3. Etwas über den Roßdienst.
Im Jahre 1598 wurden die Gebrüder Christoph und Michael von Rengerslage mit den rengerslagischen Gütern belehnt; von diesen Gütern war 1½ Pferd zu stellen. So haben wir es in dem vorigen Abschnitt gelesen; mancher mag mit einiger Verwunderung von dieser auf dem Rittergut ruhenden Verpflichtung und von dem 1½ Pferd gelesen haben. Aehnlich heißt es in Steinhardt, Ueber die Altmark, I S. 30 ff.: „Die Altmärkische Ritterschaft bezahlt für 158½ Ritterpferde die Summe von 6340 Thaler“. In dem von demselben Verfasser a. a. O. angegebenen Verzeichnis aus dem Jahre 1610 heißt es S. 36: „Die von Rengerslage und Schwarzenholz mit 2 Pferden. Die von R. haben 1½ Pferd gehalten und Jochen von Schwarzenholz zu Rengerslage ½ Pferd.“ 1610 fand diese Musterung statt, bei der die Ritterpferde zum letzten Male in natura gegeben wurden.“ Der Kurfürst Johann Sigismund, der wegen der jülich-clevischen Erbschaft Sorge hatte, bot die Ritterschaft auf. Diese Musterung wurde im genannten Jahre am Freitag nach Reminiscere in Gardelegen abgehalten. Stephan Hans Edler Herr von Putlitz, Brandenburgischer Erbmarschall, und Thomas von dem Knesebeck auf Tylsen waren damals Landeshauptleute und Balthasar von Warnstedt war Rittmeister. In alter Zeit mußten die Lehnschulzen durch die Stellung eines Lehnpferdes zu dem Kriegsdienst beitragen. Der Wert des Pferdes war auf 1 bis 3 Mark festgesetzt. Es mußte zu jeder Heerfahrt gestellt werden, wurde von der Herrschaft so lange benutzt, wie jene dauerte, und danach dem Schulzen zurückgegeben. Ging das Pferd bei dem Dienste auf irgend eine Weise verloren, so mußte es von der Herrschaft ersetzt werden. Indessen trat später eine bestimmte Geldabgabe an die Stelle der wirklichen Leistung dieses Pferdedienstes. Wie die Lehnschulzen waren auch die Rittergutsbesitzer zur Stellung von Lehnpferden verpflichtet. So wird uns z. B. berichtet, daß 1573 die von Rohr zu Schoenberg und Lichterfeld von 2 Pferden Roßdienstgeld gegeben. Zu einem Verzeichnis der Lasten und Schulden, welche um das Jahr 1680 auf dem Rethfeldenhof in Lichterfelde ruhten, heißt es:„Das Gut zu Lichterfelde muß halten ½ Lehnpferd; wenn nun Seine Kurfürstliche Durchlaucht die Lehnpferde ausbieten läßt, gilt ein Lehnpferd 40 Reichsthaler, die Hälfte 20 Reichsthaler. Davon geht ab 4 Reichsthaler, so das Blockland (vor Seehausen) geben muß, gibt also der Hof 16 Reichsthaler. Dieses zu Kapital 266 Reichsthaler.“ Nun wird der obige Ausdruck „1½ Lehnpferd“ verständlich.
Uebrigens waren im Falle eines kriegerischen Ausgebotes die Städte verpflichtet, insbesondere für die Gestellung des Vorspanns der Geschütze, der Rüst- und Proviantwagen zu sorgen, woran aber auch die Klöster Anteil zu nehmen hatten.