II. Die Lokalwürden.

In der ältesten Zeit, als die Johanniter-Niederlassungen noch unwichtiger und noch nicht eingeordnet waren, stand gewöhnlich ein „Bruder“ (frater) den einzelnen Gutsbezirken vor. Zunächst wird dies überhaupt wohl der einzige eigentliche Johanniter am Orte gewesen sein; als sich deren mehrere einfanden, zeigte sich das Bedürfnis, den Vorstand deutlicher durch eine Sonderbezeichnung herauszuheben, woneben sich aber die einfache Nennung als frater behauptete.

So findet sich für das reiche Mirow noch 1242 der frater Ecbertus (Jahrb. II, 81). Als der Grossprior für Deutschland im Johanniterkapitel zu Köln 1252 urkundete, geschah es mit Beirath von fünf Brüdern, von denen einer der Bruder Ulrich von Werben war, einer Heinrich von Mirow und einer Bernhard von Steinfurt (Riedel VI, 16), sämmtliche je die Vorstände der betreffenden Niederlassung.

Als Amtsbezeichnung kamen dann auf die Worte: Pfleger (provisor), Stellvertreter (procurator) und Meister (magister), vielleicht auch Prior. Für die erste Art bietet das Ordenshaus in Goslar einen Beweis, wo sich 1249 ein „Guncelinus sacerdos, provisor S. Sepulchri“ findet.) Dann haben wir 1217 einen „Heinricus procurator curie in Werben“ (Riedel VI, 11), und 1257 einen Mann Namens Fischer im Johanniterstifte von Buchsee (Delaville II, 846), 1228 einen Prior Dietrich von Rexingen (Württ. Urk. B. III, 229).

Bei weitem am meisten verbreitet war der Magistertitel. Zuerst begegnet wir ihm auf Urkunden des deutschen Johanniter-Ordens im Jahre 1189.) Da adressirte Papst Clemens III. ein Breve an: „dilecti filii Hermannus magister et fratres Ierosolimitani hospitalis“ (Delaville I, 556). Es handelt sich um eine Urkunde der Kommende Herrentruden in der Gegend des Niederrheins. Man könnte geneigt sein, in diesem Magister einen Meister für Deutschland zu sehen, doch widerspricht dem der Inhalt der Urkunde, wo es heisst: „hospitalis vester de S. Sepulchro in Dusburg“. Danach war der betreffende Meister der Vorstand des Hospitals vom heiligen Grabe in Duisburg. Einen zweiten Fall haben wir 1216, wo es in einem Papstbreve heisst: „magister et fratres domus hospitalis Ierosolimitani in Confluentia“ (Delaville II, 192). Hier ist der Meister des Johanniterhospitals in Coblenz gemeint. Um 1217 begegnet man dem Meister Heinrich von Werben (M. U. B. I No. 231), der auch 1228 und 1229 vorkommt (Riedel VI, 12) und in Reiner seinen Nachfolger hatte (VI, 14). 1227 finden wir einen Meister des Hospitals von Jerusalem in Rheinfelden (Delaville II, 372), 1231 einen Magister Heinrich von Sülstorff (in Mecklenburg) (Jahrb. I, 9), 1239 in einer schlesischen Urkunde einen „magister Bogusa in Grobnig“ (Delaville II, 561); Gottfried von Habsburg spricht 1256 von einem „magister in Honrein (Delaville II, 810) und in demselben Jahre haben wir einen Magister Egbert von Mirow (Jahrb. I, 10), 1265 einen „magister domus hospitalis S. Iohannis in Bubikon“,) 1270 und 1273 findet sich: „magister et fratres“ von Mirow (Jahrb. II, 220, 224). Im letzten Drittel des 13. Jahrhunderts lässt die Häufigkeit der Magisterbezeichnung nach, weil er durch einen andern verdrängt wurde, doch findet er sich noch bis in weit spätere Zeit, so z. B. 1337 „magister Wilhelmus de Crack“ (Mecklb. Jahrb. I, 14).

