Hof Str. 15.
Dr. Böhme bringt in seinem oft angeführten Buch „Die wirtschaftlichen Schicksale der altmärkischen Wische im Laufe der Jahrhunderte“ die Namen der Hofbesitzer in den einzelnen Dörfern von 1695 bis 1923, soweit ihm diese Aufzählung möglich gewesen. Von dem Hofe Str. 15 in Behrendorf bringt er keine Hofbesitzernamen, doch wohl deshalb nicht, weil der Hof eingegangen war. Wir gehen wohl nicht fehl, wenn wir in dem eingegangenen Hof den Wahrenbergschen Hof annehmen, von dem es a. a. O. heißt: „Nach der Deichordnung muß auch noch ein Hof von Jakob Wahrenberg um 1695 bestanden haben.“ In der genannten Deichordnung von 1695 werden an zweiter Stelle unter Behrendorf die Deiche des Jakob Wahrenberg genannt. Wir begegneten dem Namen Wahrenberg noch einmal in unseren Behrendorfer Akten: Johann Andreas Falcke, Behrendorf, war in zweiter Ehe verheiratet mit Katharina Elisabeth Wahrenberg. Unter den Besitzern der Jahre 1786 bis 1791 wird Johann Christoph Fehse genannt. Als Johann Joachim Lüdecke am 6. April 1816 seinen Hof an den Verwalter Joachim Dreß zu Rönnebeck verkauft, wird ausdrücklich hinzugefügt, daß dieser Hof Nr. 14 zwischen den Ackerhöfen des Joachim Fehse und des Nikolaus Lüdecke, also zwischen Nr. 15 und 13, gelegen sei. Der Hof Nr. 15 ist danach der Hof des p. Fehse.
Ueber die ferneren Schicksale dieses Hofes hören wir nicht mehr viel: Am 28. März 1837 hat der Schulze Johann Joachim Dreß den unter Nr. 15 im Dorfe Behrendorf belegenen Ackerhof im Wege der notwendigen Subhastation für 7100 Tlr. von dem Nachfolger des Fehse, nämlich von Friedrich Wilhelm Ernst Lutter, erstanden.
Auch aus den das Behrendorfer Jagdrecht betreffenden Akten hören wir noch einiges über den Hof. Auf der Feldmark des Dorfes Behrendorf stand dem Fiskus das Recht der Ausübung der hohen, mittleren und niederen privativen Jagd zu, welches bisher durch Zeitverpachtung von letzterem benutzt worden ist. Mit Ministerial-Reskript vom 17. Mai 1830 ist genehmigt, dieses Jagdrecht für das ermittelte Ablösungskapital von 313 Tlr. 10 sgr. den Ackerleuten Joachim Dreß, Nikolaus Lüdecke, Christian Köhn, David Haverland, Friedrich Lutter, Friedrich Hermes und Andreas Falcke aus Behrendorf als Eigentum zu überlassen. Nun können sie nach freier Willkür darüber verfügen.
Am 5. Februar 1839 erklären vor der Werbener Gerichtsdeputation Joachim Dreß, Nikolaus Lüdecke, Christian Köhn, David Haverland, Karl Falcke, daß ein jeder von ihnen die privative Jagd auf den ihm gehörigen Grundstücken auszuüben befugt sein solle und entsagen hiermit dem Rechte, auf dem Grundstücke des einen oder anderen zu jagen. Dem schließt sich Joachim Christoph Herms am 6. Februar desselben Jahres an. Am 5. März 1839 erklärt der ehemalige Ackergutsbesitzer, jetzige Werbener Einwohner Friedrich Wilhelm Lutter, daß er seine Befugnis, auf dem Felde des Hofes 15, der ehemals ihm gehörte, zu jagen, dem Christian Köhn für 35 Tlr. abgetreten und dieser sie dann schon am 6. Sept. 1837 an Dreß verkauft habe. Auch von diesem Anteil soll gelten, was am 5. März 1839 abgemacht ist. Johann Joachim Dreß hat als Besitzer des Hofes bei Besitzveränderungen an das Amt Tangermünde Annahmegeld von 24 sgr. jährlich ist zu bezahlen; er löst es 1841 mit 20 Tlr. ab, ebenso das Annahmegeld von 21 sgr. mit 17 Tlr. 15 sgr.
Statt des Getreides wird der jedesjährige Martinidurchschnittsmarktpreis der Stadt Stendal von denjenigen 15 Tagen, in deren Mitte der Martinitag fällt, an die vom berechtigten Fiskus zu bestimmende Kasse bezahlt.
Auf dem Ackerhof Nr. 15 steht ein Garbenzehnt von einer zum Hofe gehörigen ½ Hufe für die von Graevenitzschen Erben eingetragen. Diesen haben die Berechtigten dem Ackermann Falcke, der Konkurskurator aber dem Lutter, dieser dem Domänenbeamten Roth unter Vorbehalt des Wiederkaufsrechtes für 84 Tlr. cediert. Dieses Wiederkaufsrecht tritt nun Lutter unter dem 4. September 1848 dem damaligen Besitzer des Hofes Johann Joachim Dreß ab.