Besitz derer von Redern.

1444 bekennen die Markgrafen Friedrich der Aeltere und der Jüngere, daß ihnen Heinrich und Konrad von Redern, Brüder, Herren S. Johannisordens, 600 rheinische Gulden geliehen haben. Am 31. Mai 1450 verschreibt Markgraf Friedrich der Jüngere dem Heinrich von Redern, wenn er ihm ein Jahr hindurch dienen werde, ein Lehn von 11 Stück Geldes jährlicher Renten in den Dörfern Neubertkow und Räbel. Von Interesse ist der den Bülows von Kurfürst Friedrich Wilhelm im Jahre 1640 ausgestellte Lehnbrief mit der ausdrücklichen Erwähnung, daß die angeführten Pertinenzen früher schon denen von Redern zugestanden. Da heißt es u. a.: „Item die Beede im Dorfe Bertkow, wie die Daniels von Redern Voreltern laut Brief und Siegel von Alters her gebrauchet neben den anderen Gütern und einer halben Hufe Ackers daselbst gelegen. Item die Beede im Dorfe Röbell laut Brief und Siegel.“ Heinrich von Redern war 1432 Johanniterkomtur von Gartow, 1437 zu Wietersheim, 1438 bis 1460 in Werben. Nachdem er noch eine Messe in der Kapelle vor Sonnenburg gestiftet, starb er 1460. Zur gleichen Zeit war sein Bruder Curt Komtur von Puplingenburg.