Der Titel, welcher den des Magisters als Vorstand eines Johanniterstiftes verdrängte, war der des Komthurs oder Kommendators. So weit ich augenblicklich zu übersehen vermag, kommt derselbe zuerst 1244 in Werben vor, wo es heisst: „frater Udo, commendator in Werben hospitalis Theutonicae domus S. Iohannis (Riedel VI, 14).) 1251 unterzeugten eine Johanniter-Urkunde die Kommendatoren von Steinfurt, von Werben und von Mirow (Riedel VI, 15). Schnell griff die neue Bezeichnung um sich. Im Jahre 1257 erscheint ein Kommendator für Basel und einer für Niederweisel in Hessen (Delaville II, 846, 853), 1259 einer für Rode in Bayern (Delaville II, 874), 1260 deren wieder drei in einer Urkunde und zwar einer für Steinfurt, einer für Köln, und einer für Lage im Osnabrückischen (Delaville II, 890). In demselben Jahre tritt ein Kommendator für das oberrheinische Ueberlingen auf,) 1272 ein Kommendator von Bubikon, wo wir noch 1265 einen Magister fanden, und so geht es weiter. Man darf sagen, dass die Würdenbezeichnung „Kommandator“ seit 1260 mehr und mehr üblich wurde, und sich als Titulatur an bestimmte Orte heftete.) Gegen Ende des Jahrhunderts war die Bewegung vollzogen. Entstanden scheint der Titel in der Mark zu sein. Er übertrug sich dann nach Südwesten und Westen, namentlich in die Gebiete des Rheins. Die Johanniterstiftung, der ein Kommandator vorstand, erhielt allgemach die Bezeichnung Kommende, die damit also einen ganz bestimmt verwalteten, bestimmt umgrenzten Güterbezirk bedeutete. Auf ihnen beruhte in Zukunft die Eintheilung und ein gutes Stück der Entwicklung des Ordens.

Vereinzelt finden sich auch zwei Kommandatoren neben einander, so 1264 in Werben, vielleicht zusammen mit dem Magister Alardus. Auch in Braunschweig war es ein Zwitterverhältniss, dass der bisherige Kommandator und nunmehrige Herrenmeister Gebhard von Bortfelde neben seinem Nachfolger in der Kommandatorwürde wohnte und dessen Obliegenheiten bis zu gewissem Grade ausübte. In Goslar behielt dieser selbe Gebhard, so weit wir absehen, die Kommandatorwürde, als er Herrenmeister wurde.

Die Bedeutung des Kommandatortitels erhellt aus dem fünften Abschnitte des Ordens-Status, wo es heisst: „Weil die Güter und Gerechtsame, welche der Orden besitzt, nicht ordentlich als Gesammtheit verwaltet werden konnten, wegen der grossen räumlichen Entfernungen und der Mannigfaltigkeit der Völker, so übertrugen (commendarunt) die Vorfahren sie einzelnen Brüdern, um sie als Theilstücke zu regieren, woher auch die Bezeichnung der Kommenden.“) Die deutsche Bezeichnung der Kommandatoren war deshalb auch Statthalter) oder Pfleger.) Mit einer kriegerischen Thätigkeit als Kommandeur oder Befehlshaber hatte sie nichts zu schaffen.

Es ist daran festzuhalten, dass alle Bezeichnungen vom blossen Bruder bis zum Kommandator in der ältesten Zeit, also im 13. Jahrhunderte, dasselbe bedeuten konnten: „Vorstand der Johanniter-Niederlassung“, weshalb in ihrer Anwendung eine gewisse Zufälligkeit obwaltete. Die Folge davon war, dass die gleiche Persönlichkeit verschiedene Titulaturen führen konnte, oder dass diese in einander übergingen. So findet sich derselbe Heinrich 1217 als Procurator und als Magister von Werben (M. U. B. I, 217, Riedel VI, 11). Zwei Johanniter, welche 1251 als Kommandatoren von Steinfurt und Mirow aufgeführt werden (Riedel VI, 15), sind 1252 blos als „Brüder“ genannt (Riedel VI, 16) 1275 haben wir gar einen frater (Conradus) commendator sive magister curie in Zulesdorp (Gülsdorf bei Schwerin) (Jahrb. I, 207). Dies ist besonders bezeichnend, weil es beweist, wie zu dieser Zeit die Kommendator- und die Magister-Bezeichnung noch als gleichwerthig angesehen wurden. Doch macht sich in der betreffenden Urkunde schon das deutliche Bestreben geltend, den Titel Kommendator vorzuschieben; nicht blos, dass er in der Zusammenstellung als erster genannt ist, im Verlaufe des Schriftstücks spricht der Aussteller, der Graf von Schwerin, immer nur von dem Kommendator, nicht auch von dem Magister. Es kann nach alledem kein Zweifel obwalten, dass der Kommendatortitel nicht von obenher verliehen, sondern lokal ohne Zuthun des Grosspriors aufgekommen ist) und von ihm dann als vollzogene Thatsache angenommen wurde. Von diesem Standpunkte aus könnte auch obige Urkunde wichtig erscheinen, in welcher Männer, die bereits vorher als Kommendatoren bezeichnet waren, nur „Brüder“ genannt sind. Die Urkunde rührt nämlich gerade vom Grossprior her. Danach wäre die Annahme möglich, dass derselbe in dieser Frühzeit noch nicht officiell die Bezeichnung Kommendator anwandte.

