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88 Der Johanniter-Orden im östlichen Nieder-Deutschland. Zunge, wird sich gewiss auch für die Verhältnisse des Johanniter-Ordens im deutschen Nordosten interessirt haben.
Die Gewinnung der Mark für Ludwig geschah ohne sonderliche Schwierigkeiten. Es gelang durch allerlei Bestätigungen und Verleihungen sowohl die wichtigsten Städte als auch den grössten Theil des märkischen Adels auf die Seite des neuen Landesherrn zu bringen. Am 24. Juni waren die Dinge dahin gediehen, dass König Ludwig in Urkundenform verkündete, dass er seinen Sohn Ludwig mit der Mark Brandenburg, dem Erzkämmerer-Amte und deren sonstigem Zubehör belehnt habe. Er weist alle Bewohner der Mark an, demselben die Huldigung zu leisten. Inzwischen war auch die Angelegenheit der Mitgift der dänischen Königstochter geregelt. Berthold von Henneberg begab sich mit Ludwig nach Dänemark, wo Mitte December die Vermählung geschah.
Am meisten erkannte sich Fürst Heinrich von Mecklenburg, der einen Theil der Priegnitz und der Ukermark besetzt hatte, durch die Verschwägerung bedroht. Im Gefühle, der rückläufigen, dem brandenburgischen Markgrafen günstigen Bewegung nicht gewachsen zu sein, trat er mit Berthold von Henneberg, seinem „lieben Oheim“ in Verhandlungen und vereinbarte eine Sühne wegen der Streitigkeiten zwischen sich und dem Markgrafen. Am 5. October 1324 beurkundete er dies und bestellte den König von Dänemark zum Schiedsrichter über drei strittige uker- und mittel-märkische Vogteien, während die Stände der Priegnitz über diese ihm pfandbare Landschaft aburtheilen sollten. Am Schlusse der Urkunde spricht Heinrich von Mecklenburg noch aus, dass auch Herzog Rudolf von Sachsen und die beiden Herzöge von Pommern-Stettin ihre Rechtssache dem Könige von Dänemark überweisen sollten (Riedel B. II, 19).¹) Damit war allerseits ein friedlicher Abschluss angebahnt, der denn auch nach einigen Zwischenfällen mit Sachsen und Mecklenburg eintrat. Es geschah in der üblichen Weise eines Vergleiches, der vorläufig günstig für die Gegner Brandenburgs lautete, diesem aber ermöglichte, in Zukunft die Leitung der Dinge zu übernehmen. Der askanische Herzog Rudolf von Sachsen war dem Schwergewichte der eng verbündeten Häuser Wittelsbach und Wettin nicht gewachsen. Im Mai 1328 schloss er einen Vertrag mit Markgraf Ludwig, der die verworrenen Verhältnisse der Lausitz wenigstens einigermassen regelte.²) Bereits drei Jahre früher, im Mai und Juni 1325 war der Ausgleich mit Heinrich von Mecklenburg
¹) Vergl. auch: Zinkermann, Die Begründung des brand.-pomm. Lehnsverhältnisses zwischen Brandenburg und Pommern im 13. und 14. Jahrhunderte. Halle 1890/91. ²) W. Lippert, Wettiner und Wittelsbacher S. 28 f.