Der Roßdienst.
Auch diesem Dienste werden wir in unseren „Beiträgen“ oft begegnen; darum seien auch über ihn einige Ausführungen gestattet. In alter Zeit mußten die Lehnschulzen durch die Stellung eines Lehnpferdes zu dem Kriegsdienste beitragen. Der Wert des Pferdes war auf 1 bis 3 Mark festgesetzt; es mußte zu jeder Heerfahrt gestellt werden und wurde von der Herrschaft so lange benutzt, wie jene dauerte, und danach dem Schulzen zurückgegeben. Ging das Pferd auf irgend eine Weise verloren, so mußte es von der Herrschaft ersetzt werden. Indessen trat später eine bestimmte Geldgabe an die Stelle der wirklichen Leistung des Pferdedienstes. Wie die Lehnschulzen waren auch die Rittergutsbesitzer zur Stellung von Lehnpferden verpflichtet; interessant ist, was uns Steinhart in seinem Buche „Ueber die Altmark“, Band 1, S. 31 ff., von der Musterung 1610 in Gardelegen erzählt. Die altmärkische Ritterschaft erschien dort infolge des Aufgebotes, um die Lehnpferde vorzuführen. Da erschienen die von Dalchau und Retfeld mit 1 Pferde; es heißt dort: 1572 hat Georg von Dalchau zu Möllendorf gewohnt und die von Retfeld zu Lichterfeld, das nachher an die Scholvine kam und jetzt dem Kaufmann Schulz in Seehausen gehört. Das Lehngeld für 1 Pferd betrug 40 Taler. So wird uns berichtet, daß 1573 die von Rohr zu Schönberg und Lichterfelde von 2 Pferden Roßdienst gegeben, und daß von ¾ Hufen Landes Muntenack (siehe weiter unten) dem Kurfürsten ½ Fuß Roßdienst gehalten wurden.