Wie der ältere Magistertitel nicht immer durch den des Kommendators verdrängt wurde, dafür einige Belege. In der bereits beregten Urkunde von 1260 für Lage mit den drei Kommendatoren ist gesagt: „absque magistri et fratrum (de Lage) consensu“ sei etwas geschehen. Hier ist der Vorstand also als Magister bezeichnet, er und die Brüder bilden den Konvent. Ebenso 1263, wo „frater Hermannus dictus Unccus“ als Kommendator für Lage genannt ist, während 1264 wieder erscheinen: „magister et fratres domus hospitalis Ierosolimitani in Lage“.) Später ist nur noch vom Kommendator sammt den Brüdern die Rede. Einen gleichen Fall bietet Mirow 1270. Da ist eine Urkunde von Bruder Arnold, Kommendator in Mirow, unterzeichnet, aber im Text ist von „magister et fratres“ die Rede. Ebenso werden 1273 „magister et fratres sacre domus in Mirowe“ genannt „tempore commendatoris fratris H(enrici) de Honschet in Mirowe existentis“. Anders 1296, „commendator et conventus fratrum“ (Jahrb. II, 83). Die Thatsache, dass der Magistertitel sich länger in der Verbindung mit „et fratres“ wie als blosse Bezeichnung erhielt, wird ihren Grund darin haben, dass die Zusammensetzung zu einer Art Formel erstarrt war, die erst allmählich durch die Neuerung veralten musste. Im Jahre 1275 haben wir den bereits genannten Konrad als „commendator sive magister curie in Zulestorpe“, den der Landesherr als Kommendаtor bezeichnete. Als dann der Herrensitz von Sülstorff nach Kraak verlegt war, giebt es wieder 1337 einen „magister Wilhelmus de Crack“.

Daneben scheint vereinzelt der Fall eingetreten zu sein, dass Kommendator- und Magisterwürde sich trennten und in denselben Orte beide neben einander vorkamen; so können wir 1260 einen Kommendator Albero von Lage nachweisen, und in demselben Jahre einen „Rodulfus miles, magister domus in Lage“, wobei noch besonders beachtenswerth, dass dieser Magister nicht ein „Bruder“, wie sonst üblich, sondern ein „Ritter“ war.)

Ferner ist zu beachten, dass die Johannitertitel nicht immer bestimmte, sondern ganz verschiedene Würden bezeichneten. Demgemäss verstand man unter „procurator“ oft ein höheres Amt, als den Vorsteher eines einzelnen Gutsbereiches, z. B. 1225: „procurator in Ungaria“ (Delaville II, 341). Am meisten schwankte der Magistername; er wurde nämlich allgemeiner als „Meister“, „höherer Vorgesetzter“ gebraucht, am häufigsten für den Grossprior, dann für Stellvertreter des Grosspriors oder dessen Mandatars, ferner für den Herrenmeister und auch für Ulrich Schwabe, als er emporstrebte. Wie den Vorstand von Sülstorff, so finden wir auch jenen 1307 als „commendator et magister“ bezeichnet, und zwar in einer Weise, die auf eine dem Kommendator übergeordnete Würde deutet.) Wie nach oben, so war der Magistertitel auch nach unten ungenau; er kam nämlich auch vor als „Schulmeister“, Schulvorstand. Nur ein Fall: eine Urkunde des ersten Herrenmeisters vom Jahre 1335 ist unterzeugt mit: „magister Iohannes, magister scolarium antiquus, magister Yo“ (Riedel XIX, 197). Die Vorliebe für die Bezeichnung Meister mag auf die Worte Christi zurückgehen, die er seinen Jüngern sagte: „Einer ist euer Meister, ihr aber seid alle Brüder“.)

Kommendator konnte zu dieser Zeit der Regel nach nur ein Bruder des Johanniter-Ordens werden. Alle zeichnen deshalb auch als „frater“. Wenn es in einer Urkunde fehlt, so handelt es sich nur um Verkürzung oder Unachtsamkeit oder um eine ganz vereinzelte Ausnahme.) Der Bruder-Kommendator konnte zugleich die Priesterweihe erhalten haben, wie es z. B. mit dem Kommendator Johann von Schlawe in Pommern der Fall war, der sich neben „frater“ und „dominus“ noch „sacerdos“ nennt,) oder mit Sibodo, dem Kommendator von Rüdigheim, der ebenfalls sacerdos war (Wyss, Hess. Urkb. I, 88), oder „bruder Heinrich von Bechivsteige, briester und commendur ze Tobel“ (Zeitschr. Oberrh. XXIX, 138).

