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Ergo, verenda Cohors, nostri miserere JOHANNIS, Illum si possis aere juvare, juva. Commiseratrices cuivis supponere palmas. Moenia rursus ament nostra. Valete diu. Dat. Werbenae die X Octob. anno MDCXCIX. Vestrum omnium cupientissimus Georgius Strubius, P. L. Caes. P. & Insp. Werbensium. m. p.
Die grosse glocke ist 300 jahr alt und von besonders schönen klang: ist aber 1747 im monat Dec. des nachts unter einem, einem erdbeben nicht unähnlichen sturmwind geborsten.)
Das Jus Patronatus über diese Kirche haben von Albrechts des Bären zeiten her, die Commendatores dieses orts gehabt, wie solches aus dem vorangeführten urkunde dieses Fürsten von A. 1160 zusehen. Thomas Runge aber, Kommentur alhier, so nachmals Herrenmeister zu Sonnenburg worden, hat selbiges dem Magistrat überlassen, als nämlich den Pfarren daselbst gänzlich, ingleichen den Predigstuhl, Caplaner und Schul zu bestellen. Hat auch unterschiedene Pfründe zu unterstützung des Pfarrers und Caplane, in gleiche zu erstattung des Schulmeisters und seiner gesellen, inglichen des Cantors und Organisten abgetreten, mithin jährlich 80 fl. zu bezahlen verordnet, alles unterm dato Werben den tage Simonis und Judae A. 1542, welchen vergleicht jedoch der damalige Herrenmeister, Seif von Thümen, etwas bedenken gehabt zu bestätigen.
Der Kommentur Thomas Runge hatte auch nichts desto weniger einen ungeschickten Pfarrer, dem er weniger als der Churfürst verordnet, gelobet und seines nutzens willen angenommen; hatte auch einen Küster zum Caplan um geringere besoldung bestellt: dagegen der Magistrat sich zu Churfürst Joachim II. gewandt und gebeten, das Predigamt mit geschickten leuten zu besetzen &c. welchem dann der Churfürst gehör gegeben und gedachten Contract bestätigt: Daß er in unser Stadt Werben sol einiglichen bleiben, Stette, Weise gehalten werden. Befehlen auch darauf dem jetzigen und künftigen Comprotorn daselbst deme also an einrede für und für bleiben zu lassen und zu halten &c. Köln an der Spree 4. nach Valent. 1544. Ist unterschrieben Johann Weinleben, Vice-Kanzler, Johann. Agricola Isleben. propria manu. V. Theil der märk. Hist.