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be. Das 1. ist der Kalpin, welches aber keine Wiese, sondern eine Eslate und dabei gelegener Busch ist, das auch wegen der niderung vermuthlich niemals eine wiese gewesen; mag aber darum hier eine wiese genennet werden, weil das vieh hier auf die weide getrieben wird; wie dann die beide Herrschaften, Robdan und Gläfin, das recht haben und geniessen, sowohl zu geschlossenen, als ungeschlossenen zeiten, ihr vieh dahin auf die weide auszutreiben.
Das 2. ist die Süre, welches kein fluß, wie hier gesagt wird, sondern wiesewachs von etwa 300 guten fuder, und eine vier=tel meile vom Kalpinab=und längſt dem Havelstrom gelegen ist, wo er in die Elbe fällt. Der Verfasser der urkunde hat allem Ansehen nach von der lage und beschaffenheit dieser stücke nicht deutliche begriffe gehabt, und alles unter einer wiese Prizslaw, die er wegen der Eslate auch den wald Kalpin nennet, begriffen. Es könnte auch seyn, daß vorzeiten ein klein fließ oder bach der gegen geweßen, des namens Süre, der aber ausgetrocknet oder sonst vergangen; und würde dann der erste Verfasser von 1225 richtig, der zweite von 1335 aber unrichtig seyn, und was ausgelassen haben.
Annalista Saxo ad A. 1056 gedenket eines Schloßes Prizslaw, welches bei dem einfluß der Habel in die Elbe gelegen gewesen. Vermuthlich hat das Kalpin oder Prizslaw zu diesem Schloße gehöret und davon den namen bekommen; und auf den am zusammenfluß der Elbe und Habel gelegenen so genannten Seegebergen gestanden; wiewohl sich davon keine spur weder in den nachrichten bei der Stadt, noch auf den bergen selbst findet, welches sandberge und mit eichen bewachsen seyn. Weil beides der Kalpin und die Sürewiesen an der Herren von Quitzow gebiete gränzen, und es daher allerhand Streitigkeit geschehen; so hat man 1496, nach Willkür zwischen beiden örtern und den Seegebergen gränzen gezogen, und einen riß darüber aufgerichtet, und ist bei der gränzziehung Churfürst Johannes selbst zugegen gewesen.)
Ged. Markgrafen haben auch noch in eben dem jahre 1225 andere güter an der Elbe und Habel samt der Fischerei von der Markgräfin Mechtildis und den beiden Markgr. Johann und Otto erhalten. Ingleichen in dem folgenden Jahre 1226 das Fehredelcht von Ihnen geschenket bekommen, welches nachmals A. 1365 Markgraf Otto, aus V. Theil der Mark. Ziff.