Ersterer vertrat die alt überlieferten, auf der Oertlichkeit der Mutterkommende beruhenden Ansprüche, letzterer die des blossen übergeordneten Amtes; und er behielt den Sieg. Gebhard von Bortfelde begründete für den Nordosten eine stehende Amtsgewalt, rein in sich selber beruhend, in der so sehr von allem Territorialen abgesehen wurde, dass der Herrenmeister, wie es scheint, principiell seine bisherigen Kommenden nicht beibehalten durfte, wenngleich sich dies in Wirklichkeit bisweilen anders gestaltete. In wechselnden Formen hat das Herrenmeisterthum nahezu ein halbes Jahrtausend bestanden.
Welche Gründe massgebend gewesen sind, die Ansprüche der Mutterkommende so völlig zu zerstören, lässt sich nur vermuthen. Es war Werben nicht gelungen, zu seinen Landesherren ein engeres Verhältniss herzustellen und dadurch deren Beistand zu erlangen. Möglich, dass das Stift zu selbstherrlich auftrat und jene fürchteten, von einem weit über die Landesgrenzen hinausgewachsenen Gross-Werben mit internationalen Zielen keinen Rückhalt für ihre territorialen Sonderwünsche zu erlangen. Etwas Ähnliches scheint aber zuletzt auch beim Grossprior den Ausschlag gegeben zu haben. Eine Oberhoheit, die sich auf einen bestimmten Ort stützte, die in und mit diesem also eine Zukunftsdauer hatte, vermochte eine bedeutende Macht zu gewinnen, welche der des Grosspriorats um so gefährlicher werden konnte, als sie räumlich weit entfernt war. Eine rein persönliche Würde mit wechselnden Nachfolgern hatte das Grosspriorat fester in der Hand und konnte es besser nach seinen Wünschen leiten.
Seinem Emporkommen gemäss scheint der erste Herrenmeister keine näheren Beziehungen zu Werben gehabt zu haben. Keine Urkunde deutet darauf, dass er je in Werben geweilt hat. Dagegen hielt er ein Provinzialkapitel sowohl in Mirow als in Nemerow ab; auf beiden war ein Kommendator von Werben nicht zugegen, obwohl in dem Nemerower über eine Angelegenheit der Neumark Beschluss gefasst wurde. Auch mit dem neuen bayerischen Herrscherzweige trat Werben in keine engere Verbindung. Nur eine ziemlich unwichtige Bestätigung, nicht etwa Verleihung, des Markgrafen Ludwig für Werben ist überliefert (Riedel VI, 26).
Dieser ganzen Sachlage entspricht es, dass mit dem Rücktritte des ersten Herrenmeisters sich die Augen für seine Nachfolge nicht auf den Kommendator von Werben, sondern auf den des vielbegünstigten Nemerow lenkten. Wie sein Vorgänger wurde jetzt dieser, Herman von Warberg, erst zum Statthalter erhoben. Wieder scheint das mit einem Niedergange von Werben zusammenzufallen. Nach dem Tode von dessen Kommendator Gebhard von Wanzleben müssen innere Umwälzungen im Ordenshause an der Elbe vor sich gegangen sein, welche den Pfarrherrn, den Würdenträger, der in anderen Kommenden den Titel Prior hatte, an die Spitze der Geschäfte brachte. Wenigstens deutet darauf eine Urkunde vom Jahre 1340, in welcher der Pfarrherr von Werben „de des ganze macht hadde, also he dat bewisende mit sines meysters breve“ (Riedel VI, 27) Dinge verhandelt und vergleicht, die dem Oberhaupte der Kommende zustanden. Der Kommendator, oder wie er genannt wird, der „Statthalter zu Werben“, nimmt sich neben ihm in der Urkunde sehr bescheiden aus. Der Pfarrer führte den adligen Namen Heinrich von Lellum, der Kommendator dagegen hiess bürgerlich Johann Hidden. Dem entspricht auch, dass im nächsten Jahre nicht für Kommendator und Brüder geurkundet wurde, sondern für „Brüder und Konvent des Hauses Werben“ (VI, 27).
Dies alles deutet auf Zerrüttung. Wohl um sie beizulegen und um der Kommendatorwürde wenigstens äusserlich einen Halt zu verleihen, erhielt sie der Statthalter und Kommendator von Nemerow, Hermann von Warberg, also gerade der Mann, der im Gegensatz zu den Ansprüchen Werbens emporgekommen war (Riedel VI, 28) und der nunmehr drei Aemter in seiner Hand vereinigte. Für die Politik der Kommende war dies die schwerste Niederlage, die sie betreffen konnte. Und lange hat Hermann auch nicht die neue Würde besessen. Als er zum Herrenmeister ernannt wurde, gab er erst Werben, dann auch Nemerow ab (Riedel VI, 29, 32).
Der Mutterkommende war schwerlich damit geholfen. Es scheint, als habe sie in der nächsten Zeit überhaupt keinen Kommandator mehr gehabt. Sie verfiel wohl in einen Zustand, wie wir ihn schon einmal wahrscheinlich machten, der sie naturgemäss von allen Grossmachtsplänen ausschloss. Sehr möglich, dass dies die Absicht ihrer Gegner gewesen. Für ein aufstrebendes Herrenmeisterthum war ein ohnmächtiges Werben die beste Staffel zur Macht.)