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(b) XIII. Vor der Stat lieget der Drudenhof, ein name, der leicht liebhaber finden möchte, die ihn von dem Druis würden herstellen wollen, oder von den Druiden; aber die hoffnung ist vergebens. Der namen kommt von einem herrn, der diesen hof bewahnet, und Drude geheissen.

Zu der Stat gehöret das Seinholz, ein gebüsche, davon die mast der Stat allein gehöret, die hütung aber auch den Einwohnern von Nitzau zustehet; und der Eichwerder, welcher der Stat allein zukommt, aber das unglück hat, daß der Elbstrom fast täglich abwäscht, und stücken davon reißt, und macht, daß ein baum nach dem andern, weil er dem fall nahe ist, umgehauen werden muß, mithin zu befürchten, daß endlich nichts davon werde übrig bleiben.

Weil das dorf Nitzau mit diesem gebüsche gränzet: so hat E. Rath und Bürgerschaft A. 1668, 20 Oct. und 1690, 21. Aug. mit den Einwohnern deßelben wegen der gränzen sich verglichen: da dann absonderlich ein großer anwachs von land zwischen dem Eichwerder und Nitzauischen holze von beiden theilen in anspruch genommen, jedoch endlich dem dorfe Nitzau zugeeignet worden. Es bestätiget inzwischen dieser anwachs das, was von abwässern der Elbe IV. Th. I. Ablth. I. B. I. §. I. p. 952. gesagt worden. Auch der bis hieher gehende Büschel, oben V. §. XV. §. I. 46.

Ein theil vom gebiete der Stat lieget, wie schon erwehnet, jenseit der Elbe in der Prignitz. Auf demselben ist die oben gedachte Süre und die Prignitzow, das Elbeholz oder so genannte Elsake oder Kolpin gelegen, welche jedoch nicht von besondern belang ist: könnte aber beträchlicher werden. Von beiden siehe oben XI. §. I. 31-33.

Die vor der Stat gelegene Ziegelscheune hat vor dem großen krieg dem Magistrat zugestanden: ist aber 1631 durch denselben ganz zu grunde gerichtet, jedoch von vier Rahtspersonen 1691 wieder aufgebauet worden, welche laut Chf. verordnung selbige so lang übersehen berechtiget seyn, bis der Magistrat selbigen die verbesserungskosten ersetzen und sie solcher gestalt wieder lösen kann.

Das Lager, welches der König von Schweden A. 1631 bei dieser Stat gehabt, ist sowohl überhaupt, als auch insbesondere der ort im lager, wo des Königs gezelt gestanden, noch ietz ganz kenntbar, als welches letztere über den andern