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Von dem Gewitter A. 1689 ist oben III. S. 16 bei erwehnung des thurms meldung geschehen. Von dem vor dem Elbthor auf der Marsche entstandenen, aber bald wieder eingegangenen Gesundbrunnen. S. III. Th. II. R. XIII. §. 1. 603.

Pestzeiten seyn hier gewesen A. 1626, 1636, 37, so mehrentheils von den hier einquartierten völckern entstanden, wiewohl sich keine gewisse zahl der verstorbenen findet. A. 1682 aber hat diese gefährliche seuche hier abermal überhand genommen, und ihren anfang in einem Bürgerhause am marckte gemacht, hernach das ganze jahr durch gewähret. Man hat davor gehalten, daß sie aus Magdeburg anher gebracht worden, und seyn bei 305 Menschen kleine und große daran gestorben.

Unterm Vieh aber hat sich A. 1617 ein mißwobhl von boshaften menschen herrührendes sterben geäußert; indem der scharfrichter zu Seehausen, als welcher zu Verben auch gebraucht wird, mit dem gemeinen hirten und statt knechte, hier zu Verben ein verwandtnüß gehabt, und dem vieh die haut am halse zurückgezogen, darauf mit einem pfriem durch das fleisch in die brust gestochen, hernach die haut wieder zurück gegen den Halsen, und dadurch verursacht, daß das vieh in kurtzen sterben müßen; nachher aber ihnen das fleisch, talg und haut, als eines nicht von krankheit gestorben, sondern auf eine besondere weise geschlachterten viehes zu nutze gemacht. Dieses hat dann eine zeitlang so gewähret, und hat man nicht gewust, was es mit dem viehsterben für eine beschaffenheit hätte: nachdem sich sonsten dergleichen nirgends in dem lande ereuget. Es ist aber endlich durch eine bettelfrau an den tag gekommen, welche in eines von gedachten vatters hause einen starken topf mit fleisch kochen ließet, und um etwas litz auszugeben bittet. Das sind des hauses töchter ihr darauf ein grosses stücke mit, die frau hergegen vermeinende, daß es aus kindheit geschehe, spricht: es dürfe ihr nicht so viel geben. Dieses antwortet aber, sie hätten dessen gnug: wenn ihr vatter und knecht zu hause kämen, so brächten sie allezeit mehr mit, welches sie hernach einschmälten und aßen; dieses entdecket die frau dem Bürgermeister alhier, und werden darauf die leute gefänglich eingezogen, und nach gnugsamer untersuchung der sache am leben gestraft. 12 XIII. Bv.