1. Allgemeines.

Behrendorf liegt in der fruchtbaren Wische 4 Kilometer südwestlich von Werben (Elbe); es unterscheidet sich in seiner Anlage ganz wesentlich von den anderen Dörfern in der Wische, denn es hat nicht die sogenannte „zerstreute" Dorfanlage, wie Wendemark, Neukirchen, Lichterfelde u. a., sondern es besteht aus 6 Gehöften, die mit nicht weiten Entfernungen von einander in gerader Linie an der Straße Werben-Giesenslage liegen. Mit einer einzigen Ausnahme sind die Höfe immer in bürgerlichem Besitz gewesen; nur ein Hof wird der Meierhof der Johanniter-Ordenskomturei Werben genannt. Die Höfe selbst verraten fränkische Anlage: An der Straße entlang liegt das Torweg-Gebäude. Durch den Torweg gelangt man auf den fast quadratischen Hof. Rechts oder links steht das Wohnhaus, welches mit seinem Giebel an die Straße reicht. Gegenüber vom Wohnhause sind die Pferde- und Schafställe und gegenüber vom Torweggebäude die Scheune. Freilich sind im Laufe der Zeit auch auf Behrendorfer Höfen einige Veränderungen vorgenommen.

Die Größe der Feldflur erfaßten wir aus einer großen Deichverhandlung, die in Werben 1571, Dienstag nach Michaelis, stattgefunden hat. Es handelte sich um den Elbdeich vor der Stadt „von der Schlagen bis an die Stadt" gelegen, also von der alten Fährstelle am Tiergarten bis zur Stadt Werben. Niemand wollte sich zu diesem erst kürzlich nach dem Durchbruch des alten Elbdeiches erbauten Deiche bekennen. Auch ist er seit etlicher Zeit weder beritten noch „beschaut" worden. Nun aber war in den letzten 6 Jahren der Stadt Werben und den „daran gesessenen vom Adel" und Bauersleuten Schaden „zugestanden". Es war daher schon um Viti 1570 eine Untersuchung angestellt, wohin der Deich gehöre, durch Werner v. d. Schulenburg, Hauptmann der Altmark, Gerdt von Lüderitz auf Walsleben und Dr. iur. Heinrich Goldbeck. — Nun, 1571, wurde eine große Versammlung in Werben von jenen Kommissaren anberaumt, zu welcher erschienen Heinrich Schwarzenholz, Claus von Rindtorff und Balthasar Wultzsch, ferner Einwohner von Werben und die Bauersleute. Der Deich, der auf der Märsche liegt, wurde durch die Landreuter ausgemessen und zugeschlagen. Der Rat von Werben nahm von der Stadt an 2 Schock Ruthen zuvoraus zu halten an, daneben wegen 1½ Hufen Landes 12 Ruthen und 4½ Schuh. Die Länge des von den einzelnen Höfen zu unterhaltenden Elbdeiches richtete sich nach ihren Größe; auf jede Hufe wurde ein Deichstück von 8 Ruthen 3 Schuh (Fuß) gerechnet. Mit der Verteilung auf Behrendorf wurde begonnen; dabei mußten die Größe jedes Hofes genau festgestellt werden. Die einzelnen Hofbesitzer gaben die Größe ihres Hofes an und zwar Hans Kater ½ Hufe, Claus Kratz 2 H., Peter Röle ¼, die Meckensche 1½, Heinrich Kämmerer 2, Clawes Cratz 1, Achim Kühne 1½, Urban Schulz 1½, Peter Rube 1½, Heinrich Bregen 2½ und Paul Schulz 1/4 Hufe; das sind im ganzen 14½ Hufen. Der größte Hof, der des Heinrich Bregen, hatte 2½ Hufen, der kleinste, der des Peter Röle und der des Paul Schulz, nur ¼ Hufe. Es kamen also auf ½ Hufe 4 Ruthen 1½ Schuh, auf ¼ Hufe 2 Ruthen ¾ Schuh Deiche zu erhalten. Doch kommt es uns hier nicht auf die Deichlast, die den einzelnen Höfen neu aufgelegt wurde, sondern auf die Größe der einzelnen Behrendorfer Höfe an. Daß wir zugleich die Namen der damaligen Hofbesitzer erfahren, ist besonders interessant. Die Zahl hat sich geändert. In der Deichrolle von 1695 werden nicht 11, sondern nur 9 Deichpflichtige in Behrendorf aufgezählt, nämlich des Oberamtmanns Schönhausens Erben, Jakob Wahrenberg, Jochim Prigge, Steffen Ruhbaum, Hans Busse, Hans Köhne, Hans Falcke, Karl Quasebarth und das Blockland. Dr. Böhme führt a. a. O. nur 6 Ackerhöfe an, bemerkt aber dazu: „Nach der Deichordnung muß auch noch ein Hof von Jakob Wahrenberg um 1695 bestanden haben.“ Jeder Blick auf die Besitzerverzeichnisse a. a. O. läßt uns auch bei Behrendorf wie bei den anderen Dörfern der Wische erschreckend erkennen, daß die Besitzer, deren Familien oft jahrhundertelang den Hof besessen, in der neueren Zeit haben weichen und fremden Familien Platz machen müssen, wie aber auch diese letzteren nur selten sich für längere Zeit haben halten können.

Es hat eine Familie, die sich nach unserem Dorfe nannte, gegeben. In dem „Deutschen Herold“, Jahrgang 1892, Nr. 9, hängt an einer Stoltingschen Urkunde vom Jahre 1476 das Siegel mit der Hausmarke des Hermen Berendorp, der darin als Zeuge genannt wird. Die Hausmarke ist ein einfaches rechtwinkliges Kreuz, dessen Arme ein wenig nach innen gebogen sind. Ueber bürgerliche Hausmarken und Wappen aus dem altmärkischen Werben kann in den „Stendaler Beiträgen“, Bd. II, S. 215 ff., nachgelesen werden. Auch eine Tafel mit den Bildern der Hausmarken und Wappen ist dabei. Von der Familie Berendorf werden in den Stendaler Schoßregistern drei Glieder genannt. Ein Nikolaus Berndorf aus Stendal ist 1558 auf der Universität Wittenberg eingeschrieben.