Neben dem Kommendator gab es in grösseren Kommenden einen Prior, so in Mirow und Nemerow (vergl. vorne), ferner z. B. in Weisel 1297 (Wyss. Hess. Urkb. I, 466). Auch in Ueberlingen scheinen Kommendator und Prior zusammen vorzukommen (Zeitschr. Oberrh. XXIX, 150). Besonders nachhaltig finden sich beide Würden in Braunschweig. Diese Kommende war durch die Erhebung Gebhards von Bortfelde hoch angesehen geworden. Im Jahre 1328 haben wir hier demgemäss neben einem Kommendator den Prior Hermann von Werben, 1329 wird „Henricus de Crevise“ als Prior genannt (Anhang), 1340 Bruder Ludolf von Goslar als solcher (Altstädt. Degedingbuch, S. 245). Vereinzelt kam es vor, dass Kommende und Priorei auseinanderfielen, wie im schwerinischen Güterbesitz mit der Kommende Kraak und der Priorei Eixen. Während wir im Kommendator den Leiter der Gesammtkommende zu erblicken haben, war der Prior wohl der geistliche Vorstand des Konvents, bezw. der Ordenspriester. In den Fällen, wo der Kommendator zugleich Priester war, vereinigte er beide Würden in seiner Person.

Auch vom Priortitel gilt das, was von dem des Magisters gesagt ist, er wurde ebenfalls für das höhere Amt des Vorstandes eines Landes, einer „Zunge“ gebraucht, und in dieser Bedeutung ist er haften geblieben und zum höchsten Ansehen gelangt. Aus dem einfachen Prior für Deutschland, für Frankreich u. s. w. wurde zur besseren Unterscheidung der „Grossprior“. Wie unsicher die Benennungen noch Anfangs des 14. Jahrhunderts waren, mögen zwei Urkunden von 1313 ergeben: in einer, welche der Grossprior ausstellte, bezeichnete er sich als „humilis prior sacre domus hospitalis S. Iohannis“ etc.; während der Rath von Werben ihn nannte Magister und Prior (Riedel VI, 22, 402).

Ueber den Präceptor, den Herrenmeister, ist an anderen Orten gehandelt. Beachtenswerth erscheint, dass man die Präceptorwürde anfangs als nicht recht vereinbar mit der des Kommendators angesehen zu haben scheint. Gebhard von Bortfelde liess für Braunschweig einen anderen Kommendator ernennen, während er in dem weniger wichtigen Goslar das Kommendatoramt wohl beibehielt; vielleicht, weil man den Ort nicht mehr als zu seinem Präceptorbereiche gehörig ansah. Sein Nachfolger Hermann von Warberg gab beide von ihm inne gehabten Kommenden auf; für Nemerow findet sich schon 1351 Graf Adolf von Schwalenberg als Nachfolger,) für Werben 1355 Albrecht von Danneberg (Riedel VI, 82).

Vergleichungsweise mag noch bemerkt werden, dass der Magistertitel namentlich in nordöstlichen Besitzungen des Tempelherren-Ordens üblich war. So haben eine Urkunde des Templerpräceptors Friedrich von Alvensleben vom 21. April 1303 (Or. Geh. St. Arch.) drei Tempelmagister unterzeugt; es sind die von Rörchen, von Tempelburg und Liezen. Alle drei Orte sind später zu Kommenden erhoben, Rörchen schon zur Tempelherrenzeit, Tempelburg und Liezen nach ihrem Anfall an den Johanniter-Orden. Der erste Kommendator von Liezen lässt sich 1335 nachweisen (Riedel A. XIX, 197), der erste von Tempelburg 1347.) Eigenthümlich liegt es mit Rörchen. Dort findet sich seit 1263 wiederholt ein Magister.) Im Jahre 1303 unterzeichnete Bruder Jordanus als Magister in Rörchen, derselbe Jordanus heisst aber schon 1296: „commendator domus milicie Templi curie in Rorike“. Im Templer-Orden hat man also auch keinen besonders grossen Unterschied zwischen Kommendator und Magister gesehen. Bereits auf einer Urkunde des ersten Johanniter-Herrenmeisters wird dann Johann von Buk als Johanniter-Kommendator von Rörchen genannt (Riedel XIX, 196).