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Gebhards Stellung zur Kommende Braunschweig und Goslar. 107

mit dem Siegel des Hauses in Goslar bekräftigte. Hierfür lag gar kein Grund vor, wenn Gebhard nicht aus bestimmter Machtbefugniss und mit Recht das Goslarer Siegel benutzte.

Da das vortreffliche Urkundenbuch der Stadt Goslar, welches der Oberlandesgerichtsrath G. Bode herausgiebt, erst bis zum Jahre 1300 reicht, so wandte ich mich an diesen und an Herrn Professor Dr. Hölscher, den Vorsteher des Stadtarchives in Goslar. Von beiden erhielt ich die liebenswürdige Auskunft, dass die Urkunden des Goslarer Johanniter-Stiftes verloren zu sein scheinen, und dass Angehörige dieses Ordens überhaupt nur selten in städtischen Urkunden vorkämen. Gebhard von Bortfelde liess sich, wie wir vorne sahen, 1318 als Kommendator für Goslar nachweisen, ein Nachfolger findet sich nach Professor Hölschers Mittheilung erst 1351. Auf keiner Goslarer Urkunde ist in der Zwischenzeit ein Kommendator nachweisbar, weder Gebhard noch ein anderer. Nun begegnen wir aber Gebhard sechs Mal in Schriftstücken, die sich auf den Streit zwischen dem Bischofe Heinrich III. von Hildesheim und dem Rathe von Hildesheim beziehen, und der schliesslich durch Gebhard, den Rath von Braunschweig und den Rath von Goslar beigelegt wurde. Von diesen Schriftstücken sind vier von Döhner im Urkundenbuche der Stadt Hildesheim I No. 857, 858, 859, 865 veröffentlicht, zwei blieben bisher noch ungedruckt und werden hinten unter den „Urkunden“ mitgetheilt.

In fünf der Erlasse ist Gebhard blos als „Bruder“ bezeichnet. Nur in einem, dem der Herzöge von Braunschweig (vergl. hinten) heisst er Bruder und Kommendator; wessen Kommendator? findet sich nicht. Das Gleiche gilt von der Adresse eines Briefes, die ihn ebenfalls als Kommendator des Ordens S. Johanns vorführt. Doebner löst dies auf mit „Komthur des Johanniter-Ordens zu Braunschweig“ (S. 576). Eben haben wir gesehen, dass Gebhards Stellung in Braunschweig nicht die eines Kommendators gewesen ist; die Sache muss deshalb näher untersucht werden.

In dem Briefe der Herzöge von Braunschweig sind genannt: die ehrbaren Leute Bruder Gebhard von Bortfelde, der Komthur, Herr Heineke von Dornten und Hermann von Astfelde, Bürger und Rathmannen zu Goslar, als Bevollmächtigte des Rathes der Stadt Goslar; ihnen gegenüber stehen zwei Braunschweiger Rathmannen seitens des Raths der Stadt Braunschweig. Das erste der von Döhner veröffentlichten Schriftstücke ist im Texte gerichtet an Bruder Gebhard und Bertram de Danmone, in der Adresse ist, wie gesagt, ersterer als Komthur bezeichnet, und es heisst dann weiter „et Bertrammo de Danmone in Brunswich“. In den zwei folgenden Döbnerschen Schriftstücken ist die Sachlage wie in dem Briefe der Herzöge von Braunschweig,